ja das mache ich genau so. Ist nichts anderes als eine Gutschrift wie die von Google an Werbewebsiten, YouTubern oder von deutschen Werbenetzwerken wie Adconio und Co. Wenn es Gutschriften hier an Firmen geben kann mit deren Logo, dann muss es auch welche geben können mit deinem Logo.-paleface- hat geschrieben:Also ich fasse zusammen.
Ich nehme eine ganz normale Rechnung von mir.
Lösche das RECHNUNG und schreibe Gutschrift drauf.
Adresse usw. wahrscheinlich dann weg?
Und asl Rechnungsgrund schreibe ich dann... "Komparse bei Projekt XY".
Das lasse ich den Komparsen unterschreiben und zahle ihn aus?
Und es ist egal das überall mein Logo steht?
man kann es auch kompliziert machen. Natürlich geht eine Abrechnung über die Lohnsteuerkarte. Aber hast Du eine Sekretärin und einen Buchhalter die jede Person anmelden? Kostet 15 UEr Aufpreis für jeden Anmeldungsprozess von Lohnsteuervoranmeldungen beim finanzamt.-paleface- hat geschrieben:Und so machen es die Profis.
http://www.castingpartner.de/casting-ne ... hnung.html
Mecom nimmt Dir ja auch die ganze Arbeit ab und stellt Dir eine Rechnung aus. Kostet dafür 20% Aufschlag min. auf der Gage.-paleface- hat geschrieben:Will ja was geben, da es eine Auftragsarbeit ist. Schön wäre es nur wenn es mich nicht ganz ausnimmt.
Aber ich glaube auf die schnelle wird es da keine Lösung geben.
Muss ich wohl in den sauren Apfel beissen.
Also vor einigen Jahren...wo es noch keine Mecom gab...da hat man einfach wirres zeug auf Quittungen geschrieben und hat direkt am Set 100€ in die Hand gedrückt bekommen.
Scheint ja nicht mehr so zu sein.
Was wahrscheinlich auch gut ist. Nur für mich grad doof.
Das ist nach Einführung des Mindestlohns illegal. Der Filmhersteller muß jeden Beteiligten, der weisungsgebunden arbeitet, offiziell anstellen und den Mindestlohn überweisen, sowie die anfallenden Sozialabgaben abführen.Jott hat geschrieben: hier werden ja zuweilen ganze Filmteams für Luft und Liebe gesucht, also wozu überhaupt erwägen, ausgerechnet Komparsen zu entlohnen? :-)
Für kommerzielle Produktionen - und darunter zähle ich auch jeden Langfilm - gebe ich Dir völlig recht. Die Ausbeutung von Praktikanten und querfinanzierung von Spielfilmen durch lohnfreie Schufterei hat endlich ein Ende und das ist auch gut so.Jott hat geschrieben:Aber auch: härtere Zeiten für Schnorrer und Ausbeuter.
Mir kommt immer die Galle hoch, wenn - auch hier oft - eine tolle, natürlich erfahrene Crew für ein supertolles Filmprojekt gesucht wird, aber leider, leider, leider überhaupt kein Budget da ist für irgendwelche Honorare. Dabei sein ist alles! "Rückstellung" - das Zauberwort für "keiner wird jemals Geld sehen für seine wochenlange Arbeit". Gruselig.
Drushba hat geschrieben:Kurzfilme würden bei Tarifentlohnung aller Beteiligten schnell mal 50-80000 Euro kosten und spielen so gut wie nie etwas ein.
ach quatsch.... warum sollte das Sozialversicherungspflichtig sein. Die sind ja nicht angestellt die Leute. Und wenn dann wären sie höchstens kurzfristig beschäftigt und damit von der Sozialabgabe ausgeschlossen. Es fällt höchsten dies Unfallversicherung an.dienstag_01 hat geschrieben:Sozialversicherung muss man zahlen, nicht weil es Minijobber sind, sondern weil es eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist. Genau wie Schauspieler.
Wenn das FA prüft, kann es hart werden.
In einem Beispiel wird der Sachverhalt verdeutlicht:
Ein Rentner erklärt gegenüber einem Gastronomiebetrieb die grundsätzliche Bereitschaft, bei unerwarteten Personalausfällen und unerwartetem Personalbedarf als Aushilfskellner einzuspringen. Eine vertragliche Absprache über die Anzahl der Arbeitseinsätze oder eine Rufbereitschaft wird nicht getroffen.
Die Beschäftigung wird aufgrund der nicht vorhersehbaren Arbeitseinsätze gelegentlich ausgeübt. Der Rentner ist kurzfristig beschäftigt und somit versicherungsfrei in der Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie nicht versicherungspflichtig in der Pflegeversicherung, solange die Zeitdauer von 70 Arbeitstagen im Laufe eines Kalenderjahres nicht überschritten wird.
In den vorgenannten Fällen ist aber zu prüfen, ob die Beschäftigung die Voraussetzungen einer geringfügig entlohnten Beschäftigung erfüllt.
Behandlung in der Sozialversicherung und der Lohnsteuer
Für kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse sind keine Arbeitgeberpauschalbeträge zur Sozialversicherung zu zahlen.
Anders als in den anderen Sozialversicherungszweigen ist in der gesetzlichen Unfallversicherung das Arbeitsentgelt der kurzfristig Beschäftigten umlagepflichtig.
warum solltest Du den bitte zahlen? Wenn der Schauspieler in der KSK ist führst Du die 4-5% an die KSK ab und gut ist. Wenn nicht ist der Darsteller Kleinunternehmer. (Korrigiert: Auf der Gutchrift schreibst Du nicht Schauspieler sondern Statist oder Komparse drauf)xreh hat geschrieben:ich hab vor kurzem auch mit diversen schauspielern gedreht. immer nur weniger stunden und entsprechend kleine gage. mir war auch nicht bewusst, dass schauspieler sozialversicherungspflichtig sind. rechnungen sind schon alle gezahlt.
wie geh ich da jetzt vor? kann ich den sozialversicherungsbeitrag im nachhinein noch nachzahlen?
wie willst Du denn eine Schenkung steuerlich in der Buchaltung/Bilanz geltend machen....? Kannst ja nicht einfach einen Spendenbeleg daraus erstellen.dienstag_01 hat geschrieben:Drushba hat geschrieben:Kurzfilme würden bei Tarifentlohnung aller Beteiligten schnell mal 50-80000 Euro kosten und spielen so gut wie nie etwas ein.
Tarif- und Mindestlohn ist noch ein kleiner Unterschied ;)
Aber mich würde mal interessieren, ob SCHENKEN wirklich ausgeschlossen ist. Kann man da irgendwo was drüber nachlesen?
Höchstens der Producer ist verwantworltich gegenüber dem FA. Warum sollte das FA ein wild zusammengewürfeltes team als Gbr einstufen? Dafür fehlt ja jegliche rechtliche Grundlage... zumahl es ja gar keine Gründungsurkunde und dazu gehörende Steuernummer gibt. Da gibt es ganz andere Dinge um die sich das FA kümmert.Drushba hat geschrieben:Wenn sich einer im Abspann "Produzent" oder "Producer" nennt, ist dieser im Zweifelsfall gegenüber dem Finanzamt verantwortlich - mit krassen Folgen. Juristisch haklig wird es, wenn das Finanzamt die Beteiligten des Kernteams als "GbR" einstuft und prüft, wen diese GbR z.B. illegal als Statist oder Helfer beschäftigte - dann haften für den vorenthaltenen Mindestlohn eine ganze Reihe von Leuten, die eigentlich nur zusammen einen Film machen wollten.
http://www.deutsche-rentenversicherung. ... herung.pdfKomparsen befinden sich regelmäßig in einem abhängigen
Beschäftigungsverhältnis und sind sozialversicherungspflichtig.
Künstler und Angehörige von verwandten Berufen, die auf
Spielzeit- oder Teilspielzeitvertrag angestellt sind, sind in
den Theaterbetrieb eingegliedert und stehen damit in einem
abhängigen und sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis.
Auch gastspielverpflichtete Schauspieler,
Sänger, Tänzer und andere Künstler (auch
Kleindarsteller und Statisten) sind in den Theaterbetrieb
eingegliedert und unterliegen als abhängig Beschäftigte der
Sozialversicherungspflicht.
Eine selbstständige und damit nicht sozialversicherungspflichtige
Tätigkeit ist bei Vorliegen eines Gastspielvertrags
ausnahmsweise für Schauspieler, Solosänger und -tänzer
sowie Instrumentalsolisten dann anzunehmen, wenn sie
aufgrund ihrer hervorragenden künstlerischen Stellung
maßgeblich zum Erfolg einer Aufführung beitragen und
wenn nach dem Gastspielvertrag nur wenige Vorstellungen
vereinbart sind (sog. Star-Gastspiele). Gleiches gilt für Dirigenten,
Regisseure, Choreografen, Bühnenbildner und Kostümbildner,
wenn sie nur für eine bestimmte Inszenierung
verpflichtet wurden (Achtung: bei Dirigenten bis zu fünf
Vorstellungen).
Bei der versicherungsrechtlichen Beurteilung von Kurier-,
Express- und Paketdienstfahrern sind die Besonderheiten
der einzelnen Unternehmen zu berücksichtigen. Die Beurteilung
erfolgt anhand des konkreten Vertrages und unter
Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse. Die Frage
der Arbeitnehmereigenschaft des Auftragnehmers ist danach
zu beurteilen, ob die Tätigkeit weisungsgebunden ausgeübt
wird oder ob er seine Chancen auf dem Markt selbstständig
und im Wesentlichen weisungsfrei suchen kann.
für 1 Drehtag gibt es bei mir seltenst mehr als 400 EUR für die Jobs die ich habe....dienstag_01 hat geschrieben:Interessant, ein Schauspieler, der so wenig Geld erhält, wie ein Minijobber ;)
Ich beschäftige eigentlich nie Schauspieler.