Gerade bei einem nierdrigen Preis würde ich daran denken dass der Artikel schon vorher kaputt war. Im Jahre 2015 ist es doch kein Problem vorher ein kleines Funktionsvideo zu machen.Ich wüsste auch nicht, warum der Verkäufer mir ein kaputtes Gerät schicken sollte. Der Preis war dafür relativ niedrig. Wenn das ein Betrüger gewesen wäre, hätte er es für deutlich mehr verkaufen können. Und wenn er ehrlich ist und es runter geschmissen hätte, dann hätte er mir das mitteilen und das Geld rücküberweisen können
Irrtum!kundesbanzler hat geschrieben: ...
Wie hier eigentlich schon klar sein sollte, ist das alles nicht deine Baustelle. Der Verkäufer hat es nicht geschafft, dir den gekauften Gegenstand in angebotener Form zukommen zu lassen. Ob er schon vorher kaputt war, aufgrund von schlechter Verpackung oder durch Schuld von Hermes beschädigt wurde, kannst du nicht wissen, ist aber auch egal. Der Verkäufer ist sowohl für den Gegenstand verantwortlich, als auch für die Verpackung und ist Auftraggeber des Paketdienstes.
...
In der Regel ist doch der Gerichtsstand am Ort des Klägers.Alf_300 hat geschrieben:Das Kalkül ist der Preis - 100 Euro und ggf der Gerichtsstand, welcher Anwalt macht das und wer hat Lust meilenweit entfernt eine Verhandlung mit zweifelhaften Ausgang zu führen?
Das ist nach §447 BGB erst mal richtig.Leini hat geschrieben: Beim Versendungskauf von Privatpersonen geht die Gefahr nach § 447 BGB in dem Moment der Übergabe an die zur Versendung bestimmten Personen über. Eine Haftung des Versenders scheidet damit grundsätzlich aus, ( AG Höxter, 10 C 140/09).
Heilige Einfalt!kuhea hat geschrieben:Irrtum!
Es ist Grundsätzlich nicht Sache des Verkäufers.
Warenschulden sind Holschulden, d.h. der Verkäufer hat den Vertrag erfüllt, wenn er dir die Ware am Erfüllungsort (Ort des Verkäufers) bereitstellt.
Wenn er dir die Ware liefern will (weil so vereinbart), dann 'erfüllt' er mit Abgabe des Paketes am Schalter. Und der Versender haftet auch nur, wenn er Schuld ist. Und das muss bewiesen werden. So ist z.B. auch bei 'Höherer Gewalt' eine Haftung ausgeschlossen.
Zur Vollständigkeit. Geldschulden sind im Gegensatz zu Warenschulden Bringschulden. Also die Kohle muss von Schuldner gebracht werden.