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Was tun bei Transportschaden_Hermes zahlt keine Versicherung



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klusterdegenerierung
Beiträge: 28132

Re: Was tun bei Transportschaden_Hermes zahlt keine Versicherung

Beitrag von klusterdegenerierung »

Hallo Frank,
ich hab mir das jetzt alles durch gelesen und kann mir im Gegensatz zu den anderen nicht vorstellen, das der Verkäufer es defekt versendet hat!

Auch bin ich der Meinung, egal was Hermes für Richtlinien hat, das Hermes den Versand ersetzen muß, da das Paket in ausreichender Höhe Versichert ist und es in der Natur der Sache liegt, das ein Empfänger NIE beweisen kann, das er oder der Versender es zerstört hat! Dafür bezahlt man ja auch mehr.

Allerdings muß man ja bei Hermes das Paket in Gegenwart des Paketmannes auspacken, aber wer macht das schon.

Hast Du nicht einen befreundeten Anwalt der einfach nur mit seinem Briefkopf nochmal um begleichung des Schadens bittet?



Frank B.
Beiträge: 9318

Re: Was tun bei Transportschaden_Hermes zahlt keine Versicherung

Beitrag von Frank B. »

Nein, leider nicht. Vielem Dank für deine Gedanken. Ich hab mich heute mal hingesetzt und habe es versucht zu reparieren. Hat nicht geklappt. Hab zwar die verklemmten Bedienelemente wieder frei bekommen und sogar ne gebrochene Leiterplatte wieder instand gesetzt. Aber offensichtlich hat das Laufwerk eins mitbekommen. Sowas kann ich nicht reparieren. Das Teil ist also nur noch Schrott für mich.
Ich wüsste auch nicht, warum der Verkäufer mir ein kaputtes Gerät schicken sollte. Der Preis war dafür relativ niedrig. Wenn das ein Betrüger gewesen wäre, hätte er es für deutlich mehr verkaufen können. Und wenn er ehrlich ist und es runter geschmissen hätte, dann hätte er mir das mitteilen und das Geld rücküberweisen können.

Das mit dem Aufmachen in Gegenwart des Paketmannes (er war ne Frau) :) wusste ich nicht. Die war auch ganz schnell wieder weg, als ich den Empfang quittiert hatte.



TaoTao
Beiträge: 839

Re: Was tun bei Transportschaden_Hermes zahlt keine Versicherung

Beitrag von TaoTao »

Ich wüsste auch nicht, warum der Verkäufer mir ein kaputtes Gerät schicken sollte. Der Preis war dafür relativ niedrig. Wenn das ein Betrüger gewesen wäre, hätte er es für deutlich mehr verkaufen können. Und wenn er ehrlich ist und es runter geschmissen hätte, dann hätte er mir das mitteilen und das Geld rücküberweisen können
Gerade bei einem nierdrigen Preis würde ich daran denken dass der Artikel schon vorher kaputt war. Im Jahre 2015 ist es doch kein Problem vorher ein kleines Funktionsvideo zu machen.



Frank B.
Beiträge: 9318

Re: Was tun bei Transportschaden_Hermes zahlt keine Versicherung

Beitrag von Frank B. »

Auf dem Produktfoto wars in Ordnung. Nehm an, dass es da auch auf nem Video ganz gewesen wäre.



TaoTao
Beiträge: 839

Re: Was tun bei Transportschaden_Hermes zahlt keine Versicherung

Beitrag von TaoTao »

Dann bist du selbst schuld. Wäre ich so ein hinterhältiger Vogel dann würde ich es genau so machen wenn ich einen defekten Artikel hätte.

Günstiger reinsetzen, einen Schaden der vom eigentlichen Schaden ablenkt erzeugen und losschicken. Meine letzten 3 Ebay-Käufe waren nicht so wie versprochen. Während ich Dinge doppelt und dreifach verpacke bekomme ich völlig versifftes Zeug zugeschickt. So sind halt viele Menschen.



Frank B.
Beiträge: 9318

Re: Was tun bei Transportschaden_Hermes zahlt keine Versicherung

Beitrag von Frank B. »

Naja, dass es da immer ein Risiko gibt, ist mir ja bewusst. Ich bin auch schon ein paar mal reingefallen. Das waren aber nur wenige Ausnahmen. Wies hier ist, weiß ich ja nicht. Ich bin halt von einem Transportschaden ausgegangen. Aber muss nicht sein, ist klar.



handiro
Beiträge: 3259

Re: Was tun bei Transportschaden_Hermes zahlt keine Versicherung

Beitrag von handiro »

Ich denke mal der VK hat einen "Vertrag" mit Hermes und die müssen das untereinander klären.
Ich kaufe grundsätzlich nur noch lokal vor Ort.
Good-Cheap-Fast....Pick Any 2



kuhea
Beiträge: 88

Re: Was tun bei Transportschaden_Hermes zahlt keine Versicherung

Beitrag von kuhea »

kundesbanzler hat geschrieben: ...
Wie hier eigentlich schon klar sein sollte, ist das alles nicht deine Baustelle. Der Verkäufer hat es nicht geschafft, dir den gekauften Gegenstand in angebotener Form zukommen zu lassen. Ob er schon vorher kaputt war, aufgrund von schlechter Verpackung oder durch Schuld von Hermes beschädigt wurde, kannst du nicht wissen, ist aber auch egal. Der Verkäufer ist sowohl für den Gegenstand verantwortlich, als auch für die Verpackung und ist Auftraggeber des Paketdienstes.
...
Irrtum!
Es ist Grundsätzlich nicht Sache des Verkäufers.
Warenschulden sind Holschulden, d.h. der Verkäufer hat den Vertrag erfüllt, wenn er dir die Ware am Erfüllungsort (Ort des Verkäufers) bereitstellt.

Wenn er dir die Ware liefern will (weil so vereinbart), dann 'erfüllt' er mit Abgabe des Paketes am Schalter. Und der Versender haftet auch nur, wenn er Schuld ist. Und das muss bewiesen werden. So ist z.B. auch bei 'Höherer Gewalt' eine Haftung ausgeschlossen.

Zur Vollständigkeit. Geldschulden sind im Gegensatz zu Warenschulden Bringschulden. Also die Kohle muss von Schuldner gebracht werden.

Guts Nächtle



Goldwingfahrer
Beiträge: 1419

Re: Was tun bei Transportschaden_Hermes zahlt keine Versicherung

Beitrag von Goldwingfahrer »

Alf_300 hat geschrieben:Das Kalkül ist der Preis - 100 Euro und ggf der Gerichtsstand, welcher Anwalt macht das und wer hat Lust meilenweit entfernt eine Verhandlung mit zweifelhaften Ausgang zu führen?
In der Regel ist doch der Gerichtsstand am Ort des Klägers.

Zudem steht doch auch im Kleingedruckten.....Die Ware reist auf Gefahr des Empfängers...und irgendwo,ist schon eine Weile her,las ich mal dass die Ware so verpackt werden muss dass sie einen Sturz ab der Ladekante des Lieferfahrzeugs überstehen müsse.
Die "höchste" Ladekante liegt bei 1,1 Meter...

Selber versenden wir viele Pakete auch weltweit,es gab keine Reklamationen.
Nur einmal als ich ein Artikel bei Ebay verkaufe,wurde gemekert,das Gerät sei an einer Kante defekt und im Geräteinnern sei ein Schaden entstanden.
Das Gerät würde also nicht korrekt funktionieren.Zudem wurde bemängelt das Paket sei ganz nass.
Ich hatte da aber in der Beschreibung in Ebay 18 Bilder vom korrekten Zustand des Gerätes angefügt.Auch Screens vom GUI der Gerätesoftware
bei der Abarbeitung der Funktionen.

Fazit=Der Käufer war sauer auf mich und hat mich mit einer miesen Bewertung belohnt.
Ich habe dann mit Ebay Kontakt aufgenommen,die Situation erklärt und auch die Bilder als Beweis nochmals beigelegt.Hat geholfen.

Möglich dass der Verkäufer in den Ferien ist,versuch aber trotzdem ihn ein paar mal anzurufen,natürlich nicht immer vom gleichen Telephon aus.
Ich hoffe es gibt eine Lösung.
Digitalisierungen Normwandlungen Datenrettungen Restaurierungen



Alf_300
Beiträge: 8011

Re: Was tun bei Transportschaden_Hermes zahlt keine Versicherung

Beitrag von Alf_300 »

In der Schweiz gilt

bei Klagen gegen natürliche Personen: der Wohnsitz der Beklagten, oder am gewöhnlichen Aufenthaltsort der beklagten Person,

In Deutschlsnd China, USA auch



Reiner M
Beiträge: 1282

Re: Was tun bei Transportschaden_Hermes zahlt keine Versicherung

Beitrag von Reiner M »

Leini hat geschrieben: Beim Versendungskauf von Privatpersonen geht die Gefahr nach § 447 BGB in dem Moment der Übergabe an die zur Versendung bestimmten Personen über. Eine Haftung des Versenders scheidet damit grundsätzlich aus, ( AG Höxter, 10 C 140/09).
Das ist nach §447 BGB erst mal richtig.

Aber: §474 BGB liefert die anwendbaren Vorschriften für den Verbrauchsgüterkauf: Ein VERBRAUCHER kauft von einem Unternehmen eine bewegliche Sache (§474(1) BGB). Es wird also tatsächlich zwischen Verkäufen an Privatpersonen (Verbraucher) und gewerbliche Kunden unterschieden.

$474(4) BGB schränkt §447(1) BGB heftig ein. Danach haftet der Kunde als Verbraucher (Empfänger) für Vorgänge beim Versand nur dann, wenn er die Ware abholt oder abholen lässt (also seinerseits einen Paketdienst oder Spediteur beauftragt). Ansonsten bleiben Risiko und Gefahr beim Versender.

Text: http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__474.html

Da dies hier keine Rechtsberatung ist, sondern nur ein Blick in die Gesetzestexte: Mehr dazu wissen Anwälte. Sollte man ggf. befragen.

Erklärungen finden sich zahlreich im Web, z. B.:
a) http://www.onlinehaendler-news.de/recht ... kommt.html
b) http://www.anwaltinfos.de/ratgeber-rech ... mmt-4.html
c) http://www.e-recht24.de/artikel/ecommer ... ht-an.html

und zahlreiche andere.

Danach haben sich private Kunden (Verbraucher) wohl mit dem Händler auseinanderzusetzen, nicht mit dem Versandunternehmen. Der Paketzusteller kann als Zeuge fungieren, z. B. wenn das Paket äußerlich beschädigt erscheint (bestätigen lassen, Annahme verweigern). Das kann die Klärung vereinfachen, ist aber wohl nicht Voraussetzung für eine Reklamation beim Händler, der sich seinerseits ggf. über eine abgeschlossene Versicherung des Versenders bzw. über die AGBs des Versenders schadlos hält - kommt auf die Ursachen an. Aber das ist seine Sache.

Beste Grüße,
Reiner
Zuletzt geändert von Reiner M am Fr 10 Jul, 2015 09:24, insgesamt 1-mal geändert.



Goldwingfahrer
Beiträge: 1419

Re: Was tun bei Transportschaden_Hermes zahlt keine Versicherung

Beitrag von Goldwingfahrer »

Alf_300
Du hast recht...bei natürlichen Personen.

Ansonsten kann es auch anders gehändelt werden.

Sofern der Besteller Unternehmer ist, ist Gerichtsstand der Sitz des Klägers oder ein anderes zuständiges Gericht.

Der Schutz der schwächeren Prozesspartei, der die Abweichung von der Regel rechtfertigt, dass Gerichtsstand der Wohnsitz des Klägers und nicht des Beklagten ist, ist auch bei Klagen des Versicherten oder des Begünstigten gerechtfertigt, da sich diese ebenfalls gegenüber dem Versicherer in einer schwächeren Position befinden.
Digitalisierungen Normwandlungen Datenrettungen Restaurierungen



kundesbanzler
Beiträge: 760

Re: Was tun bei Transportschaden_Hermes zahlt keine Versicherung

Beitrag von kundesbanzler »

kuhea hat geschrieben:Irrtum!
Es ist Grundsätzlich nicht Sache des Verkäufers.
Warenschulden sind Holschulden, d.h. der Verkäufer hat den Vertrag erfüllt, wenn er dir die Ware am Erfüllungsort (Ort des Verkäufers) bereitstellt.

Wenn er dir die Ware liefern will (weil so vereinbart), dann 'erfüllt' er mit Abgabe des Paketes am Schalter. Und der Versender haftet auch nur, wenn er Schuld ist. Und das muss bewiesen werden. So ist z.B. auch bei 'Höherer Gewalt' eine Haftung ausgeschlossen.

Zur Vollständigkeit. Geldschulden sind im Gegensatz zu Warenschulden Bringschulden. Also die Kohle muss von Schuldner gebracht werden.
Heilige Einfalt!

Immer diese Leute, die zwei Sätze in einem Thread lesen und dann meinen sie hätten was wahnsinnig neues zum Thema beizutragen.

Die Realitätsrelevanz deines umwerfenden Fachwissens ist hier schon mehrmals behandelt worden, zuletzt nochmal von Reiner M. Nochmal für dich: wenn ich nicht Auftraggeber des Versandunternehmens bin, hab ich keinerlei Forderung denen gegenüber. Ich kann mich also nur an den Verkäufer wenden, selbst wenn meine Forderungen dem gegenüber streitbar ist.



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