Hallo.
Seit heute schlage ich mich mit einem Thema und der Gema wegen einer Genehmigung bei Coversongs in Videos rum.
Wir betreiben einen WEB-TV Sender und haben in einer Talkshow ein Gesangstalent eingeladen. Das Talent hat 4 Lieder von versch. Interpreten vorgetragen (Gecovert, das original Nachgesungen und keine eigene Schöpfung) um darzubieten, wie gut sie wirklich ist. Die ganze Talkshow wurde mit Kameras aufgezeichnet.
Die Talkshow im Netz zu veröffentliche ist jetzt nicht das Problem.
Wir möchten aber einen Teil der Gesangseinlagen mit veröffentlichen und diese Gesangseinlagen möchte die GEMA nun nicht Lizenzieren.
Laut aussage der Gema müssen wir erst eine Genehmigung der Plattenfirma/des Labels einholen.
Stimmt das?
Mir will nicht in den Kopf warum das so sein soll.
Sicherlich erinnert ihr euch noch an diese Schlagzeile:
Heino covert die „Ärzte“ und „Rammstein“.
Heino hat sogar eine eigene CD ohne Genehmigung der Plattenlabels und Künstler veröffentlicht.
Warum darf man gecoverte Lieder ohne Genehmigung auf CD's verkaufen und in einem Video/Film darf man das ohne Genehmigung nicht?
Wo ist da der Sinn?
Wir wollen die Gema-Gebühren auf jeden Fall bezahlen. Das ist kein Ding.
Aber die Plattenfirma auch? Wir nutzen ja nicht die original Aufnahmen!
Und über die Gema bekommt der Künstler doch seinen Anteil, oder versteh ich das falsch?
Wäre dankbar, wenn mir jemand die Augen öffnen könnte.
LG
Sam