Kennst du solcherart Verarmte?Jalue hat geschrieben:Wenn die Kindlein da einen Beatles-Song kredenzen und du stellst das unter deinem Namen online, bringt dich das ganz schnell an den Bettelstab.
Genau der Meinung bin ich auch. Die Frage ist nur (um dem Thema mal wieder näher zu kommen), fällt was auf mich zurück, weil ich das Material ja auch im Schnitt benutzen würde? Und mit dem Soundrekorder aufnehme?Jalue hat geschrieben:@ Dienstag01: Okay, aber ich denke, wir sind uns einig, dass man sich auf dünnem Eis bewegt, wenn man ein urherberrechtlich geschütztes (Teil-) Werk einfach unter sein Filmchen pappt. Zumal so ein Video ja i.d.R. nicht nur einen Tag lang online steht und die "Abmahnindustrie" ständig nach neuen Opfern sucht, s Redtube und Co. Da kann auch ein Jahr später noch was kommen.
Ich glaube aber doch, nur wenn er es eben nicht auf youtube hochläd, interessiert es keinen. Und sonst: wo kein Kläger, da kein Richter.Pray hat geschrieben:Ist jetzt jeder Familienvater der sein Kind bei einer Aufführung filmt und es zb auf YT hochläd ein gemeiner Urheberrechtverletzer? Ich glaube nicht.
Sollte es sich um eine Aufführung handeln, die nicht aus der Feder dieses Vaters stammt und an der nicht nur sein Kind wirkt, dürfte der Vater tatsächlich zahlreiche Rechte verletzt haben.Pray hat geschrieben:Ist jetzt jeder Familienvater der sein Kind bei einer Aufführung filmt und es zb auf YT hochläd ein [...] Urheberrechtverletzer?
Ein Fliesenleger ist nicht dafür verantwortlich, dass der Auftraggeber/Eigentümer die Wohnung illegal an Nutten vermietet.einsiedler hat geschrieben:Ich bin davon überzeugt, dass jeder auf eigene Rechnung handelnde Selbständige die alleinige Verantwortung für sein Handeln trägt, und dass die Justiz davon ausgeht, dass eben der Filmer mehr über die sein Geschäft betreffende Rechtslage wissen muss, als der Auftraggeber...
Das wird beim Fliesenleger stimmen. Im Beispiel des filmenden Vaters geht es aber weder um Fliesen noch um Zuhälterei. Dein Beispiel mag ähnlich sein, dieselbe Situation beschreibt es aber nicht. Im Gesetz steht nirgends geschrieben, dass man Fliesen nicht für gewisse Etablissements legen darf. Im Gesetz steht aber geschrieben, dass man Privatkopien nicht an Dritte weitergeben darf. Vorausgesetzt, man erachtet Wikipedia als korrekte Quelle, dann lies bitte das.Anne Nerven hat geschrieben:Ein Fliesenleger ist nicht dafür verantwortlich, dass der Auftraggeber/Eigentümer die Wohnung illegal an Nutten vermietet.
Worauf stützt du die erste Behauptung? Profifussballer dürften - so vermute ich - ihre Zustimmung zu TV-Aufnahmen in den Verträgen mit dem Fussballclub gegeben haben. Das Oberlandesgericht Hamburg hat übrigens die verfremdete(!) Darstellung von Oliver Kahn in einem PC-Spiel als Persönlichkeitsrechtsverletzung eingestuft (Quelle). Das war nicht einmal eine echte Aufnahme von ihm selbst.Kein TV-Sender benötigt Unterschriften von Fußballern oder Eltern minderjähriger Turnerinnen, warum also der TO?
Dass es bei dir bisher(!) keine Probleme gab, heisst nicht, dass es deswegen legal ist.Abschließend kann ich aus eigener Erfahrung sagen, dass ich zweimal "Ärger" hatte mit Eltern, aber nur, weil deren Kinder zu selten im Bild waren!