Hallo Leute,
Ich plane ein paar Drehs für ein kurzes Porträt an teils öffentlichen Orten. Darunter sind zwei bei Regierungsgebäuden (Bundeshaus Bern, Stadthaus Zürich). Die Frage ist ob das irgendwelche Probleme darstellt zum einen bez. Panoramafreiheit, auch weil das beleuchtete Bundeshaus vielleicht ja wieder ein eigenes Werk darstellt (wie etwa der beleuchtete Eiffelturm den man ohne Rechte nicht (kommerziell) fotografieren darf). Ob man da irgendwelche Persönlichkeitsrechte verletzt, weil man an öffentlichen Orten ja eher selten allein ist ;), und ob es irgendeinen Unterschied macht, dass es Regierungsgebäude sind (die in einem gesellschaftskritischen Kontext gezeigt würden).
Das Ganze ist eine One-Man-Show ohne jegliche Hilfsmitten (ausser Stativ natürlich) was in ca. 3 Stunden auch erledigt währe. Doch durch die doch sehr indiskrete Kamera und die Tatsache dass ich dann eine ganze Weile dort herumgurken würde ist dann vielleicht etwas auffällig und darum Frage ich mich ob man da irgendwelche Drehgenehmigungen braucht.
Wir befinden uns in der Schweiz wohlgemerkt, ich weiss nicht wie sich das vom deutschen Recht unterscheidet.
Vielen Dank ans Forum im voraus!
Julzilla