vlproduction hat geschrieben:… hat mich gebeten ihm eine Rechnung auszustellen. Jetzt frage ich mich, wie das ganze aussehen soll? Immerhin habe ich kein Gewerbe oder ähnliches, was muss ich bei sowas beachten?…
Selbstverständlich kannst und darfst Du als Privatperson eine Rechnung ausstellen!
Natürlich kannst Du keine MWSt. geltend machen…
Diese 'Rechnung', die nicht mehr als eine Quittung darstellt, belegt, wer an wen was und warum/wofür bezahlt hat: Also Deine Anschrift, Auftraggeber, Auftrag (falls der Kunde zB Projekt-Nummern vergibt, dann die), Betrag. Fertig.-
Bei einer Buchprüfung beim Auftraggeber in den nächsten 30 Jahren kann dann u.U. das Finanzamt auf die Idee kommen, nachzuschauen, ob DU diese Einnahme dunnemals auch versteuert hast.- Also, brav in die Steuererklärung damit. Fällt vermutl. weit unter irgendwelche Pauschbeträge, also egal. Hilft aber u.U. zB 'spezielle' Werbungskosten (Deine Ausrüstung, Reisen zum Drehort, Verköstigung Deiner Assis & Darsteller) geltend zu machen. … erreicht aber vermutl. auch nicht die Pauschbeträge :))
Außerdem stellt diese Rechnung einen schriftlichen Beleg für Euer Vertragsverhältnis dar (das durch die mündliche Absprache natürlich schon vorliegt) … bei 'Ärger' gilt dann das, was in der Rechnung steht, ob Werk- (='ein Film') oder DL-Vertrag (='10h Schnitt')… Bei einer saloppen Formulierung eines Werkvertrages könnte dann Dein Chef Dich bis zum Sanktnimmerleintag ändern und ändern und ändern lassen…- Stellst Du die Rechnung 'nachträglich' aus, erwähne einfach die 'Abnahme' mit Datum (="wie bestellt und abgenommen am xx.yy."), dann biste Schneiderschwarz.-
Bei Kleinstbeträgen = ein paar Hundert Euro, gäbe es natürlich auch 'andere' Möglichkeiten, die in den Büchern nur unter 'Sonstiges' verschwinden … Weihnachtsgeschenke (iTunes/Zalando/amazon-Gutscheine), Tank-/Taxi-quittungen, Naturalrabatte, usw. Kommt darauf an, wie kreativ der Buchhalter ist.-