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Musik in Amateurvideo auf Videoportalen - Nutzungsrechte und Gema



Fragen zu GEMA, Drehgenehmigungen, Urheberrechte, Aufführungsrechte uä.
Antworten
Isarfischerin
Beiträge: 69

Musik in Amateurvideo auf Videoportalen - Nutzungsrechte und Gema

Beitrag von Isarfischerin »

Liebe Freunde der bewegten Bilder,

ich weiß, ich weiß, das Thema ist dutzendfach angekaut, ich hab die Suchfunktion verwendet, ich hab versucht, mich durch alles durchzulesen, was es gibt, aber ich finde den roten Faden nicht.

Nehmen wir an, ich unterlege ein Urlaubsvideo mit Teilen einer Filmmusik. Den Soundtrack habe ich selbstverständlich käuflich erworben. Ich weiß natürlich auch, daß ich damit nur das Recht erworben habe, die Musik abzuspielen, nicht aber das Recht, die Musik weiterzuverwenden.

Wenn ich jetzt diese Videos ausschließlich daheim und vor Freunden vorführe, wird das wohl keine Konsequenzen (Kläger/Richter usw.) haben.

Wenn ich das Ganze allerdings auf ein Videoportal hochlade, dann wird meine unerlaubte Nutzung doch öffentlich. Als da sind:
1. Kein Weiterverwendungsrecht an der Musik und
2. die GEMA.

Zu 2. GEMA: Das kann mir doch eigentlich egal sein, oder? Eventuell sperrt das Portal mein Video. Kann mir darüber hinaus noch was passieren?

Zu 1. Verwendungsrechte: Das scheint mir der schwierige Teil zu sein, vermutlich drohen hier deutliche juristische, zumindest aber finanzielle Konsequenzen.



Zwischenfrage: Habe ich das Ganze bisher wenigstens halbwegs richtig verstanden, oder bin ich immer noch auf einem hohlen Wege?



Wenn ich das richtig verstanden habe (oder wenigstens in Ansätzen richtig), wie machen das die anderen? Die Videoportale sind voll, voll, voll von Videos, die Musik aus den Charts oder Filmmusik verwenden. Da kann doch nicht jeder die Nutzungsrechte gekauft haben??? Aber diese Videos sind trotzdem da!


Leute, bitte klärt mich auf! Wie kann es sein, daß es all diese musikunterlegten Videos überhaupt gibt?

Ich bedanke mich schon mal,
Susanne



RUKfilms
Beiträge: 1056

Re: Musik in Amateurvideo auf Videoportalen - Nutzungsrechte und Gema

Beitrag von RUKfilms »

wie machen das die anderen: die kümmert das nicht!

als privatperson würde es mich auch nicht kümmern. als firma müsst ich da schon 3x drüber nachdenken was ich riskiere und was nicht.

ansonsten, wie du schon richtig gesagt hast, steht alles ganz klar beschrieben in der SuFu!
lieber reich und gesund als arm und krank



k_munic
Beiträge: 393

Re: Musik in Amateurvideo auf Videoportalen - Nutzungsrechte und Gema

Beitrag von k_munic »

Gema zahlt nur der 'Aufführer':
Dein Film bei YT, vimeo, etc => YT, vimeo, etc zahlt Gema
Dein Film im Kino => Kino zahlt
Dein Film beim Bürgerfest => Bürgerfest zahlt
Dein Film auf Deiner website => Du zahlst Gema

Und, richtig: Gema ist überhaupt kein Problem ...

Nutzungsrechte … die hast Du NICHT, wenn Du Michael Jackson unter Deine Kaulquappen-Videos legst.

Als YT-Nutzer hast Du 'unterschrieben' , dass Du ALLE Verwertungsrechte am Werk hast => YT Schneider schwarz; deren content-management-System erkennt zB iTunes-Einkäufe teilweise schon während des Hochladens und sperrt das Video. Oder, ein Rechteinhaber entdeckt 'sein' Werk und veranlasst, dass YT das sperrt.

YT ist kein Problem, die schreiben nette Mails und sperren höchstens Deinen Account.

Gefährlich wird, wenn Rechteinhaber 'ihre' Werke bei Dir entdecken - DAS kann dann teuer werden.

Nun handlen das aber die jeweiligen Vereine unterschiedlich - manche lassen das eine Video nur sperren, andere hetzen Dir Anwälte auf den Hals, die - nach Preisliste Deutsche Anwaltskammer - 650€ in Rechnung stellen, dafür, dass sie Dir 'n bösen Brief schreiben; kommt es zum Prozess, wird's teurer. Kann im Einzelfall extrem teuer werden, da man Nutzungsrechte nachverhandeln kann, und dann 'beliebige' Beträge aufgerufen werden.

Andere Länder andere Sitten: Es gilt allerdings DEIN Recht, also die Jurisprudenz Deines Staates. Nutzt nix, italienische Musik auf 'ner spanischen website bei 'nem urkrainischen Server zu veröffentlichen - kommt raus, dass DU der Betreiber bist, biste dran.

Mir wurde nach einem Jahr ein Hobbyfilmchen von einem Ritterturnier gesperrt, weil im O-Ton (!!) 'Piraten der Karibik' (eigentlich Quatsch :) ) als Beschallung zu hören war - nimmste das runter, nix weiter passiert, Hans Zimmer hat mir nie ne Rechnung geschickt.-

2 Möglichkeiten:
• Probier's. Kann klappen (=nix passiert), kann nicht (=teuer)
• Nimm andere MusIk. Gibt, gerade als 'UnterlegBimmelBammel' Unmengen an 'freier' Musik, sogar CC & gratis - die Künstler geben sich mit Nennung zufrieden.

.. Plan B) Nicht-öffentlich veröffentlichen, als download, mit password ....

----------

Und in einer ruhigen Minute 'mal die Schuhe des anderen anziehen:
Da klimpert so'n Musiker, nach 13x Jahren Konservatorium, und täglich 6h Üben, seine Lalla zusammen - und DU machst mit seiner Musik Karriere, weil alle Welt sagst "Hast Du den Film mit der traurigen Forelle gesehen?!" ... die nur so traurig wirkt, weil Du anderer Leut' Arbeit abgreifst.-

Ist DEIN Projekt auf die Arbeit ANDERER angewiesen, sollte 'man' diese anderen partizipieren lassen. Machst Du vermutl. nicht anders mit Deiner Arbeit.-



einsiedler
Beiträge: 329

Re: Musik in Amateurvideo auf Videoportalen - Nutzungsrechte und Gema

Beitrag von einsiedler »

Danke k_munic. Dein Beitrag bringt es auf den Punkt und sollte in Zukunft bei gleichartigen Anfragen verlinkt werden!



dienstag_01
Beiträge: 14439

Re: Musik in Amateurvideo auf Videoportalen - Nutzungsrechte und Gema

Beitrag von dienstag_01 »

k_munic hat geschrieben:Gefährlich wird, wenn Rechteinhaber 'ihre' Werke bei Dir entdecken - DAS kann dann teuer werden.
Aber wie soll das gehen. Gibt es dafür auch nur EIN Beispiel?



Alf_300
Beiträge: 8011

Re: Musik in Amateurvideo auf Videoportalen - Nutzungsrechte und Gema

Beitrag von Alf_300 »

Nebenbei erwähnt ;-)

Zu Unrecht haben die Komponisten des Sabrina-Setlur-Songs "Nur mir" eine Rhythmussequenz aus einem Stück der Gruppe Kraftwerk kopiert. Wie der Bundesgerichtshof in Karlsruhe urteilte, verstießen sie damit gegen das Urheberrecht.

Dabei ging es um eine etwa zwei Sekunden lange Sequenz aus dem Hintergrundrhythmus des 1977 veröffentlichten Stücks "Metall auf Metall". Diese sei dem Titel "Nur mir" als Dauerschleife unterlegt, den Setlur (38) in zwei Versionen eingespielt hatte. Die Musikstücke befinden sich auf zwei im Jahr 1997 erschienenen Tonträgern



Isarfischerin
Beiträge: 69

Re: Musik in Amateurvideo auf Videoportalen - Nutzungsrechte und Gema

Beitrag von Isarfischerin »

@ k_munic:

Auch von mit besten Dank.

Ich habe mir vieles so ja schon gedacht. Was mich irritiert, ist die offensichtliche Diskrepanz zwischen der eigentlich eindeutigen rechtlichen Lage, was die Weiterverwendungsrechte betrifft, und den Massen von Videos, die vermutlich dagegen verstoßen.

Ich habe absichtlich das Beispiel "Filmmusik" erwähnt. Das ist eben nicht der kleine Musiker, mit dem man sich ggf und von meiner Seite aus gerne einigen könnte und den zu unterstützen eine gute Sache wäre, sondern ein diffuses Konstrukt aus Rechten, Firmen, Personen usw.

Grüße,
Susanne



om
Beiträge: 281

Re: Musik in Amateurvideo auf Videoportalen - Nutzungsrechte und Gema

Beitrag von om »

Zwei Dinge, die mir in diesem Zusamenhang auch immer wieder Auffallen:

1. Es gibt praktisch kein Lied, dass zwischen ca. 1900 und heute irgendwie veröffentlicht wurde, welches nicht auf YT zu sehen/hören ist. Entweder als TV-Mitschnitt, oder als unterlegte Powerpointpresentation, als Handykonzertmitschintt oder als abgefilmter Plattenspieler. Ganz abgesehen von all den Cover- und "How to play XYZ on guitar"-versuchen. All diese Betreiber müssten doch ständig Abmahnungen erhalten oder zumindest von YT gesperrt werden.

2. Hin und wieder unterlege ich meine belanglosen Filmversuche auch mit bekannten Klängen, aber dann veröffentliche ich das ganze als "nicht öffentlich". Geht doch niemanden was an... Also wenn man nicht gerade darauf aus ist, um alles zu zeigen was man hat, vielleicht wäre das eine Möglichkeit.



RUKfilms
Beiträge: 1056

Re: Musik in Amateurvideo auf Videoportalen - Nutzungsrechte und Gema

Beitrag von RUKfilms »

om hat geschrieben:Zwei Dinge, die mir in diesem Zusamenhang auch immer wieder Auffallen:

1. Es gibt praktisch kein Lied, dass zwischen ca. 1900 und heute irgendwie veröffentlicht wurde, welches nicht auf YT zu sehen/hören ist. Entweder als TV-Mitschnitt, oder als unterlegte Powerpointpresentation, als Handykonzertmitschintt oder als abgefilmter Plattenspieler. Ganz abgesehen von all den Cover- und "How to play XYZ on guitar"-versuchen. All diese Betreiber müssten doch ständig Abmahnungen erhalten oder zumindest von YT gesperrt werden.

2. Hin und wieder unterlege ich meine belanglosen Filmversuche auch mit bekannten Klängen, aber dann veröffentliche ich das ganze als "nicht öffentlich". Geht doch niemanden was an... Also wenn man nicht gerade darauf aus ist, um alles zu zeigen was man hat, vielleicht wäre das eine Möglichkeit.
"...geht doch niemanden was an...alles zu zeigen was man hat..."

filmst du dein haus, dein auto und deine frauen? ;)
wenn es niemanden etwas angeht, wieso filmst du dann? für dich?
lieber reich und gesund als arm und krank



Blancblue
Beiträge: 837

Re: Musik in Amateurvideo auf Videoportalen - Nutzungsrechte und Gema

Beitrag von Blancblue »

Interessanter Thread...

Wie läuft das eigentlich bei den ganzen Video von den zig Hochzeitsfilmern, die z.B. auf Vimeo ihre Werke zeigen? Zu 90% ist da aktuelle Chartsmusik verwendet worden, selbst wenn vimeo die GEMA zahlt, haben die trotzdem ja nicht das Recht erworben, den Song kommerziell zu verwenden, oder?

Und wie schauts aus, wenn ich auf meiner (kommerziellen) Homepage einen Link zum meinem Video zeige? Ist dann auch GEMA fällig?



handiro
Beiträge: 3259

Re: Musik in Amateurvideo auf Videoportalen - Nutzungsrechte und Gema

Beitrag von handiro »

Sehr gut geschrieben k_munic. Vergesst mal die Gema. Bei der Verbindung von bewegtem Bild und Musik entsteht ein NEUES Werk! Völlig egal ob auf yt tausende illegal handeln, sobald Geld zu holen ist, wirds geholt. Und wer weiss....am Hungertuch nagende Armwälte gibts täglich frisch, die kommen noch auf den Trichter und die nächste Abmahnwelle naht :-)

Deswegen: we need a new generation of "create" not "copy and paste"!
Good-Cheap-Fast....Pick Any 2



dienstag_01
Beiträge: 14439

Re: Musik in Amateurvideo auf Videoportalen - Nutzungsrechte und Gema

Beitrag von dienstag_01 »

handiro hat geschrieben:und die nächste Abmahnwelle naht :-)
Äh, und wann ;)



om
Beiträge: 281

Re: Musik in Amateurvideo auf Videoportalen - Nutzungsrechte und Gema

Beitrag von om »

RUKfilms hat geschrieben: ... wenn es niemanden etwas angeht, wieso filmst du dann? für dich?
... die Familie und versch. Bekanntenkreise ;-)



ChillClip
Beiträge: 230

Re: Musik in Amateurvideo auf Videoportalen - Nutzungsrechte und Gema

Beitrag von ChillClip »

Statt dem ganzen Aufwand, sich da mit den rechtlichen Fallstricken und Feinheiten auseinanderzusetzen, kann man die Zeit auch sinnvoller nutzen, sich ne DAW kaufen (es gibt ja mittlerweile sehr günstige Möglichkeiten, so dass sich keiner herausreden kann, er könne sich Software nicht leisten) und sich damit beschäftigen, Musik selbst zu loopen und aufzunehmen. Das klingt dann halt meistens nicht nach amtlicher Produktion, aber um einem Filmchen die richtige Stimmung zu verpassen, reichts aus und man kann dem ganzen rechtlichen Stress und Unsicherheiten aus dem Weg gehen.
Selbst "gemafreie" Musik zu nutzen, bringt keine absolute Sicherheit, denn man muss eigentlich permanent überprüfen, ob der Schöpfer nicht mittlerweile doch Mitglied der Gema geworden ist, oder möglicherweise seine AGBs geändert hat, usw.

Mit eigener Musik ist man allerdings auch nicht komplett ausm Schneider, denn es gilt ja für alles, was man im Internet verbreitet, immer noch die Gema-Vermutung (= Schuldvermutung). Man muss also der Gema im Vorfeld glaubhaft machen, dass sein eigenes Werk ein eigenes ist und und nicht aus dem Gema-Repertoire entnommen. Soweit ich das verstanden habe, muss man, bevor man was hochlädt, der Gema den Urheber der Musik und Titel, usw. nennen, damit die überprüfen können, dass diese Musik tatsächlich nicht unters Gema-Repertoire fällt.

Wie auch immer ... ich möchte mal die Musikindustrie heulen hören, wenn wirklich plötzlich alle Clipveröffentlicher anfangen, nur noch eigene Musik für ihre Videos zu verwenden und der ganze Werbeeffekt (der ja immer aus strategischen Gründen kleingeredet wird, aber faktisch nicht unerheblich ist) wegfällt. Was dann wohl kommt? Die nächsten Klage- und Abmahnwellen, weil angeblich Tonfolgen ähnlich klingen oder Arrangements ähnlich wie professionelle Produktionen aufgebaut sind?



joergfrommann

Re: Musik in Amateurvideo auf Videoportalen - Nutzungsrechte und Gema

Beitrag von joergfrommann »

k_munic hat geschrieben:Gema zahlt nur der 'Aufführer':
Dein Film bei YT, vimeo, etc => YT, vimeo, etc zahlt Gema
Dein Film im Kino => Kino zahlt
Dein Film beim Bürgerfest => Bürgerfest zahlt
Dein Film auf Deiner website => Du zahlst Gema

Und, richtig: Gema ist überhaupt kein Problem ...
Gema zahlt nur der Aufführer - gibts dazu eine Quelle? Habe leider nichts gefunden.

Und die übliche Frage: Eingebettetes youtube-Video auf einer Website - wer ist der "Aufführer"?



k_munic
Beiträge: 393

Re: Musik in Amateurvideo auf Videoportalen - Nutzungsrechte und Gema

Beitrag von k_munic »

joergfrommann hat geschrieben:…Gema zahlt nur der Aufführer - gibts dazu eine Quelle? Habe leider nichts gefunden.…
https://www.gema.de
'Musiknutzer' ....
;)

joergfrommann hat geschrieben:… Und die übliche Frage: Eingebettetes youtube-Video auf einer Website - wer ist der "Aufführer"?
Frag 3 Juristen - 4 Antworten.

Der BGH hat sich in seiner letzen Entscheidung im Mai/2013 glasklar festgelegt - der EuGH soll entscheiden:
https://netzpolitik.org/2013/bgh-legt-e ... aming-vor/

LOL!!!



joergfrommann

Re: Musik in Amateurvideo auf Videoportalen - Nutzungsrechte und Gema

Beitrag von joergfrommann »

k_munic hat geschrieben:
joergfrommann hat geschrieben:…Gema zahlt nur der Aufführer - gibts dazu eine Quelle? Habe leider nichts gefunden.…
https://www.gema.de
'Musiknutzer' ....
;)

joergfrommann hat geschrieben:… Und die übliche Frage: Eingebettetes youtube-Video auf einer Website - wer ist der "Aufführer"?
Frag 3 Juristen - 4 Antworten.

Der BGH hat sich in seiner letzen Entscheidung im Mai/2013 glasklar festgelegt - der EuGH soll entscheiden:
https://netzpolitik.org/2013/bgh-legt-e ... aming-vor/

LOL!!!
Vielen Dank! Einen Hinweis darauf, dass die Channelbetreiber bei youtube nicht von der GEMA herangezogen werden, habe ich aber leider nicht gefunden.

Eher nur das hier, was für mich eher darauf schließen lässt, dass ich mir auch als youtube-Nutzer um die GEMA Gedanken machen muss: https://www.gema.de/fileadmin/user_uplo ... R_OD_4.pdf



k_munic
Beiträge: 393

Re: Musik in Amateurvideo auf Videoportalen - Nutzungsrechte und Gema

Beitrag von k_munic »

joergfrommann hat geschrieben:… was für mich eher darauf schließen lässt, dass ich mir auch als youtube-Nutzer um die GEMA Gedanken machen muss:…
der mittlerweile 5 Jahre schwelende Streit zw Gema und Youtube geht um … die Gema-Gebühren die YT entrichten soll.

Wir Nutzer sind keine Aufführer!



einsiedler
Beiträge: 329

Re: Musik in Amateurvideo auf Videoportalen - Nutzungsrechte und Gema

Beitrag von einsiedler »

Muss nochmal was dazu sagen.
Die häufigsten Nachfragen zu rechtlichen Themen kommen hier doch immer zu den zwei gleichen Bereichen: Musikverwendung und Drehgenehmigung.

Wenn man sich die Mühe macht, sich mal mehrere Stunden durch's Netz zu wursteln, dann findet man auch die rechtlichen Bedingungen zur Musikverwendung (Synchronisationsrecht, Masterrecht, Vervielfältigungen).
Wenn das dan irgendjemand genauer erklärt, dann kommt auch jedes Mal das Argument, dass das in YT doch alle so machen.
Dazu gibt es zwei Dinge zu sagen:

1.) Nur weil viele etwas machen und man noch keinen kennt, der dafür belangt wurde, hat man dadurch nicht das Recht, es auch zu tun. Ich denke die Musikindustrie weiß sehr genau, was für eine Wirkung ein Shitstorm im Falle YT hätte, würde man die Filmer abmahnen. Bei eher unbekannten gewerblichen oder privaten Internetseiten sieht das anders aus.

2.) Es geht zwar um das WordWideWeb, aber immer noch um landesspezifische Gesetzgebung. Was also ein Österreicher darf, kann mir als Deutschem verboten sein (Thema "Hochzeitsfilmer").

Auch zum Thema Drehgenehmigung schreiben dann viele, dass man sich nicht in die Hose machen sollte und einfach drauf losfilmen sollte. Dabei gab es ja bereits Beispiele, in denen die Verwendung des Materials nachträglich verboten wurde (es ging dabei um die Bahn). Also ich hätte keine Lust, einen Film zu drehen und zu schneiden, um ihn später eventuell komplett neu machen zu müssen, nebst der Übernahme der Kosten eines Rechtsstreits.

Ich seh das so: Einige von denen, die schreiben man solle sich nicht in die Hose machen, wollen die Fragesteller auch auf ihrer Seite wissen. Tut man nämlich was illegales, findet aber viele Mitstreiter, fühlt man sich moralisch gleich viel besser. Und die Fragesteller, die immer wieder darauf hinweisen, dass das doch alle tun, wollen dadurch Absolution von der Forengemeinde.



Filminator
Beiträge: 56

Re: Musik in Amateurvideo auf Videoportalen - Nutzungsrechte und Gema

Beitrag von Filminator »

k_munic hat geschrieben: Andere Länder andere Sitten: Es gilt allerdings DEIN Recht, also die Jurisprudenz Deines Staates. Nutzt nix, italienische Musik auf 'ner spanischen website bei 'nem urkrainischen Server zu veröffentlichen - kommt raus, dass DU der Betreiber bist, biste dran.
Das ist zwar generell richtig, es stellt sich jedoch die Frage, ob beim Veröffentlichen über ein US-Portal nicht auch das dortige Recht anwandbar ist, da das eigentliche zugänglich machen ja durch das Portal erfolgt, bzw nicht erfolgt, wie bei YouTube, wo manche Videos für manche Länder gesperrt sind.

Isarfischerin hat geschrieben:Was mich irritiert, ist die offensichtliche Diskrepanz zwischen der eigentlich eindeutigen rechtlichen Lage, was die Weiterverwendungsrechte betrifft, und den Massen von Videos, die vermutlich dagegen verstoßen.
Bloß weil etwas bei uns verboten ist, ist es nicht Überfall verboten, siehe weiter unten
om hat geschrieben:Zwischen ca. 1900 und heute irgendwie veröffentlicht wurde, welches nicht auf YT zu sehen/hören ist. Entweder als TV-Mitschnitt, oder als unterlegte Powerpointpresentation, als Handykonzertmitschintt oder als abgefilmter Plattenspieler. Ganz abgesehen von all den Cover- und "How to play XYZ on guitar"-versuchen. All diese Betreiber müssten doch ständig Abmahnungen erhalten oder zumindest von YT gesperrt werden.
Die Beispiele dürften alle unter fair usw fallen http://en.wikipedia.org/wiki/Fair_use und daher zumindest in den USA völlig legal sein. Deswegen wird die auch kein in den USA ansässiges Unternehmen generell raus nehmen, höchstens für einige Länder sperren, wenn dort jemand meckert.
Es ist eigentlich schade, dass die deutsche Verwertungs-Lobby und ihre Verflechtung in der Politik so was wie fair use bei uns verhindert, damit würde es vielen Hobbyisten leichter gemacht, ohne im professionellen Bereich etwas zu verliehen. Im jetzigen System ist es für Amateure praktisch unmöglich legal irgendwelche bekannte Musik einzusetzen, nicht nur wegen der Preisfrage, sondern auch wegen des ganzen bürokratischen Aufwands die Rechte zu bekommen.



k_munic
Beiträge: 393

Re: Musik in Amateurvideo auf Videoportalen - Nutzungsrechte und Gema

Beitrag von k_munic »

Filminator hat geschrieben:…  da das eigentliche zugänglich machen ja durch das Portal erfolgt, bzw nicht erfolgt, wie bei YouTube, wo manche Videos für manche Länder gesperrt sind.… 
Da muss man - leider - etwas differenzieren:
Die Nicht-Veröffentlichung ist keine Entscheidung von YT auf Basis irgendwelcher US-Rechte - sondern eine rein kaufmännische:
Das Bildchen '… das tut uns leid… ' im Kontext des Gema-Streits hat ja keinerlei Urheber-Recht/o.ä. Grundlage:

Der private (!) Verein GEMA (gern vergessen: das ist keine Behörde) droht ja nur YT mit einer einstweiligen Verfügung - weil YT nicht den Wunschbeträgen der GEMA nachkommen will (ausm Kopp: es geht um 0.03cent). Da eine Veröffentlichung YT zu teuer erscheint (in Bananenstaaten wie GB, F, USA etc zahlen'se ja deutlich weniger), schaltet YT eben alles ab, wo die GEMA ihre Vertretung und Mitsprache anmeldet - ob das im Sinne der Gema-Mitglieder oder gar der Urheber ist, ist 'ne andere Frage.-

Das Bsp GEMA hat also nix mit der 'Verantwortlichkeit' eines website Betreibers zu tun. Psy hat ja sein Gangnam Style von Korea aus selbst hochgeladen (im weitesten Sinne…) - warum hatte dann die Deutsche Gema das 'Recht' es abschalten zu lassen?

Gar nicht.
Das drohte nur für YT teuer zu werden - also off.

… ich debattier jetzt nicht, ob YT/Google deswegen tatsächlich ins Armenhaus müsste ... ;)

… es geht beim Gema/YT Konflikt ausschließlich ums wirtschaftliche.
(Gleicher Quatsch beim schon wieder in Vergessenheit geratenen Gema/Disco Konflikt)

Haftung, Nutzungsrechte, etc. ist 'ne völlig andere Baustelle ...



Filminator
Beiträge: 56

Re: Musik in Amateurvideo auf Videoportalen - Nutzungsrechte und Gema

Beitrag von Filminator »

Richtig, deswegen hatte ich ja auch nix von GEMA geschrieben.
YouTube sperrt aber nicht nur wegen GEMA sondern auch aus anderen Gründen, z.B. wenn ein Rechteinhaber in einer Region das will. Die Meldung, die angezeigt wird ist dann auch eine andere. Da man selbst aber nicht angeben kann, wo das eigene Video gezeigt werden soll und wo nicht, sondern das von YouTube bestimmt wird, kann z.B. ein Ami ein in den USA völlig legales fair use Video hochladen, das bei uns aber nicht gezeigt werden dürfte weil wir diese Regelung leider nicht haben. Wenn jetzt jemand hier das gleiche Video hochladen würde, dann wäre das immer noch in den USA legal und hier nicht. Dazu kommen noch jede Menge andere Länder mit speziellen Regeln.
Da YouTube aber ganz alleine bestimmt, was wo gezeigt wird, kann eigentlich auch nur YouTube dafür verantwortlich sein, wenn in einem Land etwas gezeigt wird, das dort nicht legal ist. Und deswegen bietet YouTube ja auch den Rechteinhabern an, Videos in den Ländern, für die sie Rechte haben zu sperren, oder mit Werbung zu unterlegen und die Einnahmen zu teilen.



Qjawa
Beiträge: 5

Re: Musik in Amateurvideo auf Videoportalen - Nutzungsrechte und Gema

Beitrag von Qjawa »

Hallo Susanne,

aus eigener Erfahrung bin ich mit der Verwendung von "Chartmusik" auf den Videoportalen vorsichtig. Du hast definitiv nicht die Nutzungsrechte zur Veröffentlichung mit dem Kauf erworben. An GEMA denke ich noch nicht einmal. Klar gibt es tausende User, die auf Vimeo die aktuelle Musik nutzen, aber dies ist definitiv kein Freifahrtschein ebenfalls so vorzugehen. k_munic hat es sehr gut zusammengefasst und auf den Punkt gebracht.

Bin der Meinung, dass es viele günstige und kostenlose Alternativen gibt. Habe hierzu letzte Woche einen Beitrag in meinem Blog geschrieben. Vielleicht hilft es ja http://qjawa-videography.de/wo-finde-ic ... ein-video/

Gruß
Markus



pixelschubser2006
Beiträge: 1716

Re: Musik in Amateurvideo auf Videoportalen - Nutzungsrechte und Gema

Beitrag von pixelschubser2006 »

Mir gibt die Sache mit dem Piratenlied (weiter oben geschrieben) zu denken. Auch ein Amateurvideo kann einen dokumentarischen bzw. journalistischen Character haben. Ich finde es daher sehr grenzwertig, dass es hierzu keine klare Rechtsprechung gibt. Wenn ich bei einer Veranstaltung filme und habe im O-Ton nebenbei einen Chart-Hit drauf, dann sollte das bei einem Amateuer nicht grundsätzlich anders geregelt sein als bei einem einem Profi, der fürs Fernsehen dreht. Das ganze ist schon eine heisse Kiste.

Man muss hier auch zwei Dinge auseinanderhalten. Wir sind alle kreative Medienschaffende, egal ob Amateur oder Profi. Wir möchte alle, dass unsere Leistungen gewürdigt und nicht einfach geklaut werden. Genauso sollen wir auch die Werke anderer achten.

Auf der anderen Seite steht aber auch die Sache mit dem O-Ton, dessen Aufnahme einen dokumentarischen Charakter hat und es einfach unfair ist, einenm Videofilmer das Fell über die Ohren zu ziehen. Man bewegt sich hier einfach außerhalb jedes angemessenen Rahmens:

1. Der "Nutzer" der Musik erzielt i.d.R. keinen messbaren Gewinn, gerade als Amateur oft überhaupt keinen.
2. Selbst der Profi, der grundsätzlich für seine Arbeit bezahlt wird, bekommt nicht mehr, nur weil Song XY gespielt wird.
3. Dem Rechteinhaber entsteht ÜBERHAUPT kein Schaden, weil Youtube überhaupt nicht in Konkurrenz zum Plattenverkauf steht.
4. Im Gegenteil: Genau genommen ist es sogar Gratis-Werbung.

Konterkariert wird der Schwachsinn sogar, in dem Youtube in Deutschland Promovideos der Musikverlage sperrt, weil keine vernünftige Gema-Regelung zustande kommt. Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen: Der Urheber und seine Plattenfirma produzieren ein Musikvideo und veröffentlichen das in bester Qualität und voller Länge auf Youtube, um für den Plattenverkauf zu werben. Das wiederum wird von der Gema nicht akzeptiert, obwohl die Dienstleister ist, der für den Musiker die Knete reinholt. Übrigens liegt diese Situation nur in Deutschland vor, international fluppt das, obwohl es in aller Herren Länder Institutionen wie die Gema gibt. Offenbar wollen die aber nicht mit dem Kopp durch die Wand.

Nun gibt es auch das Argument, dass der Urheber mitreden möchte, wer sein Musikstück durch den Reißwolf jagt. Ok, das Argument ist grundsätzlich nachvollziehbar. Aber wenn ein Stück einer öffentlichen Veranstaltung gecovert wird, und das sehen und hören 1000de, dann sollte man wohl erstmal der Veranstaltung selber einen Riegel vorschieben und nicht dem Videofilmer, der zufällig 10 Sekunden O-Ton auf Band hat. Der kann nix dafür, wenn die künstlerische Freiheit des Veranstalters dem Urheber ein Dorn im Auge ist.

Zu guter Letzt sind weder Gema noch Musikverlage in der Lage, in praxistauglicher Weise eine Möglichkeit zu bieten, sein Material genehmigen zu lassen. Wenn ein Videofilmer sein Urlaubsvideo mit bekannten Hts vertont, wäre es doch simpel, dem Musikverlag das Video vorzulegen und die Sache genehmigen zu lassen. Der Verlag sagt: Machen wir, kostet aber nen Zwanni, oder eben "passt uns nicht, lass es". Und die Gema würde auch in einem akzeptablen System arbeiten, dann würde man es auch legal machen.

Solange beide Institutionen die Bürokratie und die Willkür auf die Spitze treiben, brauchen sie sich nicht zu wundern, wenn die Scheisse keiner mitmacht.



Jott
Beiträge: 22183

Re: Musik in Amateurvideo auf Videoportalen - Nutzungsrechte und Gema

Beitrag von Jott »

Da ist was dran. Wer nimmt eine Institution für voll, die sich so was ausdenkt:

https://www.gema.de/fileadmin/user_uplo ... r_vr_k.pdf



k_munic
Beiträge: 393

Re: Musik in Amateurvideo auf Videoportalen - Nutzungsrechte und Gema

Beitrag von k_munic »

pixelschubser2006 hat geschrieben:…  Wir sind alle kreative Medienschaffende, egal ob Amateur oder Profi. Wir möchte alle, dass unsere Leistungen gewürdigt und nicht einfach geklaut werden. … 
Solange beide Institutionen die Bürokratie und die Willkür auf die Spitze treiben, brauchen sie sich nicht zu wundern, wenn die Scheisse keiner mitmacht.
Du argumentierst rational und zeitgemäß - das sind aber weder unsere Gesetze, die zT Stand vor 150y haben, noch gilt im Wirtschaftsleben die 'Vernunft-Vermutung'. :D

Welchen Wildwuchs die Gema in den letzten Jahren entwickelt hat, ist einfach nur katastrophal (jetzt sollen Kneipen 100% mehr zahlen! Das wird die Skihüttenbetreiber freuen…) . Und auch und gerade nicht im Sinne ihrer Mitglieder! Aber da muckt keiner. Kenne einige, "Was soll ich Einzelner denn ausrichten?", Duldungsstarre.

Mich wundert's immer wieder, warum nicht Skandalblättchen wie Spiegel, Stern oder ARD&Co nicht 'mal 'Ross & Reiter' nennen. Die Gema ist ein sehr überschaubarer Verein … 

Ist 'Größenwahn' eigentlich ein pathologischer Fachbegriff? :)))



pixelschubser2006
Beiträge: 1716

Re: Musik in Amateurvideo auf Videoportalen - Nutzungsrechte und Gema

Beitrag von pixelschubser2006 »

Der wirkliche Wahnsinn liegt darin, daß viele Dinge in Deutschland irrwitzig sind, obwohl andere Länder viel praxisgerechter damit umgehen. In den Alpenländern gibts z.b. ein sinnvolles System für die Nutzung von Wechselkennzeichen. Super Sache für die Besitzer von mehreren Autos, die wirklich nur abwechselnd gefahren werden. Leider ist man in unserem Staat zu blöd oder zu stolz, dieses System so wie es ist zu übernehmen. Dabei sind die Rahmenbedingungen bei unseren Nachbarn nicht anders wie bei uns.

Gleiches Spiel mit Abmahngeschichten. In England kostet eine berechtigte Abmahnung max. eine angemessene Pauschale von deutlich unter hundert Euro. Das reicht völlig für 5 Minuten Arbeitszeit des Anwalts und 15 Minuten der Tippse sowie Briefpapier und Porto. Alles für beide Seiten fair. Die Abmahnwelle wurde damit dramatisch eingedämmt. Unser Land ist zu blöd, diese Regelung zu übernehmen. Die Konsequenz: Ich traue mich nicht, auf Ebay zu handeln, obwohl ich wesentlich kulanter gegenüber meinen Kunden bin, als es das Gesetz erfordert. Nur weil ich Angst habe, wegen eines völlig unwichtigen Fehlers in der Widerufsbelehrung zur Kasse gebeten zu werden. Alles krank.

Die Liste ließ sich endlos fortsetzen, und die Gema passt da bestens ins Schema. Noch Fragen?



k_munic
Beiträge: 393

Re: Musik in Amateurvideo auf Videoportalen - Nutzungsrechte und Gema

Beitrag von k_munic »

pixelschubser2006 hat geschrieben:Der wirkliche Wahnsinn liegt darin, daß viele Dinge in Deutschland irrwitzig sind, obwohl andere Länder viel praxisgerechter damit umgehen.… 
Da bin ich sofort bei Dir!

Völlig in Vergessenheit geraten ist zB auch die Geschichte rund um die Einführung der Autobahn-LKW-Maut. In der Schwyz gibt's 'n Bapperl, fertig.Hier die Ganz Große Siemens Lösung - die dann per software-update sofort auch zur PKW-Maut oder 'nur' zur Überwachung genutzt werden kann, obwohl ja nieeeeee jemand die Absicht hatte, eine Mauer zu errichten… achnee, falscher Text.

Der 16.ooo-seitige Vertragstext mit der Maut-Firma darf noch nicht einmal von MdBs eingesehen werden! Verfasst wurde die sog. 'Gesetzesvorlage' von der gleichen Kanzelei, die auch eben diesen Vertrag formuliert hat....

usw usf usf usf.....

.... komm', lass uns lieber schön Filme machen als darüber schlechte Laune zu kriegen...........



handiro
Beiträge: 3259

Re: Musik in Amateurvideo auf Videoportalen - Nutzungsrechte und Gema

Beitrag von handiro »

Ich krieg hier gerade schlechte Laune, weil ich für den historischen Teil meines Films gerade mit Archiven verhandele. Das Bundesarchiv gibt mir z.B. ein Foto aus dem WW2 für 76.-Ocken weltweit ABER wenn das auf youtube gestellt wird, kostet es 25€/WOCHE!

Oder kauft mal bei den Archiven (egal welchen) footage.....da kommen bis zu über 1000.-€ /SEKUNDE zusammen!!!

Und das für Propaganda Zeugs was irgendwelche von Adolf gesandten Kameramänner gedreht haben.

In Russland das gleiche. Nur in USA höre ich, gibts bei der Library of Congress einige Sachen umsonst, kann das jemand bestätigen?
Good-Cheap-Fast....Pick Any 2



k_munic
Beiträge: 393

Re: Musik in Amateurvideo auf Videoportalen - Nutzungsrechte und Gema

Beitrag von k_munic »

handiro hat geschrieben:… Das Bundesarchiv gibt mir z.B. ein Foto aus dem WW2 für 76.-Ocken …
… womit begründet das BA überhaupt seine Rechtsvertretung?
Die haben ja nicht selbst geknippst ... ;)
Und wenn der Autor 'unbekannt' ist (was ja bei Kriegsberichten nicht ungewöhnlich wäre), kann das BA überhaupt kein Rechtsnachfolger bzw -vertreter des Schöpfers sein.

Vermutl. nur eine 'Bearbeitungsgebühr'.... die 'natürlich' für YT-Nutzung höher ausfällt... macht ja mehr Arbeit.

.... ok, interessant für Jura-ProSeminaristen, der Filmemacher zahlt und kotzt.-



handiro
Beiträge: 3259

Re: Musik in Amateurvideo auf Videoportalen - Nutzungsrechte und Gema

Beitrag von handiro »

Ich falle auch gerade vom Glauben ab :)
Good-Cheap-Fast....Pick Any 2



MLJ
Beiträge: 2252

Re: Musik in Amateurvideo auf Videoportalen - Nutzungsrechte und Gema

Beitrag von MLJ »

@handiro
ich schließe mich "k_munic" an: Weder das BA noch ein anderes Archiv kann Rechte geltend machen, da sie NICHT der Urheber sind. Archive verwalten nur das Material und stellen es gegen Gebühr zur Verfügung, von Rechten kann da keine Rede sein. 1000 Euronen pro Sekunde ? Da müssten die Öffentlich Rechtlichen schon längst pleite sein bei den ganzen Dokumentationen mit historischem Material. Ich habe den Verdacht, die wollen dich nur melken oder veräppeln, ehrlich. Auch das mit YT ist der Hammer, 25 Euronen pro Woche. Was haben die eigentlich für einen Grund dafür angegeben ?

Cheers, Mickey.
The little Fox.... May U live 2 C the Dawn



HT
Beiträge: 246

Re: Musik in Amateurvideo auf Videoportalen - Nutzungsrechte und Gema

Beitrag von HT »

Das mit Archiven ist so eine Sache. Wer etwas hat, der hat es und kann für die Herausgabe Geld verlangen. Dabei sind die meisten Bilder wohl inzwischen mit abgelaufenem Urheberrecht. Daher verlangen eigentlich alle Archive das Material nicht rauzugeben und nach gebrauch zu löschen.
Wie die Situation aber aussieht wenn das material doch in Umlauf gerät ist die wohl interessantere Geschichte.



ennui
Beiträge: 1212

Re: Musik in Amateurvideo auf Videoportalen - Nutzungsrechte und Gema

Beitrag von ennui »

archive.org



handiro
Beiträge: 3259

Re: Musik in Amateurvideo auf Videoportalen - Nutzungsrechte und Gema

Beitrag von handiro »

Eine Option hat mir ein sehr netter Mitarbeiter vom BA nun mitgeteilt:

Viele ihrer Fotos sind auf Wikipedia. Dort steht klipp und klar, dass sie nun unter der CC-BY-SA (Creative Common Lizenz) frei sind.

Er sagte explizit, man müsse nur im Abspann genaustens zitieren also z.B.


Namensnennung: Bundesarchiv, Bild 101I-140-1210-26A / Götze / CC-BY-SA

dann kann man es benutzen.

Immerhin ein kleiner Fortschritt und eine gewisse Entlastung der hier so "übel beschimpften" BA :)

Wenn jemand noch irgendwelche Tips hat, immer her damit, (Danke ennui)!
Good-Cheap-Fast....Pick Any 2



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