Danke erst mal für Deine Infos.Onkel Danny hat geschrieben: Was aber bei so ziemlich jedem Hersteller der Fall ist, ist das man mit so einer Version keine kommerzielle Arbeit leisten darf.
Oder anders gesagt, man darf mit dieser Version nichts verdienen.
… kommerziell nutzen ja, nur der Weiterver/Kauf des Programms verstößt gg die Eula:Frank B. hat geschrieben:… von einem Freund eine Adobe Creative Suite 5.5 Education Edition für 100,- Euro erworben. … bin selbst im Lehrbereich tätig, mein Sohn ist Student, von daher dürfte es mit der Zulassung kein Problem werden.… ob man die der Education Ed. Endprodukte auch kommerziell nutzen kann … .
Danke für den Link zu der Seite. Danach wäre der Weiterverkauf tatsächlich verboten und ich dürfte die SW von meinem Freund nicht erwerben. Das finde ich allerdings schon etwas eigenartig, weil man dann ja auf einer solchen Lizenz bis in alle Ewigkeit sitzen würde. Im Falle des Erwerbs eines anderen Schnittprogramms (wie bei meinem Bekannten) würde die Lizenz ungenutzt verfallen.k_munic hat geschrieben: … kommerziell nutzen ja, nur der Weiterver/Kauf des Programms verstößt gg die Eula:
http://www.adobe.com/sea/special/educat ... n/faq.html
Zitat:
"Do Adobe Student and Teacher Editions have restricted functionality?
Student and Teacher Editions have all the features and functionality of the commercial versions. The software may be used only on a privately owned computer, and the user may not transfer or resell ownership of the Adobe Student and Teacher Edition license.
Seh's positiv: 1x zum DEUTLICH reduzierten Preis kaufen = ein Leben lang für Deine Milliarden-schweren Hollywood Blockbuster verwenden. Sozusagen.-Frank B. hat geschrieben:… finde ich allerdings schon etwas eigenartig, weil man dann ja auf einer solchen Lizenz bis in alle Ewigkeit sitzen würde. ….
Naja, den Kläger befürchte ich spätestens, wenn ich versuche, die SW umzulizensieren. Darauf hab ich nun gar keine Lust. Als Lehrer bzw. als moralische Instanz für viele jungen Leute, möchte ich auch nicht auf unehrlich erworbene Softwares zur gemeinsamen Arbeit zurückgreifen.k_munic hat geschrieben: final word:
Wo kein Kläger ............
Mit 'ner LEGAL erworbenen copy darfst Du das ja .... so weit waren wir schon.Frank B. hat geschrieben:… Wenn man da aber nichtmal zur Unterstützung der Jugendarbeit ein paar Kreuzer für ne DVD-Produktion einnehmen darf… .
Nein.-Frank B. hat geschrieben:… Ist die Student- and Teacher Edition überhaupt identisch mit der Education Edition? ….
Stimmt, das dürfte ich, wenn die SW eine Student and Teacher und legal wäre, wobei Du wiederum weiter unten schreibst: "Die alte Education vers. war für kommerzielle Zwecke NICHT erlaubt."k_munic hat geschrieben: Mit 'ner LEGAL erworbenen copy darfst Du das ja .... so weit waren wir schon.
Achwo, so hoch soll das auf keinen Fall angebunden sein. Es ist aber doch manchmal so, dass man mit jungen Leuten ein Filmprojekt macht und die Eltern fragen hinterher, ob sie mal ne DVD davon haben können. Oder die Schule hat ein Event und möchte für irgendwelche Sachen Geld einnehmen und dazu auf dem Basar die DVD der Videogruppe verkaufen. Sowas in der Art meine ich. Das wäre eben auch schon kommerziell.Tonmensch hat geschrieben: Ihr wollt ja wahrscheinlich auch nicht für einen Dumpinglohn eine Werbung produzieren, mit der sich die Firma (eventuell) krumm und dämlich verdient.
Das entwickelt sic hier zum ProSeminar, Jura II .......Frank B. hat geschrieben:… . Nur komisch, dass das auf dem Beipackzettel so nicht vermerkt ist.
