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ich suche für Auftragsabwicklungen diverse Veträge mit so grundsätzlichen Dingen. Könnt ihr mir dazu ein paar Vorlagen empfehlen, bzw Seiten, wo man solche Veträge anschauen kann.
Wo zb auch Ausfallgagen bei Outdoordrehs festgelegt sind usw....
Auch so etwas wie Drehgenehmigungen, einfach so Standartverträge welche man in ner Filmproduktion braucht
Jetzt mal ehrlich: Wer nicht mal das Wort "Standard" richtig schreiben kann, hat doch in der Medienbranche überhaupt nichts verloren. Du hast nicht die Spur einer Ahnung, Dich nicht mal ins BGB eingelesen und schreibst ohne nachzudenken etwas von "AGB's". Kein Wunder, dass sich hier die Antwortbereitschaft inzwischen in engen Grenzen hält.
Du kannst nicht wirklich glauben, dass wir Dir hier ein Jurastudium oder eine Gründungsberatung ersetzen können. Im Prinzip ist im BGB alles geregelt, und einzelvertragliche Regelungen sind so individuell, dass man dazu schlichtweg keine vernünftigen Empfehlungen geben kann.
Die meisten Auftraggeber haben sowieso Einkaufsbedingungen und widersprechen pauschal all Deinen Bedingungen. Dann muss man sich im Extremfall fragen, ob überhaupt ein Vertrag (also eine übereinstimmende Willenserklärung) vorliegt.
Ich bin seit 20 Jahren in der Branche und habe ganz selten mal irgendwelche einzelvertraglichen Regelungen getroffen. Damit kann man sich im Ernstfall sowieso nur den Südpol abwischen.
du hast aber doch mit Sicherheit AGB´s die dein Kunde bei der Auftragsbestätigung mit seiner Unterschrift für quasi gelesen und in Ordnung abzeichnet
Und noch mal: Es heißt "AGB" und nicht "AGB's". Jetzt die Antwort: Nein, habe ich nicht, weil so ziemlich alle meine Auftraggeber pauschal solchen Bedingungen widersprechen, das steht in so ziemlich jedem Auftrag drin.
Man muss auch keine AGB haben, weil im Prinzip alles im BGB (und für uns Filmer auch noch im UrhG) geregelt ist. Du definierst den Leistungsumfang und sagst, was das kosten soll. Der Auftraggeber nimmt dann das Angebot an oder lässt es bleiben. Nimmt er es an, ist das ein gültiger Vertrag. So simpel ist das.
Natürlich könnte man jetzt noch große Ausführungen zum Thema "Dienstvertrag" und "Werkvertrag" machen, aber wir sind hier ja an keiner juristischen Fakultät. Nur so viel: Die Grenzen sind fließend und es kommt darauf an, ob man eine Leistung (bzw. eine Dienstbereitschaft) oder einen Erfolg schuldet. Das wäre dann für Dich beim Thema "Ausfall" relevant.
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