Du erhaeltst dein vereinbartes Honorar und dein Auftraggeber die Rechte oder vereinbarst Du Rueckstellungsvertrag mit Ihm?div4o hat geschrieben:
Im aktuellen Fall hat der Auftraggeber dagegen verlangt, dass ICH alle Bildrechte abtrete und ich sie ihm überschreibe.
Ja so sind wir letztendlich verblieben, da ich sonst mit dem Auftragsverlauf recht zufrieden bin, nur die Frage hat sich zum Schluss gestellt:)penkeler hat geschrieben:Du erhaeltst dein vereinbartes Honorar und dein Auftraggeber die Rechtediv4o hat geschrieben:
Im aktuellen Fall hat der Auftraggeber dagegen verlangt, dass ICH alle Bildrechte abtrete und ich sie ihm überschreibe.
Danke für die ausführliche Erklärung :) sie beantwortet ziemlich alle meine Fragen. DienPersönlichkeitsrechte habe ich für die Gäste so gelöst, dass ich über den Ladenbesitzer deren Einverständnis geholt habe, so dass ich nicht zu jedem einzelnen rennen muss:)gg hat geschrieben: Etwas anderes ist das Persönlichkeitsrecht der im Film abgebildeten Personen. Die Unterschreiben Dir in der Regel eine Freigabe-Erklärung, wenn sie ein Honorar dafür erhalten. Ohne deren Einverständnis, darfst Du den Film im Grunde auch nicht veröffentlichen.
VG
Ja. Das müßtest Du dann nur im Zweifel auch beweisen können. Wenn mehr als 7 Personen im Bild sind, sind sie im Grunde nur 'Beiwerk' und Du brauchst nicht bei jedem einzelnen sein Einverständnis einholen.div4o hat geschrieben:Danke für die ausführliche Erklärung :) sie beantwortet ziemlich alle meine Fragen. DienPersönlichkeitsrechte habe ich für die Gäste so gelöst, dass ich über den Ladenbesitzer deren Einverständnis geholt habe, so dass ich nicht zu jedem einzelnen rennen muss:)gg hat geschrieben: Etwas anderes ist das Persönlichkeitsrecht der im Film abgebildeten Personen. Die Unterschreiben Dir in der Regel eine Freigabe-Erklärung, wenn sie ein Honorar dafür erhalten. Ohne deren Einverständnis, darfst Du den Film im Grunde auch nicht veröffentlichen.
VG
Welche Sinn macht eigentlich Urheberrecht ueber ein Werk zu haben, wenn man keine Nutzungsrechte hat?gg hat geschrieben:
Wenn Du den Film gedreht hast, bist der Urheber der Aufnahmen und wirst das bis an Dein Lebensende bleiben, denn das Urheberrecht ist nicht übertragbar. Das einzige was Du übertragen kannst sind Nutzungsrechte für das Filmmaterial.
VG
Auch bei einem P o r n o ist man der Urheber (also derjenige der es fabriziert hat). Deshalb ist das Urheberrecht auch nicht übertragbar. Was man mit seinen Nutzungsrechten macht, bleibt jedem selbst überlassen. Man darf aber ungeachtet der Urheberschaft, keine Rechte Dritter verletzen. Also z.B. nicht einfach ein anderes Werk kopieren.penkeler hat geschrieben:Welche Sinn macht eigentlich Urheberrecht ueber ein Werk zu haben, wenn man keine Nutzungsrechte hat?gg hat geschrieben:
Wenn Du den Film gedreht hast, bist der Urheber der Aufnahmen und wirst das bis an Dein Lebensende bleiben, denn das Urheberrecht ist nicht übertragbar. Das einzige was Du übertragen kannst sind Nutzungsrechte für das Filmmaterial.
VG
Ausserdem Urheberrecht hat man nur auf ein Kunstwerk. Auf ein P o r n o hat man keine. Auf ein Werbespot, naja...
In dem Fall ist das Nutzungsrecht durch den Musiklizenz eingeschränkt, nämlich nur online. Aber du hast ebenfalls recht, ich sollte künftig eher alles im Vorfeld klären, um beide Seiten Unannehmlichkeit am Ende zu ersparen :)gg hat geschrieben:Das Ding ist nur, es ist nicht klar wofür er es nutzen möchte und im Nachhinein bist Du immer in der schlechteren Verhandlungsposition.VG
Damit es sich niemand falsch merkt: Eine solche Regel gibt es nicht, auch wenn es immer wieder behauptet wird. Richtig ist, dass man in jedem Einzelfall abschätzen muss, ob jemand Beiwerk ist oder nicht. Ein Gericht kann ggf. zu einer anderen Einschätzung kommen...gg hat geschrieben:Wenn mehr als 7 Personen im Bild sind, sind sie im Grunde nur 'Beiwerk' und Du brauchst nicht bei jedem einzelnen sein Einverständnis einholen.