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wem gehören die Bildrechte?



Fragen zu GEMA, Drehgenehmigungen, Urheberrechte, Aufführungsrechte uä.
Antworten
div4o
Beiträge: 638

wem gehören die Bildrechte?

Beitrag von div4o »

mit dem Thema Bildrechte kenne ich mich leider nicht ganz aus. Nachdem ich aber häufig hier im Forum über Fälle gelesen habe, wo gedrehtes Material ohne Erlaubnis irgendwo genutzt wurde, dachte ich mir, dass ich mal für meinen letzten Auftrag mir eine Einverständigkeitserklärung vom Auftragsgeber unterzeichnen lasse, wo:

a) er zustimmt, dass alle Bildrechte mir gehören
b) und dass eine Nachbearbeitung ohne mein Einverständnis nicht zulässig ist

Ich will nichts weiter, als in einem Rechtsstreit mit Dritter beweisen können, dass ich das Material gedreht habe.

Im aktuellen Fall hat der Auftraggeber dagegen verlangt, dass ICH alle Bildrechte abtrete und ich sie ihm überschreibe.

Ist das richtig so? Bzw. wer hat Recht und wie soll ich eigentlich vorgehen?

Tatsache ist, Kunden unterzeichnen so was UNGERN, also wie schützt man sich, ohne gleich den Kunden zu verärgern :)

Hier den "Spot", um den es geht:



gg
Beiträge: 49

Re: wem gehören die Bildrechte?

Beitrag von gg »

Ich habe mir Deinen Spot nicht angeschaut, aber normalerweise brauchst Du Dir nicht bestätigen lassen, daß Du die Bildrechte hast.

Wenn Du den Film gedreht hast, bist der Urheber der Aufnahmen und wirst das bis an Dein Lebensende bleiben, denn das Urheberrecht ist nicht übertragbar. Das einzige was Du übertragen kannst sind Nutzungsrechte für das Filmmaterial. Dabei legt man normalerweise eine zeitliche (wie lange das Material genutzt wird), räumliche (in welchen Ländern das Material genutzt wird) und sachliche Nutzung (wofür das Material verwendet wird. Bei Filmen wäre das z.B. TV, Kino, Internet, ect).

Mündliche Absprachen sind zwar prinzipiell möglich, sind aber im Falle eines Streits schwer nachweisbar. Deshalb legt man vorher die Art der Nutzung fest. Nach der Art der Nutzung richtet sich dann auch das Buyout (Der Teil Deines Honorars für die jeweilige Nutzung). Möchte jemand nachträglich das Material für andere Zwecke nutzen, muß er die Nutzung dann auch extra bezahlen.

Wenn Dein Kunde jetzt die Nutzungsrechte ohne zeitliche, räumliche und sachliche Einschränkung haben möchte, wäre das Buyout, daß auf Dein Honorar aufgerechnet wird höher. Solange Du aber beweisen kannst, daß Du Urheber des Materials bist (weil Du z.B. das gesamte Rohmaterial besitzt), oder einen schriftlichen Auftrag Deines Auftraggebers, brauchst Du Dir wenig sorgen machen. Besser ist es natürlich immer, die Nutzung vorab schriftlich festzulegen.

Etwas anderes ist das Persönlichkeitsrecht der im Film abgebildeten Personen. Die Unterschreiben Dir in der Regel eine Freigabe-Erklärung, wenn sie ein Honorar dafür erhalten. Ohne deren Einverständnis, darfst Du den Film im Grunde auch nicht veröffentlichen.

VG
MINITRIX RULES!



penkeler
Beiträge: 267

Re: wem gehören die Bildrechte?

Beitrag von penkeler »

div4o hat geschrieben:
Im aktuellen Fall hat der Auftraggeber dagegen verlangt, dass ICH alle Bildrechte abtrete und ich sie ihm überschreibe.
Du erhaeltst dein vereinbartes Honorar und dein Auftraggeber die Rechte oder vereinbarst Du Rueckstellungsvertrag mit Ihm?



div4o
Beiträge: 638

Re: wem gehören die Bildrechte?

Beitrag von div4o »

penkeler hat geschrieben:
div4o hat geschrieben:
Im aktuellen Fall hat der Auftraggeber dagegen verlangt, dass ICH alle Bildrechte abtrete und ich sie ihm überschreibe.
Du erhaeltst dein vereinbartes Honorar und dein Auftraggeber die Rechte
Ja so sind wir letztendlich verblieben, da ich sonst mit dem Auftragsverlauf recht zufrieden bin, nur die Frage hat sich zum Schluss gestellt:)
Zuletzt geändert von div4o am Sa 28 Jul, 2012 00:26, insgesamt 1-mal geändert.



div4o
Beiträge: 638

Re: wem gehören die Bildrechte?

Beitrag von div4o »

gg hat geschrieben: Etwas anderes ist das Persönlichkeitsrecht der im Film abgebildeten Personen. Die Unterschreiben Dir in der Regel eine Freigabe-Erklärung, wenn sie ein Honorar dafür erhalten. Ohne deren Einverständnis, darfst Du den Film im Grunde auch nicht veröffentlichen.

VG
Danke für die ausführliche Erklärung :) sie beantwortet ziemlich alle meine Fragen. DienPersönlichkeitsrechte habe ich für die Gäste so gelöst, dass ich über den Ladenbesitzer deren Einverständnis geholt habe, so dass ich nicht zu jedem einzelnen rennen muss:)



gg
Beiträge: 49

Re: wem gehören die Bildrechte?

Beitrag von gg »

div4o hat geschrieben:
gg hat geschrieben: Etwas anderes ist das Persönlichkeitsrecht der im Film abgebildeten Personen. Die Unterschreiben Dir in der Regel eine Freigabe-Erklärung, wenn sie ein Honorar dafür erhalten. Ohne deren Einverständnis, darfst Du den Film im Grunde auch nicht veröffentlichen.

VG
Danke für die ausführliche Erklärung :) sie beantwortet ziemlich alle meine Fragen. DienPersönlichkeitsrechte habe ich für die Gäste so gelöst, dass ich über den Ladenbesitzer deren Einverständnis geholt habe, so dass ich nicht zu jedem einzelnen rennen muss:)
Ja. Das müßtest Du dann nur im Zweifel auch beweisen können. Wenn mehr als 7 Personen im Bild sind, sind sie im Grunde nur 'Beiwerk' und Du brauchst nicht bei jedem einzelnen sein Einverständnis einholen.

Wenn Dich Dein Aufraggeber bucht und dafür bezahlt, ist es klar, daß er das Material auch nutzen möchte. Wofür würde er Dich sonnst bezahlen?

Das Ding ist nur, es ist nicht klar wofür er es nutzen möchte und im Nachhinein bist Du immer in der schlechteren Verhandlungsposition. Du willst ihn in der Regel ja auch nicht vergraulen. Ich mache es so, daß ich auf eine Anfrage ein Angebot schreibe, oder auf eine direkte Buchung eine Auftragsbestätigung. Darin steht immer auch, wofür das Material genutzt werden darf. Falls der Kunde keine Angaben macht, odder ich ihn nicht schon kenne, frage ich, wofür das Material genutzt werden soll. Die Höhe meines Honorars ist also immer auch von der Art der Nutzung abhängig.

VG
MINITRIX RULES!



penkeler
Beiträge: 267

Re: wem gehören die Bildrechte?

Beitrag von penkeler »

gg hat geschrieben:
Wenn Du den Film gedreht hast, bist der Urheber der Aufnahmen und wirst das bis an Dein Lebensende bleiben, denn das Urheberrecht ist nicht übertragbar. Das einzige was Du übertragen kannst sind Nutzungsrechte für das Filmmaterial.

VG
Welche Sinn macht eigentlich Urheberrecht ueber ein Werk zu haben, wenn man keine Nutzungsrechte hat?

Ausserdem Urheberrecht hat man nur auf ein Kunstwerk. Auf ein P o r n o hat man keine. Auf ein Werbespot, naja...



Alf_300
Beiträge: 8011

Re: wem gehören die Bildrechte?

Beitrag von Alf_300 »

Jack Daniels hab ich auch gesehen ;-(



gg
Beiträge: 49

Re: wem gehören die Bildrechte?

Beitrag von gg »

penkeler hat geschrieben:
gg hat geschrieben:
Wenn Du den Film gedreht hast, bist der Urheber der Aufnahmen und wirst das bis an Dein Lebensende bleiben, denn das Urheberrecht ist nicht übertragbar. Das einzige was Du übertragen kannst sind Nutzungsrechte für das Filmmaterial.

VG
Welche Sinn macht eigentlich Urheberrecht ueber ein Werk zu haben, wenn man keine Nutzungsrechte hat?

Ausserdem Urheberrecht hat man nur auf ein Kunstwerk. Auf ein P o r n o hat man keine. Auf ein Werbespot, naja...
Auch bei einem P o r n o ist man der Urheber (also derjenige der es fabriziert hat). Deshalb ist das Urheberrecht auch nicht übertragbar. Was man mit seinen Nutzungsrechten macht, bleibt jedem selbst überlassen. Man darf aber ungeachtet der Urheberschaft, keine Rechte Dritter verletzen. Also z.B. nicht einfach ein anderes Werk kopieren.

Bei einem Kunstwerk ist das Urheberrecht lediglich länger wirksam (bis 70Jahre nach dem Tod des Urhebers). Davon profitieren dann vor allem die Rechteinhaber. Damit ein Werk ein Kunstwerk ist, muß es eine gewisse 'schöpferische Gestalltungshöhe' erreichen. Ob diese erreicht wird, entscheidet im Zweifel ein Kunstsachverständiger vor Gericht.

VG
MINITRIX RULES!



kgerster
Beiträge: 583

Re: wem gehören die Bildrechte?

Beitrag von kgerster »

Toller Spot übrigens. Macht richtig Laune.



TomStg
Beiträge: 3799

Re: wem gehören die Bildrechte?

Beitrag von TomStg »

Auch wenn der Country Style nicht mein Ding ist, wirkt der Spot sehr sympathisch. Er zeigt Menschen mit Spass und Laune in einer atmosphärischen Umgebung.

Das Thema und die Story sind klar, Akteure und Umfeld werden im Wechsel von Gross- und Nah-Aufnahmen zusammen mit Halbtotalen charakteristisch und stimmungsvoll in Szene gesetzt. Dein Auftraggeber sollte sehr zufrieden sein.

Grüße
Tom



Alf_300
Beiträge: 8011

Re: wem gehören die Bildrechte?

Beitrag von Alf_300 »

Der Spot ist Gut und das Lokal auch weili man bei 0:33 sieht dass man da rauchen darf ;-)



div4o
Beiträge: 638

Re: wem gehören die Bildrechte?

Beitrag von div4o »

gg hat geschrieben:Das Ding ist nur, es ist nicht klar wofür er es nutzen möchte und im Nachhinein bist Du immer in der schlechteren Verhandlungsposition.VG
In dem Fall ist das Nutzungsrecht durch den Musiklizenz eingeschränkt, nämlich nur online. Aber du hast ebenfalls recht, ich sollte künftig eher alles im Vorfeld klären, um beide Seiten Unannehmlichkeit am Ende zu ersparen :)

Ansonsten freut mich, dass der Spot halbwegs gut ankommt, es war eher eine sehr improvisierte Geschichte :)



Pianist
Beiträge: 9007

Re: wem gehören die Bildrechte?

Beitrag von Pianist »

gg hat geschrieben:Wenn mehr als 7 Personen im Bild sind, sind sie im Grunde nur 'Beiwerk' und Du brauchst nicht bei jedem einzelnen sein Einverständnis einholen.
Damit es sich niemand falsch merkt: Eine solche Regel gibt es nicht, auch wenn es immer wieder behauptet wird. Richtig ist, dass man in jedem Einzelfall abschätzen muss, ob jemand Beiwerk ist oder nicht. Ein Gericht kann ggf. zu einer anderen Einschätzung kommen...

Matthias
Filmemacher für besondere Aufgaben



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