Hol dir lieber eine Genehmigung oder frag bei den zuständigen Behörden nach, weil wenn ein "besorgter" Mitbürger das Treiben aus der Ferne beobachtet und die Polizei ruft, dann kommt ihr trotzdem für den Einsatz auf.Multivideocutterman hat geschrieben:Mit Neonstreifen gelten sie dann ja nicht mehr als anscheinswaffe, woraus man demnach doch eig. keine Genehmigung bräuchte, oder?
Wenn man heute den Fernseher aufdreht, wird sowieso nur mehr geschossen und gemordet. Könnt ihr nicht mal was vernünftiges drehen? OK, irgendwie muss man ja Spannung reinbringen ...Frank Glencairn hat geschrieben:Rein nach Gesetzeslage dürftest du momentan zwar ein Küchenmesser im Laden Kaufen, aber es nicht nach hause transportiere:
das kompliziert die sache natürlich erheblich.Rein nach Gesetzeslage dürftest du momentan zwar ein Küchenmesser im Laden Kaufen, aber es nicht nach hause transportiere
Auf's Nicht-Erwischt-Werden. Ist doch klar. "Man" und "darf" sind in der Kombi immer tödlich für jede Initiative, vor allem in einem Land, in dem ein behördlich genehmigter Genickschuss immer noch mehr Akzeptanz findet als jede spontane Aktion außerhalb des Protokolls.Multivideocutterman hat geschrieben:welche Grauzonen, bzw. auf was bezieht sich das jetzt?
Nomen est omen? Nachts aktiv? Dann wird's schwieriger.nachtaktiv hat geschrieben:... die botanischen gärten sind bis einbruch der dunkelheit für jedermann kostenlos begehbar...
/edit : lustige kette .. ordnungsamt, presseamt, amt für umwelt und grün, und dann hab ich noch ne nummer für "sondernutzung", die nicht zu existieren scheint... super, macht echt spass....
Mantis hat geschrieben:Finde ich persönlich nicht leicht zu beantworten.
Einserseits befindest du dich in öffentlichem Raum, d.h. du kannst dort filmen, wenn du das möchtest und diese Aufnahmen auch veröffentlichen ABER, wenn du dich in die Fußgängerzone mit deinem Stativ stellst (und das hast du ja anscheinden nicht vor), dann würde ich mir ne Drehgenehmigung holen. Was du dann damit machst, sei dir überlassen.
Im Wald, fuck off. Echt, nimm deine Cam und mache was du willst.
Allerdings tue ich mich mit den rechtlichen Fragen immer seeeehr schwer, um ehrlich zu sein und bin mir auch nie sicher.
KSProduction hat geschrieben:Mantis hat geschrieben:Finde ich persönlich nicht leicht zu beantworten.
Einserseits befindest du dich in öffentlichem Raum, d.h. du kannst dort filmen, wenn du das möchtest und diese Aufnahmen auch veröffentlichen ABER, wenn du dich in die Fußgängerzone mit deinem Stativ stellst (und das hast du ja anscheinden nicht vor), dann würde ich mir ne Drehgenehmigung holen. Was du dann damit machst, sei dir überlassen.
Im Wald, fuck off. Echt, nimm deine Cam und mache was du willst.
Allerdings tue ich mich mit den rechtlichen Fragen immer seeeehr schwer, um ehrlich zu sein und bin mir auch nie sicher.
die behörden und hüter des gesetzes sind sich doch selber bei den sachen nicht sicher. komplizierter wie in unserem land sind gesetze nirgendwo und das ist noch nicht das schlimmste, noch schlimmer ist die behördenwillkür. und das ist schade. klar, manche dinge sind dann in anderer hinsicht von vorteil nicht aber in film- und rechte- und geschäftssachen.
Hast du außer diesem Gemeinplatz noch andere auf Lager?KSProduction hat geschrieben:...die behörden und hüter des gesetzes sind sich doch selber bei den sachen nicht sicher. komplizierter wie in unserem land sind gesetzte nirgendwo. und das ist schade. klar, manche dinge sind dann in anderer hinsicht von vorteil nicht aber in film- und rechte- und geschäftssachen.