So ganz stimmt das nicht. Es gibt ja noch den Begriff des "unwesentlichen Beiwerks":ideafilm hat geschrieben: "Jede musikalische Wiedergabe innerhalb eines Films muss der GEMA gemeldet werden. Es spielt hierbei keine Rolle, wie lang und wie laut eine Sequenz ist. Bei Erkennbarkeit eines urheberrechtlich geschützten Werks haben die jeweiligen Urheber Anspruch auf Vergütung bei Nutzung Ihrer Werke."
Könnte man in diesem Fall davon ausgehen, dass zwar Gema Gebühren anfallen würden, aber der Produzent des Musikstückes keine Ansprüche mehr hat? Da offensichtlich das Musikstück für diese Veranstaltung ja schon lizenziert und freigegeben wurde?beiti hat geschrieben:So ganz stimmt das nicht. Es gibt ja noch den Begriff des "unwesentlichen Beiwerks":ideafilm hat geschrieben: "Jede musikalische Wiedergabe innerhalb eines Films muss der GEMA gemeldet werden. Es spielt hierbei keine Rolle, wie lang und wie laut eine Sequenz ist. Bei Erkennbarkeit eines urheberrechtlich geschützten Werks haben die jeweiligen Urheber Anspruch auf Vergütung bei Nutzung Ihrer Werke."
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__57.html
Wenn die Musik zufällig zu hören ist und nicht wesentlich zum Gesamteindruck der Szene beiträgt, greift hier kein Urheberschutz.
Ich denke allerdings nicht, dass das im vorliegenden Fall zutrifft. Wenn Du zur Zeit des Einzugs etwas Anderes in der Nähe gefilmt hättest und die Musik zufällig noch auf der Atmo mit drauf wäre, könnte man von "unwesentlichem Beiwerk" sprechen. Aber nach Deiner Beschreibung ist die Musik wesentlicher Teil der gefilmten Darbietung, und somit bleibt sie auch im Video Gema-pflichtig.
Interessante Frage. Es geht darum, ob bei einer abgefilmten Veranstaltung auch eine "neue Werkverbindung" eingegangen wird, oder ob das juristisch anders bewertet wird. Da müsste sich jetzt ein Jurist hier im Forum zu Wort melden. ;)motor-tv hat geschrieben: Könnte man in diesem Fall davon ausgehen, dass zwar Gema Gebühren anfallen würden, aber der Produzent des Musikstückes keine Ansprüche mehr hat? Da offensichtlich das Musikstück für diese Veranstaltung ja schon lizenziert und freigegeben wurde?
Meinst Du wegen der Fan-Gesänge? In Australien wurde doch mal eine Neufassung des Urheberrechts geplant, nach der jedes öffentliche Singen von "Happy Birthday" gebührenpflichtig geworden wäre...Bei Sportveranstaltungen müsste man dann ja ununterbrochen Gemagebühren abliefern ...
Nein, aber bei Schirennen oder Snowboard läuft ja dauernd Musik im Hintergrund. Also darum habe ich mir noch keine Gedanken gemacht, aber "unwesentliches Beiwerk" ist es dann auch wieder nicht.beiti hat geschrieben:Meinst Du wegen der Fan-Gesänge? In Australien wurde doch mal eine Neufassung des Urheberrechts geplant, nach der jedes öffentliche Singen von "Happy Birthday" gebührenpflichtig geworden wäre...
Das ist so wohl nicht richtig. Ich zitiere hier aus dem oben angegebenen Wikipedia-Text:einsiedler hat geschrieben:Was du mit den Bands oder dem Management ausmachst, ob professionell oder nicht, ob Profit oder nicht, spielt für die Gema erstmal überhaupt keine Rolle.
Hier geht es nur darum, ob irgendeiner der gefilmten Titel zum Gema-Repertoire gehört oder nicht. Für die Verwendung im Film ist auch noch wichtig, ob Musikverlage beteiligt sind (Synchronisationsrecht).
Und selbst wenn kein Titel zum Gema-Repertoire gehört und alle Beteiligten mit der Veröffentlichung und Vervielfältigung einverstanden sind, muss jede Vervielfältigung bei der Gema angemeldet werden, welche dann ihr ok gibt (Freistellung).
final_cut_freak hat geschrieben:Hallo Forum,
hier noch mal eine andere Frage zum Thema Musik und GEMA, allerdings geht es um genehmigte Konzertausschnitte (falls es dazu schon was gibt, wäre ich auch für den link dankbar).
Habe für ein Kulturzentrum mit Genehmigung der Bands sechs Konnzerte gedreht für eine 30-Minuten-Doku. Waren eigentlich alles Profis z.B. Jupiter Jones, Bollock Brothers u.a. Abgemacht ist, das wir max. einen 90 Sek.-Ausschnitt eines Songs benutzen dürfen. Außer der DVD wird ein 5-Minuten-Online-Trailer geschnitten. Also alles Nonprofit.
Die DVD wird hier in Marburg öffentlich gezeigt und an die ehrenamtlichen Mitarbeiter verschenkt. Wir hängen das nicht an die große Glocke (schönen Gruß an die alte Tante GEMA, falls sie jetzt mitliest ;-)) und es ist wiegesagt abgesegnet, schriftliche Genehmigungen der Bands bzw. des Managment liegen (demnächst) vor.
Jetzt die Frage: hat jemand Erfahrungen mit so einer Situation. Mutmaßungen bringen mich jetzt nicht weiter, also bitte nur konkrete Hinweise, was geht, was geht nicht. Meine persönliche Einschätzung: ist wohl eine Grauzone, wir - und auch die Musiker - wollen die GEMA da aber raushalten. Es ist halt ein "Geschäft" auf Gegenseitigkeit: die Bands treten teilweise regelmäßig hier auf und bekommen natürlich ordentliche Konzertgagen, dafür dürfen wir das Material verwenden und machen noch PR für die Bands.
Genau umgekehrt wird ein Schuh draus: Die Gema kassiert Gebühren vom Vervielfältiger/Herausgeber unter der Vorraussetzung, dass er die Rechte von den Künstlern/Verlagen eingeholt hat. Diese Verhandlungen nimmt dir die Gema nicht ab.KSProduction hat geschrieben:dafür darf die band dir gar keine lizenz geben wenn sie gema-mitglied ist, da sie die rechte an die gema automatisch in auftrag gibt. sozusagen abgetreten hat ( ... )
weitwinkel hat geschrieben:bei diesem thema fehlt mir völlig das verständnis für
dieses umständliche verfahren...
gema will rechte vertreten und kassieren,
dann sollte sie im namen der künstler auch alles abwickeln...
und nicht so kleinkariert nerven.
die preise scheinen mir auch überzogen.
ps. letztens gabs mal einen der verantwortlichen der gema im tv
(sänger der prinzen)
seine meinung war schon sehr grenzwertig besonders wenn man bedenkt das er zu ddr zeiten sicher auch alles aus dem westradio aufgenommen hat.
Ich finde eher Dein Kauderwelsch furchtbar. Was genau wolltest Du denn nun eigentlich sagen? Und ist Dir der Unterschied zwischen "Recht zur Benutzung" und "Recht zur Vervielfältigung" geläufig? Und wie berechnet man den Wisch eines Umfangs? Das ist ja eine ganz neue Maßeinheit...KSProduction hat geschrieben:finde das sehr furchtbar.
Pianist hat geschrieben:Ich finde eher Dein Kauderwelsch furchtbar. Was genau wolltest Du denn nun eigentlich sagen? Und ist Dir der Unterschied zwischen "Recht zur Benutzung" und "Recht zur Vervielfältigung" geläufig? Und wie berechnet man den Wisch eines Umfangs? Das ist ja eine ganz neue Maßeinheit...KSProduction hat geschrieben:finde das sehr furchtbar.
Matthias
Doch, das muss man zu 100 Prozent gemacht haben, eine der wichtigsten Aufgaben des Filmproduzenten.Easy Going hat geschrieben:in 99,99% der Fälle wird man doch den oder die Urheberrechtsbesitzer, Verlage nicht vorher auf Erlaubnis abgeklopft haben bzw. ist dies zum Teil wahrscheinlich gar nicht möglich (oder nicht bezahlbar).
Quelle: http://digitalvideoschnitt.de/forum/rec ... -gema.htmlRechte sind eigentlich immer einzuholen, wenn Musik in irgend einer Art und Weise im Film vorkommt. Ausnahme kann sein, wenn sie "unwesentliches Beiwerk ist". Das wäre eventuell gegeben, wenn die Musik im Hintergrund läuft, aber nichts mit der abgebildeten Handlung zu tun hat. Sobald jemand dazu Tanzt, oder die Musik gar singt ist das nicht mehr der Fall.
Du hast mich nicht ganz verstanden. Das die Gema Anmeldung erfolgen muss, ist klar. Die Frage ist nur ob mit der zufälligen Hintergrundmusik (Gema kassiert Kohle) im Anmeldebogen oder eben nur für die Freigabe des Presswerks und ohne gelistete Musiktitel (Gema kassiert nichts).Alf_300 hat geschrieben:Ohne GEMA Meldung nimmt das Presswerk den Auftrag garnicht an