Ich vermute mal, dass Ihr überhaupt nichts machen müsst, da es an der Gewinnerzielungsabsicht mangelt. Rechne doch mal zusammen, was die Geräte kosten, mit denen Ihr das macht. Dann teilt Ihr diese Summe durch drei, um eine Abschreibung über drei Jahre zu simulieren. Kleine billige Kameras und normale Computer, mit denen man das bearbeitet, würde ich wohl über drei Jahre abschreiben. Jetzt addiere mal die Gelder, die Ihr im Jahre 2011 durch die Filmerei eingenommen habt. Ist diese Summe kleiner oder größer als die durch drei geteilte Abschreibungssumme? Wenn sie kleiner ist, dann müsst Ihr Euch über eine Steuererklärung keine Gedanken machen. Wenn sie größer ist, würde ich erst mal prüfen, ob da noch weitere Kosten drinstecken, die man abziehen könnte. Und wenn sie dann immer noch größer ist, dann sehen wir weiter.ClemensFlorack hat geschrieben:Ich würde nun gerne wissen wie man diese Geldbeträge (Wenn ihr wüsstet wie wenig das immer nur ist, würdet ihr höchstwahrscheinlich lachen^^) versteuern kann.
Das kommt doch nun wirklich darauf an, was die beiden genau machen. Vielleicht erfahren wir dazu noch was. Bisher klingt es für mich so, dass zwei Jungs gelegentlich was filmen und dafür mal ein Taschengeld kriegen.domain hat geschrieben:Allerdings müsst ihr korrekte Rechnungen ohne USt, aber wahrscheinlich mit Steuernummer schreiben können, weil sonst der Verdacht auf Schwarzarbeit bestehen könnte.
domain hat geschrieben:Sehe ich auch so, nur zahlen manche Auftraggeber nicht ohne Rechnung. Eine austgestellte Quittung für erhaltenes Geld aber könnte den Verdacht auf Schwarzarbeit seitens des Auftraggebers bei der Finanz auslösen.
Also besser beim Finanzamt erkundigen, dann ist man auf der sicheren Seite.
Diesen Satz habe ich tatsächlich auch nicht verstanden.domain hat geschrieben:Eine austgestellte Quittung für erhaltenes Geld aber könnte den Verdacht auf Schwarzarbeit seitens des Auftraggebers bei der Finanz auslösen.
domain hat geschrieben:Sag ich ja: im Normalfall sollte eine Rechnung und eine Quittung (bzw. ein sonstiger Saldierungsnachweis) vorliegen. Die Steuernummer ist für das Finanzamt für die Rückverfolgung wichtig, denn eine Ausgabe muss beim ev. steurpflichtigen Empfänger gleichzeitig als Einnahme aufscheinen.
Mir kommt allerdings vor, dass es sich hier um einen ziemlichen Bagatellfall handelt, der vorläufig noch gar nicht der Rede wert ist. Aber was nicht ist kann ja noch werden :-)
Alf_300 hat geschrieben:Mal ein bischen rum Googeln - Steuern für Schüler -
Das gibts eine ganze Menge zum lesen, angefangen vom FerienJob bis zur Selbständigen Arbeit.
u.A. gehts darum dass ab einem bestimmten Betrag das Kindergeld gekürzt wird.


