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Karte von Wikipedia - genügt Quellenangabe?



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cammelcorder
Beiträge: 84

Karte von Wikipedia - genügt Quellenangabe?

Beitrag von cammelcorder »

Brauche für ein Videoprojekt einen Kartenausschnitt. Hab mir aus der Wikipedia ein Stück in Corel Draw nachgesetzt. Reicht es, wenn ich jetzt im Bild einblende: "Quelle: Wikipedia"?



Pianist
Beiträge: 9032

Re: Karte von Wikipedia - genügt Quellenangabe?

Beitrag von Pianist »

Nachfrage: Wie ähnlich ist denn das Wikipedia-Original und das, was Du nachgesetzt hast? Ich meine: Wenn Du Dir das als ungefähre Schablone nimmst und selbst eine neue Ebene grob drübermalst, dann hat es doch mit dem Original gar nichts mehr zu tun, also auch keine Quellenangabe. Da hättest Du dann natürlich auch jede andere Kartenquelle nehmen können, das ist ja alles hinterher nicht mehr zu sehen.

Wenn Du etwas direkt aus Wikipedia verwendest, müsstest Du Dich mal mit diesen ganzen eigenartigen "Lizenzen" beschäftigen. Was dort eingearbeitet wird, ist ja nicht "gemeinfrei", sondern die Leute entscheiden selbst, unter welchen Bedingungen sie das veröffentlichen. Meist geht es um die "Weitergabe zu gleichen Bedingungen mit Namensnennung". Jede Veränderung muss dokumentiert werden, so entstehen dann diese berühmten "Versionsgeschichten", an denen sich immer alle hochziehen.

Im Prinzip ist das eine ganz andere Welt. Da ist es als Profi einfacher, ein wenig Kohle zu bezahlen, um niemanden nennen zu müssen. Oder eben selbst machen, also grob durchpausen. Nicht zu genau, das ist wichtig.

Matthias
Filmemacher für besondere Aufgaben



cantsin
Beiträge: 16923

Re: Karte von Wikipedia - genügt Quellenangabe?

Beitrag von cantsin »

cammelcorder hat geschrieben:Brauche für ein Videoprojekt einen Kartenausschnitt. Hab mir aus der Wikipedia ein Stück in Corel Draw nachgesetzt. Reicht es, wenn ich jetzt im Bild einblende: "Quelle: Wikipedia"?
Es reicht, wenn Du im Abspann die Quelle nennst sowie die Creative Commons-Lizenz, unter der die Wikipedia steht. Hier eine nützliche praktische Anleitung: http://mollykleinman.com/2008/08/15/cc- ... ensed-work. Es reicht also eine Abspann-Zeile wie:
This video features the song “Play Your Part (Pt.1)” by Girl Talk, available under a Creative Commons Attribution-Noncommercial license. © 2008, Greg Gillis.
Um mal meinem Vorposter deutlich zu widersprechen: Die Creative Commons-Lizenzen machen es gerade einfacher und rechtssicherer, Fremdmaterial in eigenen Projekten zu verwenden. Das ist auch ihr ganzer Sinn und Zweck. Man muss nicht mehr die Rechteinhaber kontaktieren, und die nichtkommerzielle Nutzung ist gebührenfrei möglich.
Wenn Dein Film allerdings kommerziell vertrieben wird, müßtest Du tatsächlich den Wikipedia-Mitarbeiter, der die Karte erstellt hat, kontaktieren und eine kommerzielle Nutzung vereinbaren.



penkeler
Beiträge: 267

Re: Karte von Wikipedia - genügt Quellenangabe?

Beitrag von penkeler »

Und wie sieht es aus, mit verwendung von solchen Fotos von Bundesarchiv:

http://de.wikipedia.org/w/index.php?tit ... 1209155641



cantsin
Beiträge: 16923

Re: Karte von Wikipedia - genügt Quellenangabe?

Beitrag von cantsin »

penkeler hat geschrieben:Und wie sieht es aus, mit verwendung von solchen Fotos von Bundesarchiv:

http://de.wikipedia.org/w/index.php?tit ... 1209155641
Und was willst Du uns damit sagen? Unten auf der Seite steht ein Link "Genehmigung", der erklärt, auf welcher rechtlichen Grundlage diese Datei genutzt wurde. (Sie wurde der Wikipedia vom Bundesarchiv unter der Creative Commons-Lizenz gestiftet.) Der Extralink "Weiternutzung dieser Datei" erklärt auch alles nötige zur Verwendung in eigenen Projekten.



penkeler
Beiträge: 267

Re: Karte von Wikipedia - genügt Quellenangabe?

Beitrag von penkeler »

"Urheber: unbekannt"
"Dieses Werk darf von dir verbreitet werden – vervielfältigt, verbreitet und öffentlich zugänglich gemacht werden...
Du musst den Namen des Autors/Rechteinhabers in der von ihm festgelegten Weise nennen..."


Ich nehme an, ich darf das Bild in meine Website 1:1 verwenden. Oder denke ich falsch?



cantsin
Beiträge: 16923

Re: Karte von Wikipedia - genügt Quellenangabe?

Beitrag von cantsin »

penkeler hat geschrieben:"Urheber: unbekannt"
"Dieses Werk darf von dir verbreitet werden – vervielfältigt, verbreitet und öffentlich zugänglich gemacht werden...
Du musst den Namen des Autors/Rechteinhabers in der von ihm festgelegten Weise nennen..."


Ich nehme an, ich darf das Bild in meine Website 1:1 verwenden. Oder denke ich falsch?
Bitte die Links anklicken und die Seiten lesen, die ich oben schon genannt hatte. Also:
These images are mostly related to the history of Germany (including the German Democratic Republic) and are part of a cooperation between Wikimedia Germany and the Federal Archives. These images are licensed Creative Commons Attribution ShareAlike 3.0 Germany License (CC-BY-SA). Wikimedia Germany and the Federal Archives have signed a cooperation agreement that, among other things, asserts that the Federal Archives owns sufficient rights to be able to grant this kind of license.
Dann der Text unter "Weiterverwenden":
Was genau der Urheber von dir genau erwartet, steht im Lizenztext. Klicke auf den Link im Lizenzbaustein, dann wirst du zur entsprechenden Seite weitergeleitet.
Die genauen Angaben stehen bereits auf der Seite mit dem Originalbild:
Dieses Werk darf von dir
verbreitet werden – vervielfältigt, verbreitet und öffentlich zugänglich gemacht werden
neu zusammengestellt werden – abgewandelt und bearbeitet werden
Zu den folgenden Bedingungen:
Namensnennung – Du musst den Namen des Autors/Rechteinhabers in der von ihm festgelegten Weise nennen (aber nicht so, dass es so aussieht, als würde er dich oder deine Verwendung des Werks unterstützen).
Weitergabe unter gleichen Bedingungen – Wenn du das lizenzierte Werk bzw. den lizenzierten Inhalt bearbeitest, abwandelst oder in anderer Weise erkennbar als Grundlage für eigenes Schaffen verwendest, darfst du die daraufhin neu entstandenen Werke bzw. Inhalte nur unter Verwendung von Lizenzbedingungen weitergeben, die mit denen dieses Lizenzvertrages identisch, vergleichbar oder kompatibel sind.
Rechteinhaber ist das Bundesarchiv, und der letzte Passus besagt, dass Du Bild nur mit Quellenangabe und identischer Creative Commons-Lizenznennung weiterverwenden darfst.



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