Auch 'nur' ein Argument, respektive eine weitere Meinung.
Natürlich kann man aus allen möglichen Daten, Belegen, etc. irgendwelche Schlüsse ziehen. Das berührt aber nicht automatisch irgendwelche juristisch relevanten Bereiche des Daten- oder Persönlichkeitsschutzes.
Es macht z.B. auch schon einen fundamentalen Unterschied, ob systematisch an einem Ort dauerhaft Aufnahmen angefertigt werden, z.B. mit einer Überwachungskamera, oder ob man an der gleichen Stelle irgendwann mal mit einem Camcorder steht und eine allgemeine Straßenszene dreht. Beides berührt ganz unterschiedliche Rechtsbereiche.
Für Kennzeichen gelten keine anderen Regeln als für Personen selbst auch. Auch beim Filmen von Personen im öffentlichen Bereich ist die Grenze nicht da überschritten, wo Personen eindeutig erkennbar sind oder andere Informationen eine zeitliche oder lokale Identifikation erlauben. Beliebig viele Personen dürfen im Bild erkennbar sein, und auch Ort und Zeit. Das allein spielt keine Rolle dabei.
Gibt der Zusammenhang oder die Art und Weise der Darstellung eine besondere Hervorhebung her, darf man es eben nur mit Erlaubnis veröffentlichen. Sonst braucht man die nicht. Dass es auch hier wie so oft keine 100% eindeutige/objektive Ja/Nein Grenze gibt, ist halt leider so, auch wenn viele diese Art Sicherheit verständlicherweise bevorzugen würden.
- Carsten
and now for something completely different...