Doch: Persönlichkeitsrecht. Überlege mal, welche Konsequenzen es für den Kfz-Inhaber haben könnte. Unabhängig davon, wie wichtig oder unwichtig die Szene für Dich persönlich ist.Daniel007 hat geschrieben:...Ich meine eine rechtliche Vorschrift gibt es dazu nicht, oder?
Viele Grüße,
Daniel
Nein, pauschal ist das (zum Glück) nicht erforderlich. Dabei liegt weder ein Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht (Autos haben keine Persönlichkeit) noch ein Verstoß gegen das Datenschutzrecht (es erfolgt keine automatisierte Verarbeitung) vor. Man pixelt an sich nur dann, wenn man den Fahrer zuvor gefilmt hat, wie er in eine Verkehrskontrolle kam oder sonstwie einen Verkehrsverstoß begangen hat.Daniel007 hat geschrieben:Wenn ein Video veröffentlicht wird, in dem ein KFZ-Kennzeichen zu sehen ist. Muss dieses Kennzeichen dann verpixelt werden?
Anne Nerven hat geschrieben:Na, weil das Kennzeichen doch all das beinhaltet!?!
So etwas hatte ich mir schon gedacht, danke euch.PowerMac hat geschrieben:Anne Nerven hat geschrieben:Na, weil das Kennzeichen doch all das beinhaltet!?!
Quatsch. Wie Pianist sagt: Ein Autokennzeichen hat nichts mit dem Persönlichkeitsrecht zu tun.
Und woran erkennt man die?Pianist hat geschrieben:... bei zivilen Polizeifahrzeugen würde ich auch immer pixeln ...
Herrjeh, natürlich nicht irgendwelche, die zufällig durch die Stadt fahren, sondern da gilt wieder dasselbe wie oben: Wenn Du mit denen was drehst und der Bezug klar herausgestellt wird. Das übliche Beispiel wären diese beliebten ProViDa-Reportagen.Freddi hat geschrieben:Und woran erkennt man die?
Es gibt ja auch keine. Was es gibt, sind einige Urteile von Amts- und Landgerichten. Was Höchstinstanzliches ist mir noch nicht bekannt. Und die gehen alle davon aus, dass es so ist, wie wir es hier dargestellt haben: Grundsätzlich ist es nicht erforderlich, kann aber in bestimmten Fällen erforderlich sein (Beispiel: Auto in Unfall oder Verkehrsverstoß verwickelt).Anne Nerven hat geschrieben:Die rechtlichen Vorschriften kennt offensichtlich keiner hier.
wieso denn?Pianist hat geschrieben:... bei zivilen Polizeifahrzeugen würde ich auch immer pixeln ...
Genauso ist es. Ich habe meine Diplomarbeit zum Thema "Recht am eigenen Bild" geschrieben. Es gibt zwar, vereinfacht ausgedrückt, einige Paragraphen, die dieses Thema regeln, aber die Anzahl der Gerichtsurteilen zur Regelung von Einzelfällen ist deutlich höher!Wer glaubt, juristische Fragen könnten grundsätzlich mit einem 'in § x.y.z StGB steht, dass polizeiliche Kennzeichen grundsätzlich in öffentlicher Wiedergabe von Bildaufzeichnungen unkenntlich zu machen sind' beantwortet werden, ist ein bißchen naiv. Wäre die Juristerei so einfach bräuchte die Welt keine Anwälte.
Da geht es ja auch nicht um Persönlichkeitsschutz, sondern um das Verbrennen von Tarnkennzeichen.carstenkurz hat geschrieben:Bei Polizeifahrzeugen gibt es im Zweifelsfalle eher GAR KEINE Notwendigkeit, zu verpixeln, denn da gibt es basierend auf dem Kennzeichen auch keinen Persönlichkeitsschutz.
Nein es gibt ja auch das Presserecht und je nach Sachlage öffentliches Interesse. Sonst könnte ja jeder jeden verklagen ( und Richter Buske hätte keine Arbeit mehr:-)Anne Nerven hat geschrieben:Also, alles wie VOR der Fragestellung: Wischiwaschi!
Die rechtlichen Vorschriften kennt offensichtlich keiner hier. Das ist aber auch nicht das Problem: Wenn Daniel das "falsche" Kennzeichen unverpixelt zeigt, gibt´s Ärger. So einfach.
Dazu gibts keine Gesetzeslage, sondern wie beschrieben bestenfalls eine Vereinbarung zwischen den Beteiligten. Wenn ich z.B. von einer Zivilstreife angehalten würde, gäbe es kein Gesetz, dass es mir verbieten würde, das Kennzeichen und den Fahrzeugtyp hinterher im Netz rumzuposaunen oder Bilder zu veröffentlichen (solange nun wiederrum dabei nicht das Persönlichkeitsrecht der ggfs. sichtbaren Polizisten verletzt würde).Pianist hat geschrieben: Da geht es ja auch nicht um Persönlichkeitsschutz, sondern um das Verbrennen von Tarnkennzeichen.
Ja, das verursacht aber Kosten, und die trägt der Steuerzahler, also wir alle. Außerdem kann man dadurch im Einzelfall auch polizeiliche Arbeit erschweren und sogar die Sicherheit von Menschen (nicht nur Polizisten, sondern z.B. auch Schutzpersonen) gefährden, und das sollte man stets vermeiden. Bei Behördenkennzeichen sehe ich keine Probleme, aber Tarnkennzeichen gehören nicht in die Öffentlichkeit.carstenkurz hat geschrieben:Und als ob die Polizei ein Problem damit hätte, sich nach Belieben neue Kennzeichen zu besorgen wenn es denn nötig wäre...
Dochdoch. Deshalb schrieb ich es ja.carstenkurz hat geschrieben:Andere Kennzeichen, deren Zugehörigkeit zu geheimhaltungswerten Aufgaben gehören wird man kaum als solche erkennen und verraten können.
Hm, ich glaube Parkhäuser sind Privatgelände. Es wäre sicherlich besser das oder die Kennzeichen zu verpixeln oder aber zu blurren. Oder würde diese Massnahme das Bild kaputt machen?rusty hat geschrieben:ich grab den mal wieder aus ... ich habe eine tänzerin in einem parkhaus gefilmt. im hintergrund natürlich kennzeichen der parkenden autos. keine halter im bild, und das parkhaus sieht aus, wie jedes parkhaus eben von innen aussieht, also kein rotlichtviertel im hintergrund o.ä. :D... ich halte verpixeln für übertrieben vorsichtig, was meint ihr ? ..
Hast Du vom Parkhausbetreiber eine uneingeschränkte Dreh-Genehmigung?rusty hat geschrieben:die tänzerin tanzt vor den autos... wäre n bissl ungünstig...