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Rechtliches Forum



MÜSSEN Kfz-Kennzeichen verpixelt werden?



Fragen zu GEMA, Drehgenehmigungen, Urheberrechte, Aufführungsrechte uä.
Antworten
Daniel007
Beiträge: 830

MÜSSEN Kfz-Kennzeichen verpixelt werden?

Beitrag von Daniel007 »

Hallo zusammen,

die Frage steht ja schon im Titel:

Wenn ein Video veröffentlicht wird, in dem ein KFZ-Kennzeichen zu sehen ist. Muss dieses Kennzeichen dann verpixelt werden?

Ich meine eine rechtliche Vorschrift gibt es dazu nicht, oder?

Viele Grüße,
Daniel



Anne Nerven
Beiträge: 970

Re: MÜSSEN Kfz-Kennzeichen verpixelt werden?

Beitrag von Anne Nerven »

Daniel007 hat geschrieben:...Ich meine eine rechtliche Vorschrift gibt es dazu nicht, oder?

Viele Grüße,
Daniel
Doch: Persönlichkeitsrecht. Überlege mal, welche Konsequenzen es für den Kfz-Inhaber haben könnte. Unabhängig davon, wie wichtig oder unwichtig die Szene für Dich persönlich ist.

Wir haben z.B. mal Morddrohungen erhalten, weil wir einen Doku-Trailer auf youtube hochgeladen haben, in dem ein Arsch-Tattoo als Close Up gezeigt wurde. Und das, obwohl es eine kostenpflichtige Veranstaltung war, bei der auf der Eintrittskarte vermerkt war, dass Videoaufnahmen gemacht würden und wir mit Kran und Dolly eigentlich unübersehbar waren.

Da sich im youtube-Zeitalter immer mehr Menschen aber nur noch an das "Wo kein Kläger, da kein Richter"-Gesetz halten, kannst Du aber auch alles so lassen wie es ist. Also ohne Pixel.

Gruß,
Dirk



Daniel007
Beiträge: 830

Re: MÜSSEN Kfz-Kennzeichen verpixelt werden?

Beitrag von Daniel007 »

Danke für deine Antwort.

Aber wieso ist denn das Persönlichkeitsrecht gefährdet, wenn ALLEIN das Kennzeichen zu sehen ist? Nicht etwa Name, Anschrift etc.



Anne Nerven
Beiträge: 970

Re: MÜSSEN Kfz-Kennzeichen verpixelt werden?

Beitrag von Anne Nerven »

Na, weil das Kennzeichen doch all das beinhaltet!?!



Pianist
Beiträge: 9010

Re: MÜSSEN Kfz-Kennzeichen verpixelt werden?

Beitrag von Pianist »

Daniel007 hat geschrieben:Wenn ein Video veröffentlicht wird, in dem ein KFZ-Kennzeichen zu sehen ist. Muss dieses Kennzeichen dann verpixelt werden?
Nein, pauschal ist das (zum Glück) nicht erforderlich. Dabei liegt weder ein Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht (Autos haben keine Persönlichkeit) noch ein Verstoß gegen das Datenschutzrecht (es erfolgt keine automatisierte Verarbeitung) vor. Man pixelt an sich nur dann, wenn man den Fahrer zuvor gefilmt hat, wie er in eine Verkehrskontrolle kam oder sonstwie einen Verkehrsverstoß begangen hat.

Und bei zivilen Polizeifahrzeugen würde ich auch immer pixeln.

Matthias
Filmemacher für besondere Aufgaben



PowerMac
Beiträge: 7494

Re: MÜSSEN Kfz-Kennzeichen verpixelt werden?

Beitrag von PowerMac »

Anne Nerven hat geschrieben:Na, weil das Kennzeichen doch all das beinhaltet!?!

Quatsch. Wie Pianist sagt: Ein Autokennzeichen hat nichts mit dem Persönlichkeitsrecht zu tun.



Daniel007
Beiträge: 830

Re: MÜSSEN Kfz-Kennzeichen verpixelt werden?

Beitrag von Daniel007 »

PowerMac hat geschrieben:
Anne Nerven hat geschrieben:Na, weil das Kennzeichen doch all das beinhaltet!?!

Quatsch. Wie Pianist sagt: Ein Autokennzeichen hat nichts mit dem Persönlichkeitsrecht zu tun.
So etwas hatte ich mir schon gedacht, danke euch.



fsm
Beiträge: 214

Re: MÜSSEN Kfz-Kennzeichen verpixelt werden?

Beitrag von fsm »

Also Quatsch würde ich das jetzt nicht gerade bezeichnen. Durch das einmalig vergebene Kennzeichen kann man eindeutig auf den Halter des Kfz schließen, auch wenn er selber nicht im Bild zu sehen ist. Wir müssen zB. bei "Negativberichterstattung" alle erkennbaren Kennzeichen, egal in welchem Zusammenhang die PKWs stehen, unkenntlich machen oder raus halten. Falls es jemand darauf anlegt - ob berechtigt oder nicht - hat man selbst den Ärger, auch wenn man demjenigen natürlich nichts böses wollte.



carstenkurz
Beiträge: 5080

Re: MÜSSEN Kfz-Kennzeichen verpixelt werden?

Beitrag von carstenkurz »

Natürlich KANN ein dargestelltes Kennzeichen Persönlichkeitsrechte effektiv verletzten - es hängt aber, wie bei Gesichtern, Namen, etc. auch vom Zusammenhang ab. So wie es üblicherweise vollkommen unbedenklich ist, eine Menschenmenge abzuschwenken und dabei einzelne Gesichter erkennbar darzustellen, so ist es auch unbedenklich, Nummernschilder unverpixelt darzustellen - aber nur dann, wenn der Zusammenhang Person oder KFZ/Kennzeichen nicht in spezieller Weise herausstellt.

Aus dem Grunde sieht man eben in alltäglichen Straßenszenen Nummernschilder üblicherweise unverpixelt, während bei den üblichen 'Blitzerdokus' die Gesichter der Fahrer sowie die Kennzeichen üblicherweise verpixelt werden, wenn Fahrer und Fahrzeug speziell herausgestellt werden, weil sie z.B. eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat begangen haben.

Auch wenn Kennzeichen ERSTMAL anonym sind - es gibt ja dennoch reichlich Menschen im Umfeld der Besitzer, die diese Kennzeichen sehr wohl erkennen können.

Es hängt also, wie fast immer, von den Umständen ab. Wenn ein Fahrzeug beiläufig vor ner Bäckerei gefilmt wird, ist das Zeigen des Nummernschildes üblicherweise unkritisch. Wird es klar ersichtlich oder gar demonstrativ vor nem Puff parkend gefilmt, sieht das schon anders aus. Eine klare gesetzliche Vorgabe, die das im Detail regelt, gibt es nicht. Man muss eine eigene Einschätzung vornehmen und ggfs. das Risiko in Kauf nehmen, dass der Halter des Fahrzeugs das anders sieht.

- Carsten



Freddi
Beiträge: 714

Re: MÜSSEN Kfz-Kennzeichen verpixelt werden?

Beitrag von Freddi »

Pianist hat geschrieben:... bei zivilen Polizeifahrzeugen würde ich auch immer pixeln ...
Und woran erkennt man die?



Pianist
Beiträge: 9010

Re: MÜSSEN Kfz-Kennzeichen verpixelt werden?

Beitrag von Pianist »

Freddi hat geschrieben:Und woran erkennt man die?
Herrjeh, natürlich nicht irgendwelche, die zufällig durch die Stadt fahren, sondern da gilt wieder dasselbe wie oben: Wenn Du mit denen was drehst und der Bezug klar herausgestellt wird. Das übliche Beispiel wären diese beliebten ProViDa-Reportagen.

Matthias
Filmemacher für besondere Aufgaben



Anne Nerven
Beiträge: 970

Re: MÜSSEN Kfz-Kennzeichen verpixelt werden?

Beitrag von Anne Nerven »

Also, alles wie VOR der Fragestellung: Wischiwaschi!

Die rechtlichen Vorschriften kennt offensichtlich keiner hier. Das ist aber auch nicht das Problem: Wenn Daniel das "falsche" Kennzeichen unverpixelt zeigt, gibt´s Ärger. So einfach. Und nicht Ärger mit dem Gesetz, sondern mit dem Inhaber des Nummernschildes. Der weitaus unangenehmer werden kann, als eine anwaltliche Abmahnung. Juristischer Ärger ist doch sowieso pillepalle, sonst würden nämlich nicht Millionen Bokeh-Test-Videos mit geklauter Musik auf youtube & Co hochgeladen werden.



Pianist
Beiträge: 9010

Re: MÜSSEN Kfz-Kennzeichen verpixelt werden?

Beitrag von Pianist »

Anne Nerven hat geschrieben:Die rechtlichen Vorschriften kennt offensichtlich keiner hier.
Es gibt ja auch keine. Was es gibt, sind einige Urteile von Amts- und Landgerichten. Was Höchstinstanzliches ist mir noch nicht bekannt. Und die gehen alle davon aus, dass es so ist, wie wir es hier dargestellt haben: Grundsätzlich ist es nicht erforderlich, kann aber in bestimmten Fällen erforderlich sein (Beispiel: Auto in Unfall oder Verkehrsverstoß verwickelt).

Nachtrag: Die BGH-Entscheidung Friesenhaus hat ganz entfernt etwas damit zu tun. Und sogar Grabsteine, wo der komplette Namen draufsteht, müssen nicht verpixelt werden...

Matthias
Filmemacher für besondere Aufgaben



kili
Beiträge: 493

Re: MÜSSEN Kfz-Kennzeichen verpixelt werden?

Beitrag von kili »

Pianist hat geschrieben:... bei zivilen Polizeifahrzeugen würde ich auch immer pixeln ...
wieso denn?
wenn verpixeln, dann generell. und sonst generell nicht. oder gelten für polizei besondere rechte?



carstenkurz
Beiträge: 5080

Re: MÜSSEN Kfz-Kennzeichen verpixelt werden?

Beitrag von carstenkurz »

Bei Polizeifahrzeugen gibt es im Zweifelsfalle eher GAR KEINE Notwendigkeit, zu verpixeln, denn da gibt es basierend auf dem Kennzeichen auch keinen Persönlichkeitsschutz. Eine Behörde als solche kann keinen Persönlichkeitsschutz beanspruchen, und das KFZ Kennzeichen erlaubt eben ggfs. nur die Identifikation der Behörde, und einen Geheimhaltungsschutz für Kennzeichen normaler ziviler Polizeifahrzeuge gibt es nicht. Wenn sowas in Dokumentationen verpixelt wird, dann aus vorausschauendem Gehorsam, oder weil die Polizisten das schlicht als Vorbedingung zur Zusammenarbeit gefordert haben. Was dann aber keine gesetzliche Vorgabe ist, sondern eine schlichte Vereinbarung.

Die rechtlichen Vorschriften, aus denen sich die Pflicht zum Unkenntlichmachen persönlichkeitsbezogener Identitätsmerkmale ergeben, finden sich in den diversen Gesetzen, die dem Bereich des Persönlichkeitsrechts zuzuordnen sind. Das 'Persönlichkeitsrecht' als Solches gibt es aber nicht, es setzt sich aus allen möglichen Komponenten quer durch GG, BGB, StGB etc. zusammen.

Wer glaubt, juristische Fragen könnten grundsätzlich mit einem 'in § x.y.z StGB steht, dass polizeiliche Kennzeichen grundsätzlich in öffentlicher Wiedergabe von Bildaufzeichnungen unkenntlich zu machen sind' beantwortet werden, ist ein bißchen naiv. Wäre die Juristerei so einfach bräuchte die Welt keine Anwälte.

- Carsten



Räuber
Beiträge: 282

Re: MÜSSEN Kfz-Kennzeichen verpixelt werden?

Beitrag von Räuber »

Wer glaubt, juristische Fragen könnten grundsätzlich mit einem 'in § x.y.z StGB steht, dass polizeiliche Kennzeichen grundsätzlich in öffentlicher Wiedergabe von Bildaufzeichnungen unkenntlich zu machen sind' beantwortet werden, ist ein bißchen naiv. Wäre die Juristerei so einfach bräuchte die Welt keine Anwälte.
Genauso ist es. Ich habe meine Diplomarbeit zum Thema "Recht am eigenen Bild" geschrieben. Es gibt zwar, vereinfacht ausgedrückt, einige Paragraphen, die dieses Thema regeln, aber die Anzahl der Gerichtsurteilen zur Regelung von Einzelfällen ist deutlich höher!

Daher kann es zu diesem Thema keine abschließende Auskunft geben, da im Zweifelsfall, also einem Rechtstreit, die rechtliche Auslegung des zuständigen Gerichtes letztlich das Urteil bildet.

Nur mal als Beispiel (vereinfachte Darstellung): Mann auf Zeitungsfoto wird verpixelt, unmöglich zu erkennen, an der Hand hält er sein auffälliges Fahrrad. Aufgrund dessen wurde er erkannt. Klagt gegen Zeitungsverlag. Ergebnis = Recht bekommen, sein Recht am eigene Bild wurde durch die Veröffentlichung verletzt.

Und nu kommst Du mit deinem Kennzeichen.......

Andererseits, wo klein Kläger, da kein Richter.

Im Zweifelsfall immer lieber unkenntlich machen.

Grüße von der Ostsee,
Stefan
...irgendwann lern ich´s auch noch :-)



Alf_300
Beiträge: 8011

Re: MÜSSEN Kfz-Kennzeichen verpixelt werden?

Beitrag von Alf_300 »

Wenn es da keinew einheitliche Regel gibt sollte man die wählen, die zum Schluß weniger kostet und nicht die die Vielleicht-Regel



newsart
Beiträge: 436

Re: MÜSSEN Kfz-Kennzeichen verpixelt werden?

Beitrag von newsart »

Auch hier gilt: Kopf einschalten, statt Gesetzbuch zücken. Wer für sich alle Risiken ausschließen will, sollte zuhause bleiben und die Kamera im Schrank lassen.

Wenn es Gründe gibt, den Halter eines Fahrzeugs zu anonymisieren, hilft das Pixeln des Kennzeichens. Etwa bei einem Fernsehbericht über einen Unfall, wo ein autofahrer (Kennzeichen!) einen Radfahrer totgefahren hat.

Bei einer Filmszene an einer Straße mit geparkten Autos oder auf einem Parkplatz, in der die Autos praktisch nichts mit dem Thema zu tun haben, wäre es sinnlos zu pixeln.

Am engsten sind die "Schranken" übrigens im Bereich der Werbung. Es könnte ja jemand Geld dafür verlangen, dass seine Rostlaube im Telekom-Spot zu sehen ist...

Um Videofilme zu produzieren, muß man halt nicht nur die Gebrauchsanweisung der Kamera lesen, sondern sich auch mit dem Inhalt auseinandersetzen.



Pianist
Beiträge: 9010

Re: MÜSSEN Kfz-Kennzeichen verpixelt werden?

Beitrag von Pianist »

carstenkurz hat geschrieben:Bei Polizeifahrzeugen gibt es im Zweifelsfalle eher GAR KEINE Notwendigkeit, zu verpixeln, denn da gibt es basierend auf dem Kennzeichen auch keinen Persönlichkeitsschutz.
Da geht es ja auch nicht um Persönlichkeitsschutz, sondern um das Verbrennen von Tarnkennzeichen.

Matthias
Filmemacher für besondere Aufgaben



handiro
Beiträge: 3259

Re: MÜSSEN Kfz-Kennzeichen verpixelt werden?

Beitrag von handiro »

Anne Nerven hat geschrieben:Also, alles wie VOR der Fragestellung: Wischiwaschi!

Die rechtlichen Vorschriften kennt offensichtlich keiner hier. Das ist aber auch nicht das Problem: Wenn Daniel das "falsche" Kennzeichen unverpixelt zeigt, gibt´s Ärger. So einfach.
Nein es gibt ja auch das Presserecht und je nach Sachlage öffentliches Interesse. Sonst könnte ja jeder jeden verklagen ( und Richter Buske hätte keine Arbeit mehr:-)

Insofern sind die "Vorschriften" ja zum Glück sehr dehnbar ausgelegt.

U.a. haben Verlage und Sender ja auch Justiziare, die genau für solche Fragen da sind und wie im Fall MArschmeier und der NDR ja auch wussten welche Risiken man eingehen kann und will.



carstenkurz
Beiträge: 5080

Re: MÜSSEN Kfz-Kennzeichen verpixelt werden?

Beitrag von carstenkurz »

Pianist hat geschrieben: Da geht es ja auch nicht um Persönlichkeitsschutz, sondern um das Verbrennen von Tarnkennzeichen.
Dazu gibts keine Gesetzeslage, sondern wie beschrieben bestenfalls eine Vereinbarung zwischen den Beteiligten. Wenn ich z.B. von einer Zivilstreife angehalten würde, gäbe es kein Gesetz, dass es mir verbieten würde, das Kennzeichen und den Fahrzeugtyp hinterher im Netz rumzuposaunen oder Bilder zu veröffentlichen (solange nun wiederrum dabei nicht das Persönlichkeitsrecht der ggfs. sichtbaren Polizisten verletzt würde).
Nur wenn man sich eben als partnerndes Kamerateam nicht an die Vereinbarung hielte, wäre es das halt gewesen.

Und als ob die Polizei ein Problem damit hätte, sich nach Belieben neue Kennzeichen zu besorgen wenn es denn nötig wäre...


- Carsten



Pianist
Beiträge: 9010

Re: MÜSSEN Kfz-Kennzeichen verpixelt werden?

Beitrag von Pianist »

carstenkurz hat geschrieben:Und als ob die Polizei ein Problem damit hätte, sich nach Belieben neue Kennzeichen zu besorgen wenn es denn nötig wäre...
Ja, das verursacht aber Kosten, und die trägt der Steuerzahler, also wir alle. Außerdem kann man dadurch im Einzelfall auch polizeiliche Arbeit erschweren und sogar die Sicherheit von Menschen (nicht nur Polizisten, sondern z.B. auch Schutzpersonen) gefährden, und das sollte man stets vermeiden. Bei Behördenkennzeichen sehe ich keine Probleme, aber Tarnkennzeichen gehören nicht in die Öffentlichkeit.

Matthias
Filmemacher für besondere Aufgaben



carstenkurz
Beiträge: 5080

Re: MÜSSEN Kfz-Kennzeichen verpixelt werden?

Beitrag von carstenkurz »

Wir reden hier über Zivilstreifen, die im Rahmen von Aufnahmen als solche erkennbar werden. Andere Kennzeichen, deren Zugehörigkeit zu geheimhaltungswerten Aufgaben gehören wird man kaum als solche erkennen und verraten können. Oder was soll das jetzt ausdrücken? Dass man sicherheitshalber jedes Kennzeichen in irgendwelchen Aufnahmen öffentlicher Straßen verpixeln sollte weil ein Tarnfahrzeug dabei sein könnte? :-)))))))


- Carsten



Pianist
Beiträge: 9010

Re: MÜSSEN Kfz-Kennzeichen verpixelt werden?

Beitrag von Pianist »

carstenkurz hat geschrieben:Andere Kennzeichen, deren Zugehörigkeit zu geheimhaltungswerten Aufgaben gehören wird man kaum als solche erkennen und verraten können.
Dochdoch. Deshalb schrieb ich es ja.

Matthias
Filmemacher für besondere Aufgaben



rusty

Re: MÜSSEN Kfz-Kennzeichen verpixelt werden?

Beitrag von rusty »

ich grab den mal wieder aus ... ich habe eine tänzerin in einem parkhaus gefilmt. im hintergrund natürlich kennzeichen der parkenden autos. keine halter im bild, und das parkhaus sieht aus, wie jedes parkhaus eben von innen aussieht, also kein rotlichtviertel im hintergrund o.ä. :D... ich halte verpixeln für übertrieben vorsichtig, was meint ihr ? ..



Numquam
Beiträge: 455

Re: MÜSSEN Kfz-Kennzeichen verpixelt werden?

Beitrag von Numquam »

rusty hat geschrieben:ich grab den mal wieder aus ... ich habe eine tänzerin in einem parkhaus gefilmt. im hintergrund natürlich kennzeichen der parkenden autos. keine halter im bild, und das parkhaus sieht aus, wie jedes parkhaus eben von innen aussieht, also kein rotlichtviertel im hintergrund o.ä. :D... ich halte verpixeln für übertrieben vorsichtig, was meint ihr ? ..
Hm, ich glaube Parkhäuser sind Privatgelände. Es wäre sicherlich besser das oder die Kennzeichen zu verpixeln oder aber zu blurren. Oder würde diese Massnahme das Bild kaputt machen?

Greetz
"Alles was der Mensch tut, muss zuerst durch seinen Kopf" ( Friedrich Zehm )



rusty

Re: MÜSSEN Kfz-Kennzeichen verpixelt werden?

Beitrag von rusty »

die tänzerin tanzt vor den autos... wäre n bissl ungünstig...



nordheide
Beiträge: 1092

Re: MÜSSEN Kfz-Kennzeichen verpixelt werden?

Beitrag von nordheide »

rusty hat geschrieben:die tänzerin tanzt vor den autos... wäre n bissl ungünstig...
Hast Du vom Parkhausbetreiber eine uneingeschränkte Dreh-Genehmigung?

Mein Rechtsempfinden sagt mir: auf jeden Fall verpixeln - schon weil es ein Privatgelände ist.



rusty

Re: MÜSSEN Kfz-Kennzeichen verpixelt werden?

Beitrag von rusty »

okay .. es gibt die möglichkeit der magnetischen objekte bei meinem magix 17 .. muss ich halt irgend nen balken drüber setzen oder so ... hab nur grad wieder einen am appel gekriegt, weil das programm bei simplen text animationen sofort wieder abstürzt -.- ...



SuperK
Beiträge: 4

Re: MÜSSEN Kfz-Kennzeichen verpixelt werden?

Beitrag von SuperK »

Guten Tag liebe slashCAM-Community,

ich habe die ähnliche Frage wie ihr, doch ist mein Hintergrund leicht anders. Ich filme aus dem Fahrzeug den Verkehr ... ähnlich wie bei diesem Video.



Hier sind ebenfalls Kennzeichen zu erkennen, die aber vollkommen zufällig vor die Kamera kommen. Ich habe also keinen Einfluss darauf wer zur Zeit vor mir fährt und ob man die Kennzeichen erkennt. Die meisten Fahrzeugführer werden diese Kamera nicht einmal bemerken, geschweige denn wissen, dass der Clip auf Youtube kommt.

Muss man hier bedenken haben, oder ist das "öffentlicher" Raum und man muss quasi im schlimmsten Fall davon ausgehen, dass man gefilmt werden könnte. Hier wird auch niemand beleidigt, in peinlichen Situationen gezeigt oder bloßgestellt. Es handelt sich also, nicht wie in den ProViDa-Reportagen, keine explizite Situation ...


Wie seht ihr das?



handiro
Beiträge: 3259

Re: MÜSSEN Kfz-Kennzeichen verpixelt werden?

Beitrag von handiro »

Wenns nur ums Fahren geht kein Problem ( meine Meinung).
Der Normalbürger kann ja anhand des Kennzeichens keine Persönlichkeit feststellen. Und den Fahrer erst recht nicht.
Good-Cheap-Fast....Pick Any 2



SuperK
Beiträge: 4

Re: MÜSSEN Kfz-Kennzeichen verpixelt werden?

Beitrag von SuperK »

Es sind halt Fahrtvideos, wie diese Oben im Link gezeigt. Diese haben weder die Absicht irgendwelche Delikte aufzuklären, den Dorfsherrif zu spielen oder irgendwen zu entblößen.

Sinn solcher Videos, ist einfach den Verkehr zu zeigen .. mehr eben nicht.

Vielleicht hat Räuber hier noch etwas fachspezifischeres anzumerken ;)



Alf_300
Beiträge: 8011

Re: MÜSSEN Kfz-Kennzeichen verpixelt werden?

Beitrag von Alf_300 »

Bei N24 oder N-TV ist verpixelt



carstenkurz
Beiträge: 5080

Re: MÜSSEN Kfz-Kennzeichen verpixelt werden?

Beitrag von carstenkurz »

Sicher nicht, wenn da nur 'die schönsten Autobahnen Deutschlands' läuft.

Es gibt immer einen Grund für die Verpixelung. Und wenn der nur darin besteht, dass man es aus Sicherheitsgründen der Einfachheit halber grundsätzlich macht, oder im Zweifelsfall auch nur Aufmerksamkeit damit erreichen will.

In einer allgemeinen Verkehrsszene mit mehreren Fahrzeugen wäre sowas total absurd, sämtliche Kennzeichen unkenntlich zu machen.

- Carsten
and now for something completely different...



SuperK
Beiträge: 4

Re: MÜSSEN Kfz-Kennzeichen verpixelt werden?

Beitrag von SuperK »

Okay, dann bin ich mit meiner Ansicht schon mal in Gesellschaft. Ich sehe es auch als Absurd an, da ich weder jemanden verfolge, noch ihm "vor'm" Puff erwische.

Ein Grund für Verpixelung um einfach "cool" zu wirken fällt mir sofort ein .. "Lenßen und Partner". Dort ist eigentlich alles gestellt und durch Verpixelung wird nur der Anschein erweckt es handelt sich um echte Szenen.


Eine weitere Frage noch, angenommen ich nehme durch die Kamera zufällig ein schweren Verkehrsverstoß (A-Verstoß, wie Rotlicht überfahren etc.) ... verletze ich hierbei die Privatsphäre der Person, da man nun quasi den Fahrer bzw. das Fahrzeug mit dem Kennzeichen AA-BB-1234 nun anders behandelt .. o.ä.?



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