Sehr gerne doch.Ich bitte um genaue Erklärungen, wie es sich auf einer Demo verhält,
Also prinzipiell ist die in §23 (1.3) genannte Ausnahme, genau die, die hier zum Tragen kommt.§ 22 [Recht am eigenen Bilde]
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.
§ 23 [Ausnahmen zu § 22]
(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.
(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.
Die erste Beratung ist kostenlos. Fang schon mal an zu formulieren, ich erwarte die Ergebnisse dann hier um 17.00 Ortszeit am 19.09. *gg*Alikali hat geschrieben:Sehr gerne doch.Ich bitte um genaue Erklärungen, wie es sich auf einer Demo verhält,
Vorher bitte ich um die Überweisung meines Honorars in Höhe von € 350,- pro Stunde für die Rechtsberatung, die dann selbstverständlich auch juristisch belastbar ist, wie von dir gewünscht und nicht auf dem nicht verstandenen Halbwissen von irgend welchen Forumshanseln beruht.
lol typisch Anwalt: Gleich Kohle verlangen aber noch nichtmal einen Finger gerührt. Euren Job könnte ich mit meinem Gewissen NIEMALS vereinbaren...lolAlikali hat geschrieben:Sehr gerne doch.Ich bitte um genaue Erklärungen, wie es sich auf einer Demo verhält,
Vorher bitte ich um die Überweisung meines Honorars in Höhe von € 350,- pro Stunde für die Rechtsberatung, die dann selbstverständlich auch juristisch belastbar ist, wie von dir gewünscht und nicht auf dem nicht verstandenen Halbwissen von irgend welchen Forumshanseln beruht.
Ja, da kommt Freude auf....Alles bei dem mehr als 7 Leute im Bild sind kannst du filmen. Da würde ich mir rein rechtlich überhaupt keine Gedanken machen
Ja, mir auch.Oh das tut mir leid dass ich hier so unqualifizierte Sachen von mir gebe.
Wenn du glaubst es hilft, nur zu!Dann sollte ich das Studienfach medienrecht wohl am besten nochmal 2 Jahre belegen, um mit dir mitzuhalten?
das entscheidende Argument geliefert. Ein weiteres Problem ist, daß die meisten TV-Journalisten eben auch keine Ahnung haben, was sie dürfen und was nicht. Also ist das auch nicht gerade eine juristisch belastbare Aussage.Aber auch eine Beratung durch einen spezialisierten Anwalt kann oft keine abschliessende Sicherheit geben, da die Gerichte von Fall zu Fall bei vergleichbarer Sachlage manchmal unterschiedliche, wenn nicht gar gegensätzliche Urteile fällen...
Der Begriff "Beiwerk" bezieht sich nicht auf das Umfeld einer Veranstaltung, sondern auf eventuelle Bestandteile jeder einzelnen Aufnahme. Wenn du beispielsweise von einem Aussichtsturm aus ein Stadtpanorama aufnimmst und durch eine der 20 im Bild sichtbaren Straßen bewegt sich gerade eine Demonstration, dann wäre hier die ganze Demo nur Beiwerk im rechtlichen Sinn: Es geht dir ja primär um den tollen Blick über die Dächer. Filmst du dagegen drei Leute auf der Straße, dann sind sie das Hauptmotiv, ganz egal ob das am Rande einer Demo, einer Bushaltestelle oder eines Klassentreffens war. Also nix mit Beiwerk. Als Faustregel kann man davon ausgehen, dass Personen dann als Beiwerk anzusehen sind, wenn sich die Bildaussage ohne diese Personen nicht wesentlich ändern würde.Kecken hat geschrieben:...gehört eine Gruppe von Gegendemonstranten zum "Beiwerk" der Demo? Ich meine es muss doch möglich sein, sowas veröffentlichen zu dürfen, auch wenn der eigentliche Demozug mal nicht mit im Bild ist?...