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Theateraufzeichnung: © und Musikrechte



Fragen zu GEMA, Drehgenehmigungen, Urheberrechte, Aufführungsrechte uä.
Antworten
ra1
Beiträge: 9

Theateraufzeichnung: © und Musikrechte

Beitrag von ra1 »

Ich habe im Auftrag eines Theaters ein Stück aufgezeichnet und geschnitten. Gehört ans Ende vom Abspann "© Theater" oder "© ich"?
Falls "© ich": Im Stück wurde Musik von CD gespielt, die Musikrechte waren aber natürlich nur für die Aufführung geklärt. Wäre ich in der Haftung, wenn das Theater den Mitschnitt oder Trailer online stellt und sich Plattenlabel oder GEMA melden?
Danke!



jwd96
Beiträge: 970

Re: Theateraufzeichnung: © und Musikrechte

Beitrag von jwd96 »

zum copyright vermerk: Das brauchst du überhaupt nicht, jedenfalls in Deutschland nicht. Hier sind nämlich alle Werke mit der entsprechenden "Schöpfungshöhe" automatisch urheberrechtlich geschützt. Viele machen das hier einfach nur, weil es so gut aussieht. Das ist nur in den USA nötig... :D

wegen der GEMA: Wenn das theater das Video auf seine Seite stellt, dann ist das nicht dein Problem. UNd du wirst da auch kein Problem mit der Gema bekommen, sondern nur das Theater.



Alf_300
Beiträge: 8011

Re: Theateraufzeichnung: © und Musikrechte

Beitrag von Alf_300 »

Ist dsas wirklich so, oder verkauft nicht der der den Film/DVD als erster verkauft bereits eine R-kopie ?



thos-berlin
Beiträge: 2446

Re: Theateraufzeichnung: © und Musikrechte

Beitrag von thos-berlin »

Das kann ein auf Medienrecht spezialisierter Anwalt sicher besser beantworten.

Meiner Meinung nach gibt es in Deutschland kein Copyright in dem Sinne einer Markierung im Abspann oder so. Ob Du die Rechterinhaber nennst ober nicht ist unerheblich. Die Rechte müssen einfach für den jeweiligen Zweck erworben sein.

Derjenige der das Werk in Umlauf bringt, wird in erster Instanz für die Einhaltung der Rechte verantwortlich gemacht und muß dann nachweisen, ob er die Rechte direkt oder indirekt besitzt.

In Deiner Konstellation könnte ein handfester Streit entstehen, wer die Rechte hätte einholen sollen.

Wenn Du das Stück im Auftrag des Theaters produzierst, könnte dich ein entsprechender Passus im Auftrag entlasten und das Theater muß die Rechte einholen.

Wenn Du aber aus eigenem Antrieb das Video produziert hast und verteibst, muß Du alle Rechte einhlolen (incl. Theatergruppe und Autor).

Aber wie geschreiben: Eigene Meinung, keine rechtssichere Auskunft.
Gruß
thos-berlin



Bruno
Beiträge: 34

Re: Theateraufzeichnung: © und Musikrechte

Beitrag von Bruno »

ra1 hat geschrieben:Wäre ich in der Haftung, wenn das Theater den Mitschnitt oder Trailer online stellt und sich Plattenlabel oder GEMA melden?
Danke!
Ohne Vertrag ein ganz klares JA ! Auch wenn Du nicht im Abspann stehst, wird der Auftraggeber allfällige Forderungen an Dich weiterleiten. Deshalb ganz klar festlegen und unterzeichnen lassen, was der Auftraggeber zu welchen Bedingungen darf und was nicht! Tipp: Der Jurist für den Vertrag kostet weniger als der Anwalt für Klagen und Forderungen...



joerg-emil
Beiträge: 441

Re: Theateraufzeichnung: © und Musikrechte

Beitrag von joerg-emil »

...ich sehe das etwas entspannter, solange nichts weiter vereinbart ist und du auch nichts mit den Aufnahmen anstellst, bist du ansich nicht haftbar.

Jeder darf Videoaufzeichnungen machen und für sich privat verwenden. Problematisch wird es, wenn diese Aufnahmen veröffentlich werden. Hier macht sich aber nicht derjenige strafbar, der die Aufnahmen gemacht hat, sondern derjenige der sie veröffentlicht. In diesem Fall wäre es also das Theater oder die Theatergruppe, die die Aufnahmen online stellt.

Du hast ansich keine "Rechte" an dem Film. Wenn überhaupt auf die reine Schnittarbeit. Aber anstellen kannst du damit nichts. Für eine Veröffentlichung oder Weiterverwendung würdest du z. B. auch die Einverständniserklärung sämtlicher gezeigten Personen eingeholt haben müssen. Von den Rechten des Autors, der Musik und des abgefilmten Theaters möcht ich gar nicht erst anfangen...also vergiss es, du hast keinerlei verwertbaren Rechte an dem Film.

Um klare Verhältnisse zu schaffen, hab ich mir in meinen AGBs folgendes zusammengedichtet:



Verwendung des Bild- und Tonmaterials:
Alle Produktionen von "XY" dienen ausschließlich privaten Zwecken und sind nur für die gezeigten Künstler und Mitwirkenden bestimmt. Da die gefilmten Aufführungen und Events häufig gemapflichte Anteile enthalten, ist es nicht gestattet, die Filme an Dritte weiterzugeben oder öffentlich aufzuführen. Eine Aufführung gilt als öffentlich wenn die Filme auch in Auszügen:

- ins Internet gestellt werden
- außerhalb des Bekannten- und Freundeskreises vor nicht beteiligten Personen gezeigt werden
- auf andere Weise nicht beteiligten Personen zugänglich gemacht werden

Weiterverwendung des Bild- und Tonmaterials:
Entschließt sich der Auftraggeber für eine Verwendung des Bild- und Tonmaterials außerhalb des privaten Bereichs, so hat er allein dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche gezeigte Personen mit der Weiterverwendung einverstanden sind. Weiterhin ist er allein dafür verantwortlich, dass sämtliche Urheberrechte eingehalten und entsprechende Gebühren angemeldet und abgeführt werden. Eine Weiterverwendung außerhalb des privaten Bereichs bedarf der Zustimmung von "XY".



Wichtig ist hier der letzte Satz! Falls also der unwahrscheinliche Fall eintritt, dass meine Aufnahmen tatsächlich veröffentlicht, vielleicht sogar gesendet werden, muss meine Zustimmung dafür vorliegen. Und für diese Zustimmung kann ich durchaus auch Gebühren verlangen, ohne mich für den Inhalt der Aufnahmen haftbar zu machen.

Gruss Jörg



frm
Beiträge: 1224

Re: Theateraufzeichnung: © und Musikrechte

Beitrag von frm »

Gerade im Theaterbereich gibt es sogar vom Verlag Filmrechte für Mitschnitte usw.. zu kaufen!
Also machst du und das Theater genaugenommen Strafbar wenn du ein Stück filmst wenn keine Rechte erworben wurden.
Natürlic bin ich kein Jurist, aber ich würde es abklären!

Egal ob die Gemamusik im theaterstück bezahlt wurden, musst du natürlich zum ersten die Plattenfirma oder Produzenten um erlaubnis fragen und auch bezahlen, Gema separat für Trailer jenachdem wo es veröffentlicht wird (TV, Web Kino).

Ich kenn keine genauen zahlen, weiß aber das die Gema mittlerweile die Internetgebühr für Webseiten auf ca. 600EUR im Jahr beschränkt hat. Die Musiktitel müssen allerdings natürlich nochmals separat bezahlt werden.
Deswegen würde ich zur Gemafreien Musik raten!

Ich habe mal für ein Kinowerbungsprojekt für einen Gema Titel angefragt:
Die Gema verwieß mich auf die Plattenfirma und diese teilten mir mit: (Festhalten!)
mindestens ohne genaue Kalkulation 10000 EUR für den Verlag
10000 EUR Plattenfirma
zuzüglich der Gemagebühren, die ich nicht mehr erfragt habe.

Sie meinten aber das wahrscheinlich nicht zugestimmt wird, da man ja zu klein ist.
Es handelte sich um den Song der Gipsy Kings "Hotel California"

Daraufhin habe ich jegliche Lust an Gemamusik verloren.

Und zu meinem Vorredner der meinte jeder darf überall fuilmen. Nicht wenn du in einer bezahlten Vorstellung sitzt in der genau dies ausgeschlossen ist. Oder darfst du auch im kino Filmen wenn du dies nicht veröffentlichst?

Mfg
Florian
------------------------
Es genügt nicht, keinen Plan zu haben. Man muss auch unfähig sein, ihn umzusetzen.



joerg-emil
Beiträge: 441

Re: Theateraufzeichnung: © und Musikrechte

Beitrag von joerg-emil »

frm hat geschrieben:Und zu meinem Vorredner der meinte jeder darf überall fuilmen. Nicht wenn du in einer bezahlten Vorstellung sitzt in der genau dies ausgeschlossen ist. Oder darfst du auch im kino Filmen wenn du dies nicht veröffentlichst
Natürlich meine ich überall, wo man auch filmen darf und es nicht verboten ist ;-)....aber da er ja von dem Theater selber beauftragt wurde, war es in diesem Fall ja kein Problem...ansonsten stimm ich dir zu....



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