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Mhhh, ich dacht bei MiniDv ist das irgendwie anders, bzw es fällt in die Kategorie "Hobbyfilmen" oder so und ist daher wurscht... siehe http://www.x-verleih.de/dasweisserausch ... hendv.html "keine Drehgenehmigung mehr..", oder hab ich mich da vertan?!
(User Above) hat geschrieben:
:
: Ob du eine Drehgenehmigung brauchst ist nicht abhängig vom womit du drehst sondern
: davon was und wo du drehst.
:
: Alfons
(User Above) hat geschrieben:
: Mhhh, ich dacht bei MiniDv ist das irgendwie anders, bzw es fällt in die Kategorie
: "Hobbyfilmen" oder so und ist daher wurscht... siehe
: http://www.x-verleih.de/dasweisserausch ... hendv.html "keine Drehgenehmigung
: mehr..", oder hab ich mich da vertan?!
Die gedrehte Szene im Kaufhaus hat vermutlich dem Kaufhaus geschmeichelt und irgendwie doch für Werbung gesorgt. Daher auch die nachträgliche Zustimmung. Ist aber wie immer ein Einzelfall. Es wird mit einer DV-Camera die Handhabung einfacher und damit weniger als störend empfunden oder verkehrsbehindernd sein als ein großes Set.
Ob es ein Hobbyfilm wird, entscheidet nicht nur das Aufnahmegerät sondern der Verwendungszweck des fertigen Werkes. (Öffenliche Vorführung ob ohne oder mit Entgeld. Verkauf des gesamten Werkes oder Teile daraus....)
Es wird in deinem Link beschrieben, wie er es gemacht hat. Das hat aber nichts zu sagen ob es auch rechtlich einwandfei ist. Da er ja keine Drehgenemigung hatt könnte ihm das Kaufhaus jede weitere Verwendung untersagen und einen möglicherweise eingetretenen oder vermuteten Schaden durch kommerzielle Verwendung einklagen.
(User Above) hat geschrieben:
: Die gedrehte Szene im Kaufhaus hat vermutlich dem Kaufhaus geschmeichelt und irgendwie
: doch für Werbung gesorgt. Daher auch die nachträgliche Zustimmung. Ist aber wie
: immer ein Einzelfall. Es wird mit einer DV-Camera die Handhabung einfacher und damit
: weniger als störend empfunden oder verkehrsbehindernd sein als ein großes Set.
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: Ob es ein Hobbyfilm wird, entscheidet nicht nur das Aufnahmegerät sondern der
: Verwendungszweck des fertigen Werkes. (Öffenliche Vorführung ob ohne oder mit
: Entgeld. Verkauf des gesamten Werkes oder Teile daraus....)
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: Es wird in deinem Link beschrieben, wie er es gemacht hat. Das hat aber nichts zu sagen
: ob es auch rechtlich einwandfei ist. Da er ja keine Drehgenemigung hatt könnte ihm
: das Kaufhaus jede weitere Verwendung untersagen und einen möglicherweise
: eingetretenen oder vermuteten Schaden durch kommerzielle Verwendung einklagen.
:
: Alfons
Das klingt so richtig , wenn ich da so lese.... Ich kann es aber irgendwie noch nicht so recht glauben und werde mal nachforschen. Danke für die Infos.::!
Als no-budget-Filmer suchen wir uns eigentlich möglichst immer Drehorte, wo niemand gestört werden kann, wo also am besten kein Mensch in der Nähe ist (auch Passanten haben das "Recht am eigenen Bild", man darf sie nicht einfach zu Statisten "befördern"). Kleine Geschäfte, Pizzerien etc. erteilen meist gerne eine formlose Drehgenehmigung, wenn man das Inventar nicht zerdeppert und ihren Namen im Abspann nennt ("wir bedanken uns bei..."). Mit diesen Dingen im Hinterkopf schreibt man das Drehbuch direkt so, dass man bei der Suche nach Locations keine Probleme bekommt.
Danke!
Uwe: Welche Camera sprich Hardware benutzt ihr so?
(User Above) hat geschrieben:
:
: Als no-budget-Filmer suchen wir uns eigentlich möglichst immer Drehorte, wo niemand
: gestört werden kann, wo also am besten kein Mensch in der Nähe ist (auch Passanten
: haben das "Recht am eigenen Bild", man darf sie nicht einfach zu Statisten
: "befördern"). Kleine Geschäfte, Pizzerien etc. erteilen meist gerne eine
: formlose Drehgenehmigung, wenn man das Inventar nicht zerdeppert und ihren Namen im
: Abspann nennt ("wir bedanken uns bei..."). Mit diesen Dingen im Hinterkopf
: schreibt man das Drehbuch direkt so, dass man bei der Suche nach Locations keine
: Probleme bekommt.
"...auch Passanten haben das "Recht am eigenen Bild", man darf sie nicht einfach zu Statisten befördern..."
Das ist nett, aber Quatsch. Es gibt kein Gesetz in Deutschland das es verbietet irgendjemand zu filmen. Du kannst sowohl als Profi als auch als Amateur eigentlich alles drehen was sich irgendwo öffentlich auf der Straße oder anderswo abspielt. Was anderes wäre es, wenn der Bürgersteig oder die Wiese oder sonstwas Privatgrundstück wäre. Aber ansonsten darst du sogar von außen in Wohnungen oder in ein Geschäft reinfilmen solange du auf der Straße stehst. Da kann sich zwar der Besitzer aufregen und seinen Sicherheitsdienst holen, der dich dann bestimmt auch wegschleift - aber eigentlich hat er damit unrecht - das ist erlaubt.
Privat kannst du alle Leute drehen, du darfst sie nur nicht veröffentlichen. Und selbst wenn du sie veröffentlichst gibt es da noch mehrere Kriterien, warum man sie doch zeigen darf (Untergehen in der Masse, Menschen als Beiwerk vom Bürgersteig, Öffentliches Interresse z.B. an einem Augenzeugen...) Auch wenn mal ein Nicht-Augenzeuge ins Bild kommt, der nicht veröffentlicht werden will, darfst du in trotzdem filmen - nur eben nicht veröffentlichen. Wenn du diesen Film dann doch unbedingt veröffentlichen willst, kannst du diesen Mensch immernoch anonymisieren (schwarzer Balken etc.). Das muss man mit bestimmten Sicherheitsleuten (z.B. Bodyguards) oder minderjährigen sowie mutwilligen Straftätern übrigens immer machen.
Ihr werdets mir verzeihen, wenn ich jetzt nicht die Gesetze im Wortlaut abtippe
(User Above) hat geschrieben:
: Privat kannst du alle Leute drehen, du darfst sie nur nicht veröffentlichen.
Das ist genau der Punkt. Und wir reden hier von Filmen, die irgendwie veröffentlicht werden. Naja, ich jedenfalls habe von solchen Filmen geredet.
Ich kenne das Gesetz, das ich hier zitiert habe, wenn auch nicht wörtlich.
Man kann zwar mit diesem "öffentlichen Interesse" oder "Beiwerk" etc. argumentieren, aber auf eine solche Argumentation möchte ich mich nicht einlassen. Das höchste der Gefühle ist, wenn die Menschenmenge unscharf abgebildet wird, also niemand zu erkennen ist (abgesehen von meinem Schauspieler).
wenn die passanten im sinne des gesetzes "nur schmückendes beiwerk" sind, darf man sogar ohne drehgenehmigung der passanten senden. stell dir vor, auf der kölner domplatte filmt man den dom und im sichtfeld sind 80 passanten, die man alle fragen müßte.
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