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Nicht Gemafreie Musik verwenden



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Antworten
megahias
Beiträge: 128

Nicht Gemafreie Musik verwenden

Beitrag von megahias »

Hi,

kann mir jemand weiterhelfen:
Ich möchte in einem Messsevideo nicht Gemafreie Musik verwenden. Der Film wird wieder auf Messen und im Internet gezeigt.

Wie sieht das rechtlich aus? Kennt sich da einer aus?


Dank und Gruß


Rübensack



Blackeagle123
Beiträge: 4039

Re: Nicht Gemafreie Musik verwenden

Beitrag von Blackeagle123 »

Hallo,

in der Regel kauft man mit der Musik die Lizenz und darf das Musikstück verwenden, dementsprechend ist auch die Musik teuer. Gemafreie, kostenlose Musik findet man heute eigentlich kaum mehr, da die meisten Personen von der Gema leben.

Somit darfst Du das Stück auch ohne Sondergenehmigung in deinem Werk verwenden. Einschränkung dabei ist eigentlich immer: Wenn es bestimmte Kriterien erfüllt, wie z.B. "keine gewaltverherrlichenden Videos" o.ä.

Wer ist denn Autor, wo hast du das Stück gekauft/ geladen?

Viele Grüße,


Constantin



nico
Beiträge: 267

Re: Nicht Gemafreie Musik verwenden

Beitrag von nico »

Wenn Du es ganz genau und unanfechtbar wissen willst. solltest Du Deinen eigenen Satz
Ich möchte in einem Messsevideo nicht Gemafreie Musik verwenden. Der Film wird wieder auf Messen und im Internet gezeigt.
direkt an die GEMA senden. Die Adresse wirst Du ganz stebimmt mit ein wenig Googelei finden.
Die werden Dir dann schon ganz klar verklickern, wo es lang geht. Am liebsten haben die es, wenn Du denen aber schreibst, daß, wann und wo das Video schon gelaufen ist.

Mannomann, willst Du uns hier verkackeiern, oder bist Du wirklich so unbedarft?

Na klar kannst Du gemafreie Musik für öffentliche Aufführungen einsetzen, aber nur, wenn Du zu viel Kohle hast und neben dem saftigen Obulus auch noch die "Strafgebühren" bei nicht genehmigter Verwendung abdrücken kannst oder willst.
nico



nico
Beiträge: 267

Re: Nicht Gemafreie Musik verwenden

Beitrag von nico »

@Blackeagle

Du meinst es sicherlich gut mit Deiner zutreffenden Erläuterung hinsichtlich gemafreier Musik. Er will aber keine gemafreie, sondern nicht gemafreie Musik verwenden.
nico



makra
Beiträge: 24

Re: Nicht Gemafreie Musik verwenden

Beitrag von makra »

Nicht nur die Gema hält die Hand auf. Wenn du einen Song für Werbezwecke benutzen möchtest brauchst du auch das ok der Rechteinhaber (Verlag, Komponist, Künstler, ....)
Wenn du kein ganz großes Ding machen willst antworten die dir oftmals nicht einmal.

TIPP: Lass dir einen Song komponieren. Aber achte darauf dass der Komponinst KEIN Gema Mitglied ist. Weil sonst ist alles was er absondert automatisch Gema pflichtig.

Und der Vollständigkeit halber: DIES STELLT KEINE RECHTSBERATUNG DAR SONDERN NUR MEINE UNMASSGEBLICHE TAGESAKTUELLE ÜBERZEUGUNG.



Jott
Beiträge: 22961

Re: Nicht Gemafreie Musik verwenden

Beitrag von Jott »

Wie war das damals im Wahlkampf? Da wurde mal kurz "Angie" von den Stones als Merkel-Song genommen. Die CDU hatte, so las man, brav GEMA bezahlt, aber vergessen, die Plattenfirma zu fragen. Ich wüßte gerne, wie das ausgegangen ist - wahrscheinlich nach Abmahnung für jeden Stone ein neuer Porsche, so in etwa.



Blackeagle123
Beiträge: 4039

Re: Nicht Gemafreie Musik verwenden

Beitrag von Blackeagle123 »

Hey,

dann trifft natürlich genau das Gegenteil zu. Du brauchst eine Genehmigung vom Künstler/ Produzenten/ Plattenfirma (je nachdem!), dass Du das Stück in dem Zusammenhang mit dem gezeigten Bild verwenden darfst. Mit dieser Genehmigung und meldest es an, damit Du dafür ganz normal bezahlen kannst.

Die Genehmigung kostet meist mehr als das, was durch die Gema eingespielt wird.

Hier sollte man lieber zu Musiken greifen, mit denen man direkt eine Lizenz erwirbt, z.B. von selected sound oder sonoton!

Viele Grüße,
Constantin



newsart
Beiträge: 436

Re: Nicht Gemafreie Musik verwenden

Beitrag von newsart »

Hallo zum Ordnen. Grundsätzlich gibt es vier Möglichkeiten:

1. GEMA-freie Musik. Man erwirbt zumeist die Rechte mit dem Kauf / Download der Musik vom Produzenten/Verlag. Da dieser nicht in der Verwertungsgesellschaft ist, gibt es ein Vertragsdokument, das den Nutzer / kunden von der GEMA-Gebühr freistellt

2. Man nutzt sogenannte Libraries. Hier braucht man mit dem Produzenten/Verlag nicht über die Nutzung verhandeln, weil diese speziell für die Vertonung von audiovisuellen Medien gedacht sind. Bezahlt wird nach Preisliste. Je nach Verwendungsort (Deutschland / Europa / Weltweit), Verwendungszweck (Schulungsfilm / Messevideo / Werbung) und Menge (Laufzeit der Musik in Sekunden) an den Verlag. Dennoch muss für diese Musik entsprechend der Nutzung (Produktion von DVDs oder Aufführung auf Messen) die GEMA-Gebühr entrichtet werden, zusätzlich zur Verlagsgebühr. Die TV-Sender haben mit den Libraries Verträge, die das alles automatisch abdecken. Praktisch für den Produzenten. Wir nutzen für fast alle unsere Produktionen diesen Weg. Übrigens habe ich gerade ca. 1800 Library-Audi-CDs abzugeben.

3. Wenn man bekannte Stücke z.B. aus den Charts nutzen möchte, so muss man aufwendig mit dem Rechteinhaber (Produzent/Plattenfirma/Verlag) verhandeln, dies meist teuer bezahlen und natürlich die Verwertungfsgesellschaft GEMA bezahlen.

4. Man läßt frei komponieren. sicher der teuerste Weg. Ob der Komponist / Autor dann GEMA-pflichtig ist oder nicht, entscheidet dieser.

Hinweis: Die GEMA-Abgabe bezieht sich nur auf den deutschen Sprachraum. Overseas gibt es andere Verwertungsgesellschaften oder auch "Schlupflöcher". Das gilt auch für websites die exotisch gehostet sind / möglicherweise auch für .tv domains.

Es wird immer so heftig nach der GEMA geschielt. Dabei sind die GEMA-Gebühren im Vergleich zu den Verlagsgebühren vergleichsweise gering



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