Hm, das wußte ich nicht.Bernd E. hat geschrieben:Die Begrenzung auf maximal 29 Minuten und 59 Sekunden bei vielen Kameras hat zolltechnische Gründe: Die EU stuft Geräte mit einer Aufnahmezeit ab 30 Minuten als Videokameras ein, auf die 4,9% Einfuhrzoll fällig werden. Kameras mit kürzerer Aufnahmezeit gelten dagegen in erster Linie als Fotokameras, die zollfrei sind. Mit der Limitierung auf unter 30 Minuten können die Hersteller ihre Kameras in der EU also etwas billiger anbieten.
Vielleicht betrachtet die EU erst Geräte mit mindestens PAL-Auflösung offiziell als Videokamera im zollrechtlichen Sinn? Dann müsste es bei VGA keine Begrenzung geben. Ist aber reine Spekulation.n00b32 hat geschrieben:...720P Aufnahmedauer: 29 Min...VGA Aufnahmedauer: ohne Grenzen...Da gilt die Beschränkung ja nur für den HD Modus...
Das müsste wohl eher könnten heißen... ;-)Bernd E. hat geschrieben:Die Begrenzung auf maximal 29 Minuten und 59 Sekunden bei vielen Kameras hat zolltechnische Gründe: Die EU stuft Geräte mit einer Aufnahmezeit ab 30 Minuten als Videokameras ein, auf die 4,9% Einfuhrzoll fällig werden. Kameras mit kürzerer Aufnahmezeit gelten dagegen in erster Linie als Fotokameras, die zollfrei sind. Mit der Limitierung auf unter 30 Minuten können die Hersteller ihre Kameras in der EU also etwas billiger anbieten.