Ist es damit getan? Meines Erachtens darf die Coverband zwar fremde Titel auf der Bühne singen, sofern der Veranstalter die GEMA-Gebühren bezahlt, doch mit der Erstellung eines Videos entsteht ein neues Werk - und das bedeutet, dass die Rechteinhaber der originalen Musik ihr Einverständnis mit der Veröffentlichung erklären müssten. Im Alltag hab ich mit dieser Thematik glücklicherweise nichts zu tun, deshalb dies nur unter Vorbehalt. Am besten direkt bei der GEMA nachfragen.TobiasD hat geschrieben:...So wie der Veranstalter für das Konzert GEMA-Gebühren entrichtet, so muss auch die Band auf ihrer Website mit der GEMA abrechnen...
Nein.stago hat geschrieben:Hallo zusammen,
hab letztens 4 kleinere Jazzkonzerte aufgenommen. Nun würde ich gerne einzelne Stücke (Coverstücke überwiegend 70/80) auf YouTube hochladen, aber nicht auf die Homepage des Veranstalters oder der Künstler. Der Veranstalter selbst hat für sein Konzert Gema bezahlt.
Habe ich die Freiheit diese der Allgemeinheit ohne kommerzielle Absichten zur Verfügung zu stellen?
Grüße,
stago
Das meinst du aber nur. Was denkst du warum man viele Clips in Deutschland nicht sehen kann? Ich sags dir: Weil GEMA und YouTube sich nicht einigen können und demnach keinen "Special-Deal" haben.Johnny:2 hat geschrieben:Meines Wissens nach schon, da YouTube und GEMA einen Special-Deal geschlossen haben.
Es gab eine Einigung, die lief aber im März 09 aus, seitdem wurden sie sich glaube ich nicht wieder einig (hier zb eine Spiegelmeldung von Ende Oktober). oder gibt es einen noch neueren Stand?MarcBallhaus hat geschrieben:Das meinst du aber nur. Was denkst du warum man viele Clips in Deutschland nicht sehen kann? Ich sags dir: Weil GEMA und YouTube sich nicht einigen können und demnach keinen "Special-Deal" habenJohnny:2 hat geschrieben:Meines Wissens nach schon, da YouTube und GEMA einen Special-Deal geschlossen haben.