Forumsregeln
Hinweis: Die im slashCAM-Forum geschriebenen Beiträge stellen nur eine allgemeine Information dar und können eine rechtliche oder fachliche Beratung nicht ersetzen.

Rechtliches Forum



Selbständig?Gewerbeschein?Freiberufler? Was denn nun?



Fragen zu GEMA, Drehgenehmigungen, Urheberrechte, Aufführungsrechte uä.
Antworten
Moritzk
Beiträge: 1410

Selbständig?Gewerbeschein?Freiberufler? Was denn nun?

Beitrag von Moritzk »

Hallo ihr lieben,

habe schon einiges hier zu diesem Thema gelesen aber bin nicht wirklich voran gekommen...daher eröffne ich nun dieses Tread Speziel zu meinem Thema.
Also etwas zu mir!
Ich bin Hauptberuflich als Küchenchef tätig und möchte langfristig gesehen etwas nebenbei dazu verdienen. Daher beschäftige ich mich schon seit längerer Zeit mit dem Thema filmen und das ganze drumherum.
Nach den ersten eigenen Projekten flogen auch die ersten Aufträge in das Emailpostfach, diese nun auch bereits abgedreht wurden...bisher lief die Bezahlung immer über einen kleinen Freundschaftsbetrag. Jetzt aber habe ich eine Auftragsanfrage bei dieser der Kunde eine Rechnung erstellt haben möchte. Daher überlege ich mir nun das ganze Nebenberuflich anzumelden damit ich auch Rechnungen ausstellen kann und im bestenfall auch Equipment absetzen kann.

Was sind denn eure Erfahrungen mit dem ganzen Thema!
Einen Steuerberater würde ich mir dabei gerne ersparen...

Danke für eure Hilfen!



domain
Beiträge: 11062

Re: Selbständig?Gewerbeschein?Freiberufler? Was denn nun?

Beitrag von domain »

In aller erster Linie solltest du dir keinen Steuerberater ersparen. Die Kosten für wirkliche Fachleute werden bei deren Nichteinbeziehung im allgemeinen durch eigene Stümperei bei weitem überschritten.
Allgemein gilt aber in deinem Fall, dass deine Tätigkeit in der BRD gewerblich (mit Anmeldung und Gewerbesteuer) und eine spezielle Einkunftsart sein wird, soweit sie über Liebhaberei hinausgeht, aber da gibt es ziemliche Grauzonen und Verzögerungstaktiken.
Keinen Spaß versteht der Steuergesetzgeber allerdings bei der Umsatzsteuer, sofern du sie ausweisen musst. Hier ist unbedingt eine sofortige Registrierung beim Finanzamt erforderlich, wobei die einschlägigen Regelungen allerdings recht milde sein werden, z.B. nur vierteljähliche UST-Voranmeldungen.
Du darfst aber auch nicht vergessen, dass eine allgemeine Veranlagung zur Einkommensteuer große Vorteile bieten kann, weil du sehr vieles versuchen kannst, Sachen als Aufwand abzusetzen bzw. abzuschreiben.
Zwar gibt es dann einen permanenten Kleinkrieg mit dem Finanzamt wegen Anerkennung, aber es lohnt sich in der Regel allemal.
Aber all das ist Sache deines zukünftigen Steuerberaters, das ist Spezialistenangelegenheit.



Moritzk
Beiträge: 1410

Re: Selbständig?Gewerbeschein?Freiberufler? Was denn nun?

Beitrag von Moritzk »

domain hat geschrieben: Aber all das ist Sache deines zukünftigen Steuerberaters, das ist Spezialistenangelegenheit.
Also meinst du bevor ich zu irgendeinem Amt gehe, sollte ich als erstes zum Steuerberater meines Vertrauens gehen?



domain
Beiträge: 11062

Re: Selbständig?Gewerbeschein?Freiberufler? Was denn nun?

Beitrag von domain »

Die entscheidende Frage ist, ob du die USt auf einer von dir ausgestellten Rechnung ausweist oder nicht. Falls ja (ohne Anmeldung), dann bist du dran und ein Fall für die Finanz.
Also besser den Steuerberater kontaktieren. Durch die automatische Verflechtung aller Steuerpflichtigen und die dadurch gegebene Rückverfolgungsmöglichkeit hat man fast keine Chance mehr.
Was bei dem einen als Vorsteuer ausgewiesen wurde muss beim anderen als USt deklariert sein, was bei dem einen als Einnahme verbucht wurde muss beim Geschäftspartner als Ausgabe verbucht sein. Die Nachprüfung aller gegenseitigen Verflechtungen ist heute mittels EDV perfekt und das ist auch gut so.



bArtMan
Beiträge: 501

Re: Selbständig?Gewerbeschein?Freiberufler? Was denn nun?

Beitrag von bArtMan »

Hallo Moritz,

rufe einfach beim Finanzamt an und lasse dir einen Anmeldebogen für eine freiberufliche Nebentätigkeit zuschicken. Dann bekommst du eine separate Steuernummer, mit der du dann die Einnahmen/Ausgaben abrechnen kannst. Diese Steuernummer kommt auch auf die ausgestellten Rechnungen drauf.

Auf dem Formular kannst du dann ankreuzen, ob du Mehrwertsteuer einnehmen willst oder nach der Kleinunternehmerregelung keine ausweisen willst. Ich würde Ersteres tun, weil du dann gezahlte Umsatzsteuer für Equipment als Vorsteuer absetzen kannst. Da du ja auch schon Aufträge hast, wird dir auch keine Liebhaberei unterstellt. In den ersten beiden Jahren kannst du durchaus Verluste im Bereich der Nebentätigkeit mit den gezahlten Steuern als Küchenchef verrechnen. Alles völlig legal.

In deinem Fall würde ich eine freiberufliche Tätigkeit im Bereich Multimedia einer gewerblichen Tätigkeit vorziehen, da du dann schon mal die Gewerbesteuer und Zahlungen an die Industrie- und Handelskammer sparst.

Auf jeden Fall musst du dich mit dem ganzen Steuerkram beschäftigen. Ein Steuerberater kann dir da einen guten Einstieg liefern. Das Steuerrecht ändert sich leider ständig, meistens zum Nachteil des Steuerzahlers. Und es wird nie vereinfacht, sondern immer komplexer.

Aber eine Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR) würde ich auf freiwilliger Basis immer machen. Schon alleine, damit du den Überblick hast.

Viel Erfolg.



newsart
Beiträge: 436

Re: Selbständig?Gewerbeschein?Freiberufler? Was denn nun?

Beitrag von newsart »

Es wundert mich, dass noch niemand gefragt hat "WAS" eigentlich gefilmt werden soll. Ob es sich z.B. um journalistische Berichterstattung oder werbliche Filme handelt, kann sich auf den USt-Satz auswirken. Ob jemand als kreativer Produzent oder weisungsgebundener Kameramann arbeitet ist etwa für die Frage der Freiberuflichkeit und Einordnung als "Künstler" wichtig. So mancher Wald- und Wiesen-Steuerberater stößt da schnell an Grenzen. Es sollte schon ein Berater mit Erfahrung in der Medienbranche sein.



Moritzk
Beiträge: 1410

Re: Selbständig?Gewerbeschein?Freiberufler? Was denn nun?

Beitrag von Moritzk »

newsart hat geschrieben: Es sollte schon ein Berater mit Erfahrung in der Medienbranche sein.
Und der kostet?



snakenic
Beiträge: 175

Re: Selbständig?Gewerbeschein?Freiberufler? Was denn nun?

Beitrag von snakenic »

Nicht zu vergessen ist auch folgender Aspekt.
Hat Dein Arbeitgeber (bei dem Du als Küchenchef arbeitest) auch nichts dagegen!
Schließlich ist das ein Zweitberuf und in der Regel wollen Chefs zumindest gefragt werden.



newsart
Beiträge: 436

Re: Selbständig?Gewerbeschein?Freiberufler? Was denn nun?

Beitrag von newsart »

...und noch folgender Aspekt: Wenn Du als Freiberufler auftrittst müssen Deine kunden für dich KSK zahlen. Wenn Du als selbstständige Firma auftrittst nicht.



Blackeagle123
Beiträge: 4039

Re: Selbständig?Gewerbeschein?Freiberufler? Was denn nun?

Beitrag von Blackeagle123 »

Hey,

wenn Du nur nebenbei etwas Geld verdienen willst, ist das alles viel, viel einfacher als man immer denkt. Spare Dir bei der Gründung eines Ein-Mann-Betriebes den Steuerberater.

Frage: Kleingewerbe?
Solange Du unter 500.000€ Umsatz im Jahr hast und unter 30.000€ Gewinn, kannst Du Dein Unternehmen als "Kleingewerbe" und zusätzlich als "Nebenerwerb" eintragen.
Einziger "Nachteil" (nicht unbedingt!): Du kannst keine MwSt. ausweisen. Das darf auch nicht auf Deiner Rechnung stehen!! Zum Kleingewerbe kannst Du auch einfach das Finanzamt anrufen und fragen, was für Dich wohl am besten geeignet ist. Du kannst das aber auch ganz einfach selbst kalkulieren.
Und das geht so: Berechnet das eine Unternehmen A 119€ inkl. MwSt für eine Dienstleistung, dann berechnest Du 100€. Derjenige, der bei Dir einkauft bezahlt das gleiche wie bei Firma A, denn er kann die Mehrwertsteuer am Jahresende als Ausnahmen geltend machen (119€-19%=100€). Du verdienst auch das Gleiche, da Du keine Steuer bezahlen musst.

Achtung:
Problematisch kann es bei Produkten werden. Denn angenommen Du kaufst miniDV-Bänder für 30€ (inkl. MwSt) ein und verkaufst sie weiter, dann musst Du sie für 30€ anbieten (und zwar OHNE MwSt, die Du ja nicht ausweisen darfst!), damit Du keinen Verlust machst, DU hast ja 30€ bezahlt. Kauft eine Firma bei Dir die Bänder, kann Sie die MwSt. nicht abrechnen, bei Firma A, die auf die 30€ MwSt. ausweisen darf könnte sie das und wäre ein paar Euro günstiger.

Kaufen bei Dir nur Privatleute ein, muss Dich das mit MwSt. sowieso nicht interessieren!!
Du solltest Dich aber fragen: Bietest Du vor allem Dienstleistungen an oder eher Produkte?
Mehr Informationen dazu findest Du hier:
Informationsbroschüre zu Kleingewerbe

Steuererklärung:
Am Jahresende machst Du eine so genannte "Einnahme-Überschuss-Rechnung". Dort steht dann: "Einnahmen: 23.000€" (Du legst einfach Deine Rechnungen bei!) und "Ausgaben: 10.000€" (Auch hier die Rechnungen, die du geltend machen willst!)
Der Differenzbetrag (13.000€) wird versteuert. Und bei 13.000€ im Jahr musst Du gar keine Umsatzsteuer bezahlen. Der Freibetrag liegt bei 17.500€ im Jahr.
Im Notfall kannst Du Dir aber am Jahresende einen Steuerberater aufsuchen. Wird aber nicht nötig sein, da bei dem Modell alles ganz einfach ist und Dir das Finanzamt sicherlich noch helfen wird.

Wenn Du Dich dazu entschieden hast, ein Gewerbe zu gründen, dann gehst Du einen ganz einfachen Schritt:
Gewerbe anmelden:
Wie man so oft liest, hat das Gewerbeaufsichtsamt, das Rathaus etc. nichts mit der Anmeldung eines Gewerbes zu tun.
Du gehst zum nächsten Ordnungsamt und sagst: "Ich möchte gerne ein Gewerbe anmelden". Dann bekommst Du einen Gewerbeschein, den Du (oder direkt der Betreuer) ausfüllst. Die Dame oder der Herr tippt dann (wahrscheinlich in aller Ruhe) irgendetwas in den PC ein, stellt Dir ein paar Fragen und will deinen Personalausweis sehen. Du bist offiziell eingetragen. Lass Dir eine Kopie dieses Gewerbescheins geben. Der Ausdruck wird Dich ca. 15€ kosten, sonst fallen aber keine Kosten an. Gib hier an, dass Du das Gewerbe als "Nebenerwerb" hast.

Angemeldet. Und dann?
In der nächsten Zeit bekommst Du viel Post. Zum Beispiel vom Finanzamt. Du erhälst eine eigene Steuernummer, die Du in Zukunft immer angibst, wenn Du Fragen hast oder irgendwas abrechnen musst. Dort gibst Du dann an, ob Du ein "Kleingewerbe" bist und ob Du die Mehrwertsteuer ausweisen willst. Du trägst dort auch deinen vermuteten Umsatz pro Jahr ein. (Bei Fragen einfach beim Finanzamt anrufen!!) Eigentlich ist dort aber alles ganz klar.
Den Fragebogen schickst Du an das Finanzamt.

Du bekommst auch Post von der IHK. (Die Handelskammer!) Dazu ist zu sagen (Zitat von www.arbeitsratgeber.com):
Mit der Anmeldung eines Gewerbes werden Sie automatisch Pflichtmitglied in der IHK (nach § 2 IHKG). Diese Pflichtmitgliedschaft ist für kleine Betriebe kostenlos oder sehr preiswert. Der Mitgliedsbeitrag berechnet sich aus einem Grundbetrag und einer Umlage, die von der Höhe der zu zahlenden Gewerbesteuer abhängig ist. Kleinunternehmen sind beitragsbefreit (siehe § 3 Abs. 3 Satz 3 IHKG), wenn sie nicht im Handelsregister eingetragen sind und ihr Gewinn pro Jahr 5200 Euro nicht übersteigt.
Fazit:
Also zunächst bleibt alles kostenlos und sehr übersichtlich. Mache Dir einen Ordner, wo Du alle wichtigen Unterlagen abheftest, sowie Ordner für "Einnahmen" (Rechnungen, die Du ausstellst) und "Ausgaben" (Rechnungen, die du bekommst).

Ich hoffe ich konnte Dir weiterhelfen, ansonsten frag einfach!

Viele Grüße,


Constantin
Zuletzt geändert von Blackeagle123 am Mo 09 Nov, 2009 11:04, insgesamt 2-mal geändert.



masterseb
Beiträge: 845

Re: Selbständig?Gewerbeschein?Freiberufler? Was denn nun?

Beitrag von masterseb »

freiberuflich ohne aufwand: es gibt auch die möglichkeit, ein einzel kleinstunternehmen anzumelden. dabei erspart man sich sozialversicherung und muss nur unfallversicherung jährlich zahlen (etwa 80-100euro im jahr). man ist weiters umsatz- und mehrwertsteuerbefreit, solange man sie auch nicht verrechnet. man bekommt zwar eine steuernummer, braucht sich aber sicherlich keinen steuerberater zulegen. der haken: es gibt dafür eine zuverdienstgrenze unter der man bleiben muss (offiziell über rechnungen natürlich nur), um die vorteile genießen zu können. diese grenze liegt etwa bei 4000-5000euro jährlich.



Blackeagle123
Beiträge: 4039

Re: Selbständig?Gewerbeschein?Freiberufler? Was denn nun?

Beitrag von Blackeagle123 »

Du könntest überlegen, ob Du freiberuflich tätig wirst.
Aber: Du produzierst ja auch selbst Deine Videos, schneidest Sie etc. Du bist nicht nur als "freiberuflicher Kameramann" tätig, oder als "freiberuflicher Cuter".

Außerdem kannst Du auf Deine Rechnung auch die Vorbesprechungen schreiben, wenn Du zu Deinem Kunden fährst und 5 Stunden lang ein Konzept, Storyboard o.ä. entwickelst.

Ein Freiberufler kann das nur in gewissen Grenzen.
Mehr Informationen findest Du hier:
Informationsbroschüre zu Freiberuflicher Tätigkeit

Viele Grüße!


Constantin



ruessel
Beiträge: 9820

Re: Selbständig?Gewerbeschein?Freiberufler? Was denn nun?

Beitrag von ruessel »

...und noch folgender Aspekt: Wenn Du als Freiberufler auftrittst müssen Deine kunden für dich KSK zahlen. Wenn Du als selbstständige Firma auftrittst nicht.
Ein großer Irrtum der teuer werden kann....

http://www.kuenstlersozialkasse.de/wDeu ... 4cf75ba743
Gruss vom Ruessel



frm
Beiträge: 1224

Re: Selbständig?Gewerbeschein?Freiberufler? Was denn nun?

Beitrag von frm »

newsart hat geschrieben:...und noch folgender Aspekt: Wenn Du als Freiberufler auftrittst müssen Deine kunden für dich KSK zahlen. Wenn Du als selbstständige Firma auftrittst nicht.
ISt das wirklich so? Mein Steurberater ist sich da nicht ganz sicher, er meinte wenn ich künstlerisch arbeite muss KSK bezahlt werden.
Wo kann man sich da Informieren. ICh mach z.B. auch Kinowerbung. Soll da der Auftraggeber noch eigenmächtig KSK zahlen? ISt doch Blödsinn oder?

HG
Florian
------------------------
Es genügt nicht, keinen Plan zu haben. Man muss auch unfähig sein, ihn umzusetzen.



Blackeagle123
Beiträge: 4039

Re: Selbständig?Gewerbeschein?Freiberufler? Was denn nun?

Beitrag von Blackeagle123 »

Noch eine Angabe, die oben etwas fehlerhaft war.
Das Umsatzsteuerrecht sieht ein besonderes Wahlrecht für Kleinunternehmer vor, die ein
Geschäft neu eröffnen. Umsatzsteuer wird nicht erhoben, wenn der voraussichtliche Umsatz
im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr
50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird und der Kleinunternehmer entsprechend
optiert.



Blackeagle123
Beiträge: 4039

Re: Selbständig?Gewerbeschein?Freiberufler? Was denn nun?

Beitrag von Blackeagle123 »

Ist es nicht so, dass man selbst 50% und die restlichen 50% der Staat an die KSK zahlt?
So gesehen zahlt man von seinen Einnahmen einen gewissen Anteil an die KSK. Genau wie wenn man angestellt ist!

Jedoch vergesst ihr: Der Fragesteller ist angestellt und möchte die selbständige Tätigkeit als Nebenerwerb laufen lassen. Das bedeutet: Er ist ja bereits krankenversichert und zahlt auch Sozialversicherungs- sowie Rentenbeiträge.
Somit kann er auf die KSK verzichten und sein Geld selbst anlegen, wie er will. Oder ist das falsch?

Viele Grüße!
Zuletzt geändert von Blackeagle123 am Mo 09 Nov, 2009 11:28, insgesamt 1-mal geändert.



ruessel
Beiträge: 9820

Re: Selbständig?Gewerbeschein?Freiberufler? Was denn nun?

Beitrag von ruessel »

ISt doch Blödsinn oder?
Nein, das war schon immer so.... nur es wurde bis vor 2 Jahren dem nicht aggressiv von der KSK nachgegangen.
Gruss vom Ruessel



frm
Beiträge: 1224

Re: Selbständig?Gewerbeschein?Freiberufler? Was denn nun?

Beitrag von frm »

Ich bin gar nicht bei der KSK. Wieso auch ich bin Privat versichert!
Bin schon froh das ich von der GEsetzlichen Rente raus bin.

hg
Florian
------------------------
Es genügt nicht, keinen Plan zu haben. Man muss auch unfähig sein, ihn umzusetzen.
Zuletzt geändert von frm am Mo 09 Nov, 2009 11:33, insgesamt 1-mal geändert.



ruessel
Beiträge: 9820

Re: Selbständig?Gewerbeschein?Freiberufler? Was denn nun?

Beitrag von ruessel »

Hier die fast einzige Bedingung um nicht Abgabepflichtig zu sein:

Wer ist nicht künstlersozialabgabepflichtig?

Der "Endverbraucher" oder „Privatmann“, der zum Beispiel ein Buch oder eine Eintrittskarte für eine Theateraufführung kauft, ist nicht abgabepflichtig. Denn er ist kein Unternehmer. Die künstlerische oder publizistische Leistung wird nicht verwertet, sondern konsumiert. Auch das Silberbrautpaar hat für das Honorar an eine Musikgruppe bei der Silberhochzeitsfeier keine Künstlersozialabgabe zu zahlen. Es handelt sich um eine „private“ Veranstaltung.
Gruss vom Ruessel



ruessel
Beiträge: 9820

Re: Selbständig?Gewerbeschein?Freiberufler? Was denn nun?

Beitrag von ruessel »

Somit kann er auf die KSK verzichten und sein Geld selbst anlegen, wie er will. Oder ist das falsch?
Ich bin gar nicht bei der KSK. Wieso auch ich bin Privat versichert!
Bin schon froh das ich von der GEsetzlichen Rente raus bin.
Völlig falsch... hat nix mit der Abgabepflicht zu tun.
Gruss vom Ruessel



frm
Beiträge: 1224

Re: Selbständig?Gewerbeschein?Freiberufler? Was denn nun?

Beitrag von frm »

Ok das bedeutet, alle die mit einer KAmera arbeiten egal ob Werbefilm, Kunstprojekt als auch Firmenpräsentation müssen KSK BEiträge abgeben?

Angenommen ich mach für ein Lokales UNternehmen bspw. Autohaus eine Werbung im Wert von 5000 EUR. Wer muß dann wieviel bezahlen. Überhaupt weiß das Autohaus ja nicht das es was bezahlen muß.
Für was muß ich als Selbstständiger eigentlich einzahlen? ICh will ja auch keine LEisutngen!

HG
Florian
------------------------
Es genügt nicht, keinen Plan zu haben. Man muss auch unfähig sein, ihn umzusetzen.



ruessel
Beiträge: 9820

Re: Selbständig?Gewerbeschein?Freiberufler? Was denn nun?

Beitrag von ruessel »

Ich bin hier nicht der Vertreter der KSK, ich mußte mich nur damit beschäftigen da es hier einen "Vorfall" gab. Da musst du Bücher lesen....
Angenommen ich mach für ein Lokales UNternehmen bspw. Autohaus eine Werbung im Wert von 5000 EUR. Wer muß dann wieviel bezahlen.
das Autohaus für 2009 4,4 % an die KSK, also 220 Euro. Aber nur wenn es ihre einzigste bestellte Werbung war, es werden die Beträge gesammelt und einmal jährlich überwiesen.
Gruss vom Ruessel



newsart
Beiträge: 436

Re: Selbständig?Gewerbeschein?Freiberufler? Was denn nun?

Beitrag von newsart »

Nur noch mal zur Klärung: Für die Frage, ob ein Unternehmen für einen beauftragten Freiberufler KSK abführen muss, hängt nicht davon ab, ob dieser wirklich auch in der KSK ist oder nicht. Es geht lediglich darum, ob - nach Tabelle - eine künstlerische Tätigkeit beauftragt wurde oder nicht.



ruessel
Beiträge: 9820

Re: Selbständig?Gewerbeschein?Freiberufler? Was denn nun?

Beitrag von ruessel »

Es geht lediglich darum, ob - nach Tabelle - eine künstlerische Tätigkeit beauftragt wurde oder nicht.
Ja, ganz genau. Aber selbst Firmen wie Siemens hatten es nicht geschnallt und mussten 100.000te Euros nachzahlen!

Spätestens bei der Betriebsprüfung kommt das große Erwachen!

Es hat aber nix mit Freiberufler zu tun! JEDE Firma die "kreativ" ist fällt unter dieser Pflicht. Bei Werbeagenturen/Verlagen ist es etwas anders, hier zahlt das leistende Unternehmen an die KSK, das erscheint dann dem Kunden aber auf der Rechnung.
Gruss vom Ruessel



Jott
Beiträge: 21839

Re: Selbständig?Gewerbeschein?Freiberufler? Was denn nun?

Beitrag von Jott »

Nur wenn man als Video- oder Filmschaffender eine Kapitalgesellschaft ist (GmbH etc.), muss der Auftraggeber keine KSK-Abgaben leisten. In einer GmbH allerdings versucht die KSK die Geschäftsführer direkt zu schröpfen - wie man das dann wiederum umgeht, ist echtes Fachwissen. Vom Steuerberater kann man dieses Know-how nicht unbedingt erwarten, weil es hier ja nicht um Steuern, sondern um Sozialabgaben geht.

Grundsätzlich ist der Effekt folgender: die Auftraggeber wissen nicht, dass sie für Freiberufler, Einzelfirmen und GbRs Sozialleistungen erbringen müssen. Ist ja auch pervers. Die merken das erst bei einer Betriebsprüfung, und dann extrem schmerzhaft, weil die Hinterziehung von Sozialabgaben (das ist es nämlich) strafrechtliche Folgen hat. Dieser Auftraggeber wird daher aus Wut nie wieder jemanden beauftragen, der keine GmbH ist. Willkommen in der Realität.



frm
Beiträge: 1224

Re: Selbständig?Gewerbeschein?Freiberufler? Was denn nun?

Beitrag von frm »

Was heisst das für mich?
Wie kann ich transparenz in die Sache bringen? BEi wem erkundigt man sich da wenn nicht beim Steuerberater? Wenn ich die KSK anrufe werde ich natürlich sofort zur KAsse gebeten kann ich mir vorstellen.
Wahnsinn ist das in Deutschland.
Was ist die KSK eigentlich, Rente oder Krankenversicherung?
Wenn ich nebenbei noch andere Einkünfte habe die nicht auf Filmbasis laufen bin ich dann auch PFlichtig?

HG
Florian
------------------------
Es genügt nicht, keinen Plan zu haben. Man muss auch unfähig sein, ihn umzusetzen.



ruessel
Beiträge: 9820

Re: Selbständig?Gewerbeschein?Freiberufler? Was denn nun?

Beitrag von ruessel »

In einer GmbH allerdings versucht die KSK die Geschäftsführer direkt zu schröpfen - wie man das dann wiederum umgeht, ist echtes Fachwissen.
Ja, da wird das Eis sehr dünn, näheres: http://www.kuenstlersozialkasse.de/wDeu ... Co._KG.pdf
Gruss vom Ruessel



ruessel
Beiträge: 9820

Re: Selbständig?Gewerbeschein?Freiberufler? Was denn nun?

Beitrag von ruessel »

Wenn ich nebenbei noch andere Einkünfte habe die nicht auf Filmbasis laufen bin ich dann auch PFlichtig?


du musst doch sowieso nicht zahlen, nur deine Kunden aus der Filmarbeit...
Gruss vom Ruessel



 Aktuelle Beiträge [alle Foren]
 
» Camera Rig, wo sind die Mikrofone?
von Doc Brown - So 20:48
» N-RAW, BRAW, cDNG in FCP without transcoding
von Darth Schneider - So 19:55
» Eckpunkte einer neuen Filmförderung: mehr Kreativität, weniger Bürokratie?
von macaw - So 19:54
» KI verschlimmbessert Hollywood-Klassiker für neue 4K-Versionen
von medienonkel - So 19:03
» Zoom F8..... Hacks, Zubehör, Tricks......
von TomStg - So 18:51
» Panasonic LUMIX GH7 - internes ProRes RAW und 32Bit Float Audio-Aufzeichnung
von roki100 - So 18:39
» Immerwieder Audiotrack Probleme
von Frank Glencairn - So 15:52
» Panasonic GH7 - Sensor-Bildqualität, Rolling Shutter, Dynamik - V-Log oder LogC?
von Darth Schneider - So 15:48
» was bedeutet dieser Prompt
von rhinewine - So 14:54
» Nikon Z8 Verbindung zu DJI RS4
von Bergspiel - So 13:18
» Blackmagic URSA Cine Immersive - Profi-Kamera für Apple Vision Pro
von Alex - So 12:29
» Neue Laowa Argus T1 Cine Series: lichtstark und eher weitwinklig
von slashCAM - So 9:45
» Was schaust Du gerade?
von Frank Glencairn - So 8:55
» Was hörst Du gerade?
von Funless - Sa 22:29
» Scavenger Hunt - A Star Wars Fan Tale
von Skeptiker - Sa 19:52
» Was hast Du zuletzt gekauft?
von Jörg - Sa 19:49
» Godzilla Minus One
von Darth Schneider - Sa 18:35
» Zoom F4/Premiere - Separierte Spuren im Polywav
von Alex - Sa 18:15
» Gimbal auf Reisen
von Bruno Peter - Sa 17:22
» Adobe - neue Nutzungsrechte: unbegrenzter Datenzugriff
von klusterdegenerierung - Sa 17:00
» AJA Ki Pro GO2: neuer Multikanal HEVC/AVC Rekorder vorgestellt
von slashCAM - Sa 16:24
» Die Nikon Z6 III wird am 17.6. vorgestellt
von iasi - Sa 14:22
» Rode NTG5 an Sony A1 anschließen?
von jenss - Sa 14:14
» !!BIETE!! Sony FS700 inkl. 4K Raw update & viel Zubehör
von klusterdegenerierung - Sa 10:38
» !!BIETE!! Atomos Shogun Inferno inkl. 3x 256 Samsung Pro & Zubehör
von klusterdegenerierung - Sa 10:37
» Sony Burano in der Praxis: Einzigartige 8K Raw Cine/Doku Kamera mit AF, Vario-ND und IBIS
von Pianist - Sa 9:35
» >Der LED Licht Thread<
von pillepalle - Sa 5:43
» Bis zu 50 Euro Rabatt bei Teltec für die slashCam-Community
von rush - Fr 22:32
» DZOfilm High-Speed Objektivserie ARLES T1.4 demnächst verfügbar
von slashCAM - Fr 18:45
» Tieraufnahmen mit dem MKE600 + H1 Essential rauschen
von mikroguenni - Fr 18:26
» FCP 10.8 + "Final Cut Camera" App fürs iPhone
von 123oliver - Fr 16:24
» Adobe Nutzungsbedingungen werden nach User-Aufregung nochmals überarbeitet
von stip - Fr 15:45
» Winzige Insta360 GO 3S jetzt 4K-fähig
von berlin123 - Fr 13:28
» Sound Design - Die virtuelle Klangwelt des Films
von Skeptiker - Fr 12:30
» Suche JVC DT-V1910CG oder Sony BVM D/A-Serie Monitore
von CyCroN - Fr 12:22