Also meinst du bevor ich zu irgendeinem Amt gehe, sollte ich als erstes zum Steuerberater meines Vertrauens gehen?domain hat geschrieben: Aber all das ist Sache deines zukünftigen Steuerberaters, das ist Spezialistenangelegenheit.
Und der kostet?newsart hat geschrieben: Es sollte schon ein Berater mit Erfahrung in der Medienbranche sein.
Fazit:Mit der Anmeldung eines Gewerbes werden Sie automatisch Pflichtmitglied in der IHK (nach § 2 IHKG). Diese Pflichtmitgliedschaft ist für kleine Betriebe kostenlos oder sehr preiswert. Der Mitgliedsbeitrag berechnet sich aus einem Grundbetrag und einer Umlage, die von der Höhe der zu zahlenden Gewerbesteuer abhängig ist. Kleinunternehmen sind beitragsbefreit (siehe § 3 Abs. 3 Satz 3 IHKG), wenn sie nicht im Handelsregister eingetragen sind und ihr Gewinn pro Jahr 5200 Euro nicht übersteigt.
Ein großer Irrtum der teuer werden kann.......und noch folgender Aspekt: Wenn Du als Freiberufler auftrittst müssen Deine kunden für dich KSK zahlen. Wenn Du als selbstständige Firma auftrittst nicht.
ISt das wirklich so? Mein Steurberater ist sich da nicht ganz sicher, er meinte wenn ich künstlerisch arbeite muss KSK bezahlt werden.newsart hat geschrieben:...und noch folgender Aspekt: Wenn Du als Freiberufler auftrittst müssen Deine kunden für dich KSK zahlen. Wenn Du als selbstständige Firma auftrittst nicht.
Das Umsatzsteuerrecht sieht ein besonderes Wahlrecht für Kleinunternehmer vor, die ein
Geschäft neu eröffnen. Umsatzsteuer wird nicht erhoben, wenn der voraussichtliche Umsatz
im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr
50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird und der Kleinunternehmer entsprechend
optiert.
Nein, das war schon immer so.... nur es wurde bis vor 2 Jahren dem nicht aggressiv von der KSK nachgegangen.ISt doch Blödsinn oder?
Somit kann er auf die KSK verzichten und sein Geld selbst anlegen, wie er will. Oder ist das falsch?
Völlig falsch... hat nix mit der Abgabepflicht zu tun.Ich bin gar nicht bei der KSK. Wieso auch ich bin Privat versichert!
Bin schon froh das ich von der GEsetzlichen Rente raus bin.
das Autohaus für 2009 4,4 % an die KSK, also 220 Euro. Aber nur wenn es ihre einzigste bestellte Werbung war, es werden die Beträge gesammelt und einmal jährlich überwiesen.Angenommen ich mach für ein Lokales UNternehmen bspw. Autohaus eine Werbung im Wert von 5000 EUR. Wer muß dann wieviel bezahlen.
Ja, ganz genau. Aber selbst Firmen wie Siemens hatten es nicht geschnallt und mussten 100.000te Euros nachzahlen!Es geht lediglich darum, ob - nach Tabelle - eine künstlerische Tätigkeit beauftragt wurde oder nicht.
Ja, da wird das Eis sehr dünn, näheres: http://www.kuenstlersozialkasse.de/wDeu ... Co._KG.pdfIn einer GmbH allerdings versucht die KSK die Geschäftsführer direkt zu schröpfen - wie man das dann wiederum umgeht, ist echtes Fachwissen.
Wenn ich nebenbei noch andere Einkünfte habe die nicht auf Filmbasis laufen bin ich dann auch PFlichtig?