Hallo zusammen.
Dass ich für das Drehen in öffentlichen Gebäuden eine Drehg. brauche ist mir klar. Die Frage ist jetzt, in welcher Form. Dass mündliche Absprachen riskant sind weiß ich. Wenn ich jetzt aber eine schriftliche Genehmigung per Mail bekomme, so nach dem Motto: "Es ist kein Problem, dass Sie am x.x. im Rathaus Soundso Filmaufnahmen machen", reicht mir das juristisch aus oder müssen solche Genehmigungen hochoffiziell mit Briefkopf etc versehen sein, dass sie Gültigkeit haben?
Vielleicht ist ja hier mal ein Anwalt o.Ä. unterwegs, der mir da einen Rat geben kann.
Danke und Grüße


