Ich war schon oft mit Korbwindschutz auf Bahnhöfen, um Stereo-Atmos aufzunehmen. Gelegentlich kommen Sicherheitsleute und fragen, was man dort macht. Ich sage wahrheitsgemäß, dass ich die Geräuschkulisse aufnehme, weil ich das für einen Film brauche, und dann ziehen sie weiter. In der Hausordnung der Bahn ist nämlich nur davon die Rede, dass gewerbliche Foto-, Film- und Fernsehaufnahmen genehmigungspflichtig sind. Tonaufnahmen sind folglich gestattet.tillbaer hat geschrieben:Mit großem Micro, Tonangel und Fellwindschutz würde ich natürlich nicht an so einem Ort auftauchen. Man könnte ja sinnvollerweise denken, Du wolltest jemaden interviewen.
Rechtsquelle?tillbaer hat geschrieben:Selbstverständlich ist das Mitschneiden von Durchsagen ohne Wissen und Duldung des Durchsagenden genauso verboten, als stünde er/sie direkt vor Deinem Micro.
Mir war schon klar, dass Du mit 201 kommst. Dabei ist eine Bahnhofsdurchsage nun wirklich der Inbegriff eines öffentlich gesprochenen Wortes. Der besagte Paragraf ist also nicht einschlägig. Bleibt zu klären, ob durch die Verbreitung der Durchsage (die Aufnahme als solche ist erst mal keinesfalls verboten und veröffentlicht ist sie ja auch schon) ein Persönlichkeitsrecht des Durchsagenden verletzt wird. Und da käme man wohl im Normalfall zu dem Ergebnis, dass bei einer Bahnhofsdurchsage der Inhalt der Durchsage im Vordergrund steht und die Persönlichkeit des Durchsagenden weit zurücktritt.tillbaer hat geschrieben:§201 StGB "Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes"
In meinem Fall ist der Edirol R1 aber auch der ZOOM H4 oder H2 eignet sich angeblich gut für solche Zwecke. Mit Knopfohrhörern im Ohr erinnert das Aufnehmen eher an das Abhören von mp3 Musiktiteln (was ja auch möglich ist), wüsste nicht, wer was dagegen haben sollte.Theofilm hat geschrieben:Du hast Erfahrung damit?
Wenn ja, mit welchem Recorder nimmst du auf?
Es gibt sogar ein Mikrofonsystem, welches wie Ohrhörer getragen wird und Kunstkopf-ähnliche Ergebnisse bringt. Für Stereo-Atmos könnte das ganz lustig sein. Die Bezeichnung habe ich vergessen.domain hat geschrieben:In meinem Fall ist der Edirol R1 aber auch der ZOOM H4 oder H2 eignet sich angeblich gut für solche Zwecke. Mit Knopfohrhörern im Ohr erinnert das Aufnehmen eher an das Abhören von mp3 Musiktiteln (was ja auch möglich ist), wüsste nicht, wer was dagegen haben sollte.
Ja, genau das Ding meinte ich. Wobei ich aber schon der Meinung bin, dass man "mit offenem Visier" kämpfen sollte, also lieber einen großen Korbwindschutz in der Hand hält als ein verstecktes Mikrofon am Kopf.domain hat geschrieben:Der Ohrwurm von Ruessel ist z.B. so ein hervorragendes Mikro, dass man sich direkt in die Ohren steckt, sieht dann genauso wie die Knopfohrhörer unserer Jugendlichen aus. Was braucht man mehr zum Täuschen und Tarnen?
Na, die wittern ein Geschäft!Theofilm hat geschrieben:Also mittlerweile weiß ich offizielles von der Bahn Pressestelle.
Reine Geräuscheaufnahmen/Geräusche Atmos sind genehmigungspflichtig und in kommerziellen Fällen mit kosten verbunden.
