hallo,
ich interessiere mich für folgende problematik. ich habe einen kleinen netten "privaten" (nicht zum verkauf) film geschnitten und möchte jetzt ein paar sekunden als "trailer" ins internet stellen. als hintergrundmusik (für diesen trailer) würde ich gerne den neusten hit von xy benutzen was ja eigentlich gemmapflichtig ist. jetzt habe ich aber gehört wenn man nur 7 oder 10 oder 20 oder sogar nur 30 sekunden (oder sonst was) anspielt ist das wegen "geringnutzung o.s.ä." nicht gema pflichtig, ODER ????
wie siehts eigentlich mit gesamtvertonung mit gema-pflichtiger-musik für private videos aus. wenn ich das video für einen freund kopiere ist das noch nichts anderes, als wenn ich ihm eine cd brenne was ja (solange nicht kommerziel genutzt) auch legal ist.
danke schon mal
j.schaudig -BEI- beam.ag