B.DeKid hat geschrieben:
meinst das dies so SCHLIMM ist ?
Hi,
ja es ist schlimmer als eklig schlimm. Die Rechtsprechung bzw. die Gesetzgebung ist gerade im Umbruch, und zwar weil bislang
nur aus viel, viel Glück nichts passiert ist mit den Anscheinswaffen. Es sind wiederholt Polizeieinsätze vorgekommen, bei der die Beamten den Schußwaffengebrauch gegen vermeintlich bewaffnete Personen bereits angedroht hatten. Das nächste wäre eine Mumpel in die Beine, Arme oder sonstwo hin gewesen.
Es sind auch schon Jugendliche ... nein, streiche das ... VOLLIDIOTEN mit gezogenen Softair-Kalaschnikows auf Polizeibeamte zugegangen.
Daß man denen nicht die Birne weggeballert hat, ist pures Glück gewesen. Überleg mal einer, die hätten das in Houston, Texas gewagt ... Ich wundere mich angesichts der Zahl von Fehlalarmen sowieso, daß nicht irgendwann schon was passiert ist.
B.DeKid hat geschrieben:
ich gebe Dir ja recht das auch das zB. öffentliche handtieren mit "SoftAir " Waffen nicht geduldet wird , zu Recht. Aber auf einem Set mit Waffen etwas nachzustellen ?
Im Interesse einer rechtssicheren Handhabung gerade in diesem sensiblen und - wenn man so will - sogar hochgefährlichen Bereich kann und wird da grundsätzlich nichts geduldet, was man so oder so je nach Laune auslegen kann. Ich finde es richtig, bestimmte Waffenarten (oder was halt so aussieht) einfach schlicht zu verbieten und die wenigen Ausnahmen (Film, Fernsehen, Theater) sehr eng zu begrenzen und mit Auflagen zu versehen.
Mit schußunfähigen Requisiten kann natürlich weiterhin ein Film gedreht werden, das machen auch die neuen Vorschriften sicher nicht unmöglich. Da das aber alles neu und im Fluß ist: Polizei fragen und vor allem vor dem Dreh haargenau informieren, wer, wann, wo, womit. Und nicht davon abweichen, bloß nicht. Ich kann da nichts Spezielles zu beitragen, weil ich kein Strafrechtler bin und sich die Waffengesetze der Länder sowieso teilweise unterscheiden.
B.DeKid hat geschrieben:
Ich denke das man in Sollchen Set Aufbauten ganz gut defenieren kann ob es nun gerechtfertigt ist Waffen am Set zu haben oder eher nicht.
" Im Fall einer Aussenszene , muesste ja sowieso Drehgenehmigungen und Abgesperrter Bereich vorhanden sein. Somit also auch Polizei (?)"
Meinst Du das das verwenden von Waffen für ein Set im Nachhinein Probleme geben koennte?
Vorher anmelden. Hinterher kann es durchaus ein Problem geben, weil sich dann der (Straf) Tatbestand des verbotenen Führens einer sog. "Anscheinswaffe" sogar noch leichter durch die (ggf. veröffentlichten) Aufnahmen beweisen läßt. Im eigenen Interesse: nicht versuchen, so durchzumogeln.
B.DeKid hat geschrieben:
Hier haben mal Jugendliche nen Schul Video so mit Gangster Sturmhauben und Softairs gedreht .....da war innerhalb von 5 min 2 Streifenwagen da , die Polizisten waren auch nicht gerade erfreut über das " gestellte Überfallen eines Mannes , in Front eines SuperMarkts....wer kann das schon nicht verstehn. "
Die haben unverdientes Glück gehabt. Und je nach Bundesland kann das auch noch richtig teuer werden: wenn die Polizeibeamten richtig sauer sind (oder die Jugendlichen rotzfrech werden und uneinsichtig), dann kann das nicht nur die übliche Anzeige geben, sondern in dem von Dir beschriebenen Fall auch noch Straftat "Vortäuschen einer Straftat", damit verbunden in SH nach VVKO die Erstattung sämtlicher Einsatzkosten.
B.DeKid hat geschrieben:
Aber da wurden die Waffen beschlagnahmt und die Eltern informiert .
Ich gedenke doch mal das der Thread Starter so was nicht vor hat.
Ich kann angesichts gewisser beruflicher Erfahrung nur extrem dringend davon abraten, sowas ohne genaue Kenntnis und Beachtung der Vorschriften zu machen. Selbst der Dreh auf dem Privatgrundstück kann ein Problem geben, wenn das von außen einzusehen ist.
BG
Andreas