Leberhannes hat geschrieben:Selbst wenn jemand was falsch in Erinnerung hatte wird man ihn dafür wohl nur schwerlich verklagen können.
Das ist eine verständliche Ansicht, die aber so nicht von den Gerichten geteilt wird. Überleg Dir einfach mal, was Dir passieren wird, wenn ein BLÖD-Reporter über Dich einen schönen Artikel verfaßt mit dem Titel "Die Kinderschänderbestie von ....", ups, "ich hatte das falsch in Erinnerung". Dagegen kannst Du zu Recht klagen (ob es dann noch nutzt, ist eine andere Sache). Ich habe das bewußt übertrieben, damit es deutlicher wird.
Es geht nicht darüber, ob jemand privat oder - ein Reporter - geschäftlich irgendetwas "berichtet", sondern ob er seiner Sorgfaltspflicht genügt hat. Das ist hier schon mal nicht der Fall, denn der ursprünglich "beschuldigte" S. soll ja nun wohl doch nicht "in den Knast". Das heißt, die Fakten wurden verdreht und offenbar (wie denn auch vom Privatmann!) nicht recherchiert. Schlüsselwort: "leichtfertig"
Es geht auch um den Zusammenhang, in dem berichtet wird. Die Presseberichterstattung, worunter dieser Thread mit Sicherheit nicht fällt, wird durch die Pressefreiheit geschützt. Die süße Rache an jemandem, der einem einmal auf die Füße getreten ist oder den man sonstwie mag, schützt
kein Gesetz.
Und genau aus diesem Anlaß sind einige dieser Postings hier entstanden: um jemandem etwas "auszuwischen". Erzähl mir hier bloß niemand, daß das völlig sachlich gewesen sei!
Der Forenbetreiber hat mittlerweile Kenntnis (1. Beitrag gelöscht), ist somit "Mitstörer". Egal, was dabei rauskommen könnte, es bedeutet auf jeden Fall Ärger, wenn S. und Co. sich dagegen wehren.
Für eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, die in so einem Fall erwirkt werden könnte, beträgt das Anwaltshonorar bei moderatem Streitwert um die 400,00 Euro (mal zwei, der Empfänger wird sich ja auch einen Anwalt nehmen). Ob die Rechtsschutzversicherung zahlt? Kann nachgewiesen werden, daß Vorsatz vorgelegen hat, wird
keine RSV zahlen.
BG
Andreas