Gast, da wirst ihm aber schmeicheln jetzt, so rein altersmäßig gesehen ;-)Anonymous hat geschrieben:Das Schlimme ist das die Generation "Bruno" der Vorreiter ist für die junge Generation die überhaupt kein Gefühlt für "Eigentum" mehr haben.
Sobald Dein "Stück eigenes Video" geschützte Musik enthält ist die Aufführung nicht kostenlos, Rechte einholen (Urheber), Veranstaltung bei der GEMA VORHER anmelden und einen Betrag für die verwendete Musik bezahlen. Relevant ist zwar auch die Anzahl der Videos, der GEMA geht es in erster Linie um die Vervielfältigung dessen. Wenn 1 Video zum Download bereitsteht, kann es dennoch 10000x runtergeladen oder angesehen werden - das ist für die GEMA relevant.ein (1 Stück) eigenes Video in der Öffentlichkeit kostenlos vorführen (Sportheim, Gemeindesaal...)
siehe oben. Gleiches hier mit der geschützten Musik. Gleiches bei Videos mit GEMA-freier Musik. Wenn Du es über YouTube einbindest, scheint es - so zumindest der Tenor - die o.g. Prodzedere rauszufallen und die Benutzung GEMA-geschützter Musik kostenlos zu sein, ES SCHEINT SO!ein (1 Stück) eigenes Video auf die eigene Homepage stellen, kostenlos
Wie ziehe ich das durch, wollte Musik von Chopin und Inessa Galante einsetzen?Du brauchst auch noch die Freigabe der Rechteeinhaber /Urheber /Künstler...
Du kriegst Die Mucke von der Galante - wer auch immer das sein mag - doch von einer CD. Da steht das Plattenlabel drauf, meinethalben Virgin Records. Die schreibst Du an und bittest darum, daß Du Dein Privatvideo mit dem und dem Song vertonen und öffentlich zeigen darfst.Rhön-Diesel hat geschrieben:Wie ziehe ich das durch, wollte Musik von Chopin und Inessa Galante einsetzen?
Warum soooo skeptisch ?Anonymous hat geschrieben: Weiss jemand hier, wie das Synchronisationsrecht mit YouTube letztendlich geregelt wurde? Denn ohne dies zu wissen, wäre die laxe Verwendung von GEMA-Material nach wie vor nicht rechts- oder anspruchsfrei.
Weil ich gerne rechtlich auf Nummer sicher gehe. Anders ausgedrückt: momentan entsprechen die Ankündigungen von GEMA/YouTube nur einer "allgemeinen Toleranz", da die Punkte Urheberrecht, Synchronisationsrecht usw. nicht formuliert werden und man davon ausgehen kann, das sie rein rechtlich nach wie vor Bestand haben.Warum soooo skeptisch ?
DANKE für den Anruf und die Informationen.Anonymous hat geschrieben:So, Anruf bei der GEMA:
Bis ich meine Frage bezgl. YouTube überhaupt stellen konnte, wurde ich 3 mal weitervebunden. Die Pressestelle selbst konnte mir nicht helfen. In der Abteilung Industrie konnte ich dann wenigstens meine Frage formulieren - die Antwort ist betont "unauthorisiert" und spiegelt bislang nur die Interpretation eines Mitarbeiters dort wieder - eine "authorisierte" Antwort soll ich per E-Mail später erhalten.
Frage: "Ist das Einholen der Erlaubnis des Urhebers mit dem GEMA-YouTube-Deal auch pauschal abgegolten?"
Antwort: "Nein, lt. meinem Verständnis müssen Sie die Berechtigung vom Urheber nach wie vor einholen, nur das Vervielfältigen über YouTube ist dann bereits mit GEMA abgerechnet."
Tja, d.h. also, dass die Verwendung von GEMA-Musik auch auf YouTube nach wie vor nicht rechtsfrei ist. Das Nicht-Einholen der Urhebergenehmigung würde nach meinem Verständnis damit automatisch die pauschale GEMA-Freigabe negieren, da die GEMA nur freistellt, wenn die Urhebergenehmigung vorliegt. Dass YouTube die Videos dann schnell rausschmeisst, dürfte die Folge sein und dazu evtl. noch ein Briefchen.
Warten wir mal die "authorisierte" Antwort ab. Wenn das zutrifft, macht die Pressemitteilung über den GEMA-YouTube-Deal m.E. einen völlig falschen Eindruck.
Darauf sind Andreas_Kiel und ich in diesem Fred bereits eingegangen.dh-paule hat geschrieben:Das es aber noch andere Rechte zu beachten gibt das wissen nicht all zu viele und darauf wird dummerweise in der Pressemitteilung auch nicht hingewiesen.
BITTE! Ich habe gedacht, bevor man länger rumspekuliert einfach fragen ;-)DANKE für den Anruf und die Informationen.
Ich auch, andere auch, wird anscheinend gerne überlesen. Man kann es wohl nicht oft genug betonen. Dennoch spricht die Pressemitteilung eine ganz andere Sprache, auch wenn sie sicher nicht lügt. Denn das reine Weglassen eines wichtigen Punktes (z.B. ein Hinweis :"Vorsicht, es müssen dennoch erst die Rechte beim Urheber eingeholt werden") in einer marketinggerechten Meldung, befreit den Benutzer nicht davor, die bestehende Gesetzgebung zu befolgen. Ich glaube, dass die Leute bei der GEMA genau wissen, womit sie da pokern...und wie die "Konsumenten" es verstehen...Darauf sind Andreas_Kiel und ich in diesem Fred bereits eingegangen.
Und was willst Du damit sagen ?Voltz hat geschrieben:
Darauf sind Andreas_Kiel und ich in diesem Fred bereits eingegangen.
Nur lesen müsst man's halt noch.
Wieviel "100.tausende Otto-Normal-Youtube-User" lesen Pressemeldungen der GEMA? Nonsense!Anonymous hat geschrieben:aber eben nicht für
...wobei Nutzung in Verbindung mit YouTube wohl - wenn man ganz ganz schlimm kleinlich sein will - wirklich nur die Vervielfältigung als "Nutzung" bezeichnen könnte - die reine "GEMA-Nutzung" eben. Denn die generelle Nutzung von YouTube basiert auf Vervielfältigung, unabhängig vom Urheber und dessen Rechten, darum geht es der GEMA. So würde ich als GEMA argumentieren. Eine Pressemitteilung ist marketinggerechtes Cherrypicking und taugt wohl kaum als "Beweis"........berechtigt zur Nutzung des Weltrepertoires musikalischer Werke..
Eigentlich ne gute Idee. Falls du nichts mehr hörst und ich nächste Woche die Zeit finde, werde ich mal bei der Gema durchklingeln ...Wenn nix kommt wäre eine gemeinschaftliche Auskunftsanfrage bei der GEMA noch ne Möglichkeit, rechtliche Klarheit in die Sache zu bringen...über Slashcam oder andere "Gruppierung" ... nur so ne Idee. Ich würde schon gerne wissen, was WIRKLICH Sache ist.
Wie groß wäre denn dein Anteil am Bruttosozialprodukt, an der florierenden Wirtschaft?Rhön-Diesel hat geschrieben:Das Procedure verhindert, dass unsere Wirtschaft floriert.
Und warum ist das nicht so? Falls Du es nicht gemerkt hast: die GEMA-Regeln sind so undurchsichtig und unklar (in Bezug auf YouTube), dass wir DESHALB gerade versuchen es herauszufinden. Hätten wir klare und transparente Regeln müssten wir keine "Detektiv-Arbeit" leisten. Den "Richter" hat hier übrigens niemand gespielt. Und Ankläger zu sein ist eines jeden gutes Recht.Es gibt hier sehr viele Hobby-Jusristen und Hobby-Richter, keine weiß aber genau was loß ist, alle wissen nur ganz wenig...
Das ist nunmal das GEMA-Spiel. Ich bin mir sicher, dass die meisten hier wissen, dass es nötig ist die Erlaubnis beim Urheber einzuholen. Und das es so ist und dies keine Erfindung von Hobby-Juristen ist, das kannst Du bei der GEMA online nachsehen oder im Urhebergesetz unter Paragraph §23, 75 und 85. Oder lade Dir mal die Freistellungsbögen von Presswerken runter, dann siehst Du, was die GEMA alles wissen will und was Du in "der Praxis" brauchst.Sollte es stimmen, dass man auch noch zusätzlich bei Frau Inessa Galante oder dem Mike Krüger und jedem anderen auf der CD beteiligten Musiker, bei dem Studio und dem Presswerk und der Putzfrau eine Genehmigung einholen muss mit Unterschriften von drei Anwälten, dann wird das alles sehr lächerlich und idiotisch.
Vielleicht gebt Ihr den beteiligten Parteien mal die nötige Zeit, ihre Vereinbarungen nun in Ruhe und verständlich zu Papier zu bringen und anschließend dem Nutzer in Form von z.B. AGB zur Verfügung zu stellen.Anonymous hat geschrieben:Falls Du es nicht gemerkt hast: die GEMA-Regeln sind so undurchsichtig und unklar (in Bezug auf YouTube), dass wir DESHALB gerade versuchen es herauszufinden.
Das ist eben nicht nur ein Gema-Spiel, da spielen noch eine ganze Menge mehr mit, und zwar weltweit.Das ist nunmal das GEMA-Spiel.
Also bitte, dann sollen sie keine PR-Meldung rausbringen die für den Unerfahrenen "freie Nutzung" suggeriert und den Involvierten vor offene Fragen stellt. Dafür sollten sie sich die Zeit vorher nehmen. Ich selbst habe kein Verständnis dafür, dass die PR veröffentlicht wird, BEVOR man die Regeln selbst kennt oder formulieren kann. Auch habe ich kein Verständnis dafür, dass ich dann brav warten soll, bis die rechtliche Seite geklärt ist. Die Meldung kam einmal und hat gewirkt, das ist der Sinn von PR. Und dann soll die eigentliche Message aber noch "rechtlich unklar" sein? Dass diese wesentlichen Fragen wie Synchronisationsrecht durchaus auch öffentlich diskutiert wurden, wir duch den o.g. Tagesspiegel-Artikel klar - "kein Deal ohne Klärung dieser Punkte".....hmmm..... es ist also davon auszugehen, dass man mit der PR auch das fertige Regelwerk parat hat.Vielleicht gebt Ihr den beteiligten Parteien mal die nötige Zeit, ihre Vereinbarungen nun in Ruhe und verständlich zu Papier zu bringen und anschließend dem Nutzer in Form von z.B. AGB zur Verfügung zu stellen....Hier wird drauf los spekuliert wie nichts gutes, .... lasst den Verantwortlichen doch mal spaßeshalber die nötige Zeit, selber alles wasserdicht zu machen
"Nicht nur" schliesst das "GEMA-Spiel" mit ein - in Deutschland ist GEMA das Organ für diese Belange, aber gut, dass Marcus es noch einmal weiter ausgeführt hat. Damit wird die Undruchsichtigkeit der PR noch offensichtlicher.Das ist eben nicht nur ein Gema-Spiel, da spielen noch eine ganze Menge mehr mit, und zwar weltweit.
Ich unterstelle mal, das die meisten es sehrwohl gelesen haben. Was aber nichts an der Tatsache ändert, dass die Vereinigung, die dich schützt und vertritt, auch gleichzeitig derartig knebelt. Wohlgemerkt die einzige Vereinigung, die es in Deutschland dafür gibt. Man hat keine Wahl und muss abwägen, ob man den durch GEMA erlangten Schutz über die Eigenverwertung stellt. Das ist kritikwürdig. In Zeiten des Internet sieht das nunmal ganz anders aus als noch vor z.B. 15 Jahren und es ist zu bedauern, dass die erste Möglichkeit für GEMA-Mitglieder zur Eigenverwertung die Einbindung über YouTube darstellt. Man hätte sich gewünscht, sie hätten eine Lösung auch auf Drängen vieler Mitglieder zustande gebracht und nicht erst mit einem "Deal" mit YouTube.Du hast Deinen Vertrag nicht gelesen. Da steht das nämlich drin.