M-Culture hat geschrieben:Es handelt sich schlicht um die eigenen Musikvideos der Musiker.
Verstehe. Dann wurde Dir von denen die Verbreitung erlaubt und sie sind auch die alleinigen Urheber, aber trotzdem musst Du die entsprechenden Zahlungen (für Internet gibt es derzeit einen Probe-Tarif, der bis Ende des Jahres gilt) an die Gema leisten, weil die Musiker (zugleich Komponisten) als Gema-Mitglied nun mal an die Gema gebunden sind.
Da sind praktisch drei verschiedene Rechte zu beachten: Das Recht an dem Filmwerk liegt beim Hersteller des Videoclips, das bist vermutlich Du selbst. Das nützt Dir aber nur was, wenn Dir alle anderen Rechte auch eingeräumt werden. Denn da ist noch das Leistungsschutzrecht der aufführenden Musiker, die haben Dir aber die Verbreitung erlaubt. Und dann ist da noch das Aufführungs- und Vervielfältigungsrecht, und das wird eben im Auftrag der Urheber von der Gema wahrgenommen.
Man kann als Gema-Mitglied nämlich die Gema (auch in Einzelfällen) nicht ausbooten, weil die berechtigte Sorge besteht, dass die Leute sich dann die Rosinen herauspicken und darunter das solidarische Verteilungssystem leidet. Die Zahlungen aus dem Internet-Tarif wandern übrigens (so wie die Leermedien- und Geräteabgabe) in den großen Topf und erhöhen die Gesamt-Ausschüttungssumme der Gema, also es wird dabei nicht erfasst, welche Stücke betroffen sind. Deine Band hat also nur indirekt etwas davon. Sie kriegt nicht allein deshalb eine Ausschüttung, sondern wenn sie irgendwann (aus anderen Gründen) Ausschüttungen bekommt, fallen diese ein wenig höher aus.
Matthias