Hi!
Wolfi. hat geschrieben:Aber wenn man gerade ein Interview für die Tagesschau dreht und in dem Moment läuft ne Omma im Hintergrund vorbei muss man die doch auch nicht fragen, ob sie einverstanden ist. Ich glaube, wenn jemand im fernsehen nicht gezeigt werden will muss er es selber sagen. Überlegt doch mal was wäre, wenn man eine Demonstration filmt und müsste im Nachhinein 1000 Leute befragen, ob sie einverstanden sind. [...]
Das ist gesetzlich klar geregelt - wer nicht das Hauptobjekt ist, sondern z. B. zufällig vorbei läuft oder im Hintergrund zu sehen ist, muss nicht um seine Zustimmung gebeten werden. Gleiches gilt für Teilnehmer öffentlicher Veranstaltungen, wie z. B. Demonstrationen.
Meine Frage dreht sich in erster Linie darum, wie die Zustimmung im Detail auszusehen hat und wie weit ich den Interviewten in meine Absichten einweihen muss. Muss ich ihm sagen, ob die Aufnahmen für private oder für kommerzielle Zwecke sind? Muss ich ihm sagen, dass ich eventuell kritisch über ihn berichten werde? Muss ich ihm sagen, ob ich die Aufnahmen im Fernsehen, auf DVD oder im Internet veröffentlichen möchte?
Kaum jemand wird wohl zustimmen, wenn kritisch über ihn berichtet wird. Wenn z. B. von einer Kauf-DVD die Rede ist, könnten Honorar-Forderungen kommen, weil der Interviewte gleich an 'viel Geld' denkt. Und - welcher Interviewte möchte schon gerne eine DIN A4 Seite mit Rechts-Blabla unterschreiben?
Also - welche Formulierung überträgt das gesamte Recht am Bild des Interviewten möglichst umfassend und rechtssicher, ist gleichzeitig aber möglichst unverfänglich?
Der Super-GAU wäre wohl (diese Variante beträfe mich) ein im Internet veröffentlichter Film, ein Interviewter erkennt sich darin wieder, sagt, 'DIESER Art der Veröffentlichung habe ich aber nicht zugestimmt', erstattet Anzeige und fordert Schadenersatz.
Keinen Cent verdient, aber ein dickes Verfahren + Bußgeld + Schadenersatz am Hals - herzlichen Glückwunsch! :-(
Gruß, Oliver