Hallo Zusammen,
seit einigen Tagen beschäftigt mich die Frage, ob ich bei einer Imagefilm-Produktion diverse Ansprüche auf das Senden meiners Imagefilmes auf "Öffentlichen Plätzen" geltend machen kann.
Mein Auftraggeben möchte den Imagefilm anschließend auf Plasma / TV Geräten senden und hat hierdurch einen sehr großen Nutzen.
Welche Verwertungsgesellschagt ist hierfür zuständig, damit ich evtl. an einer Ausschüttung beteiligt werden kann? Die VFF ist dafür nicht zuständig, soviel weiss ich schon einmal.
Oder muss ich disbezüglich eigene Honorarsätze mit dem Auftraggeber aushandeln?
Danke im Voraus,
Gast