hi zusammen!
da gibts ne sache, die mich sehr intensiv beschäftigt:
also glücklicherweise is der urheber einer kreation ja sehr umfassend rechtlich geschützt, was sein werk betrifft. d.h. zur verwendung & bearbeitung von material wird des urhebers einverständnis vorausgesetzt.
wenn ich nun als ein pop-artist das vorrecht meiner kunst in anspruch nehme, kann ich mich in kriegs-opposition begeben & mein implizites verwertungsrecht als selbstverständlich voraussetzen (so wie warhol die dose & warhol is eigentlich sogar ein untaugliches, titanisches beispiel..).
soweit, so gut, dieser grundsatzfrage würd ich mich ja u.u. stellen, nur was mich stutzig macht:
bei filmproduktionen holen die redaktionen ja auch wirklich ALLE rechte ein, als hätten sie ne riesenpanik vorm schwarzen mann!
nur: was is dann das "unwesentliche beiwerk" aus dem urhebergesetz?
also nach meinem verständnis würde ein tv-programm oder radiosound ausm off genau dieses unwesentliche darstellen. die redakteure oda produzenten strafen mich durch ihr vorgehen lügen!
was ist als unwesentliches beiwerk zu verstehen?
& welcher anwalt wird mein drama mit mir durchstehen?
(meine clips sind vordergründig nämlich auch kommerziell zu interpretieren, leider..;)
ach & eigentlich hätte mich ja noch interessiert, wie das mit nachrichten-material is, aber das hat sich ja mit dem §50 mittlerweile geregelt... :)
danke schonmal!
vlg