AndyZZ hat geschrieben:Musik, Kompositionen und Interpretationen sind wohl bis 70 Jahre nach Tod des Urhebers rechtlich geschützt. Tschaikowsky ist 1893 gestorben, also kannst du seine Stücke selber interpretieren (musizieren) ohne dass du Ärger bekommst. Wenn jedoch das Symphonieorchester xyz aus Pusemuckel den Nussknacker 1998 vertont hat, dann darfst du diese Darbietung nicht Gema-frei benutzen. Die Musik ist zwar frei, die Interpretation ist dann aber wieder geschützt.
Sprich: Tschaikowskys Nussknackersuite kann jeder ungestraft selber spielen und interpretieren. Diese Interpretationen und Aufführungen jedoch sind dann wieder geschützt. Klar? Deine Interpretation auf Klavier vom Nussknacker ist dann mit deinem Urheberrecht ebenfalls geschützt.
Hallo,
das stimmt und stimmt nicht:
Die Nußknackersuite ist nicht für Klavier komponiert, sie müßte also für Klavier bearbeitet werden. Das hat bereits jemand getan. Der hat daran die Rechte. Irgend ein Verlag vertreibt die Noten, die ursprünglichen und die bearbeiteten, und hat daran die Rechte.
Wenn man das nun irgendwie nachspielt, spielt man zwangsläufig eine der Bearbeitungen nach, also ein in irgendeiner Weise geschütztes Werk. Die GEMA hat Spezialisten, die das nachweisen, was relativ leicht ist, da jeder Bearbeiter zeitgemäß und nach eigener Auffassung bearbeitet, und das hinterhäßt Spuren im Werk.
Noch leichter wird der Nachweis, wenn man ein Programm zur Bearbeitung der Bearbeitung verwendet. Da das keine persönlichen Intentionen hat, verwendet es das Vorgegebene...
Wenn nun jemand in der Lage ist, so tief in die Materie einzusteigen, dass er alle diese "Fallstricke" zu umgehen in der Lage ist (Komponisten sind das), ergibt sich die Frage, warum die Nußknackersuite verwenden? Eigene Kompositionen begründen am eindeutigsten eigenes Recht und wenn man in der GEMA ist auch eine Einnahmequelle ;-)
Übrigens darf man aus fremden Werken zitieren. Ich glaube es sind fünf Takte. Daraus läßt sich, mit Talent, etwas machen.
Also auf zur Nußesser-Suite!