Denkst du denn, Händler sind Ganoven?Bildlauf hat geschrieben: ↑Di 28 Jan, 2025 19:31 Die Frage ist ja nur, ob es ok ist einen Händler, der mit Kameras handelt, mit einem Filmtypen, der nur Kamera nutzt, auf eine identische juristische Stufe zu stellen was Gewährleistung etc. betrifft.
Und dann gibt es noch die 14 Tage Rücktritt bei Fernabsatz.
Da kann jeder Privatkäufer meine GH5 kaufen, 14 Tage nutzen und mir wieder zurücksenden. Vielleicht auch noch mal an der Ostsee bei offen Sensor am Strand liegen lassen und solche Späße.
Klar habe ich die Wahl, ich kann B2B verkaufen, aber es geht mehr ums Prinzip, daß da ein Gesetz nicht ganz optimal ist und wie schon geschrieben, als ob Selbstständige Ganoven sind.
Du immer mit Deinen "1 Satz-Fragen/Aussagen"
Dann komm doch gar nicht erst mit so simplen Aussagen.Bildlauf hat geschrieben: ↑Di 28 Jan, 2025 19:42Du immer mit Deinen "1 Satz-Fragen/Aussagen"
Händler und Kameraleute sind beides meistens keine Ganoven und dann können sie auch auf eine Stufe gestellt werden, das willst Du jetzt hören.
Die Unterschiede zwischen einem Händler und Kameramann hinsichtlich Gewährleistungsbetrachtung wurden schon mehrfach hier aufgeführt.
simpel ist immer gut finde ich ehrlich gesagt.dienstag_01 hat geschrieben: ↑Di 28 Jan, 2025 19:57
Dann komm doch gar nicht erst mit so simplen Aussagen.
Und richtig, es gibt einen Unterschied zwischen Händlern und Kameraleuten. Aber es gibt auch einen Unterschied zwischen Kameraleuten und Privatpersonen. Da kann man sich nun aussuchen, an welcher Stelle wer nun mehr oder weniger bevorzugt oder benachteiligt wird.
Das sind doch keine geschützten Bezeichnungen und von aussen (Kunde) gar nicht nachzuprüfen.Bildlauf hat geschrieben: ↑Di 28 Jan, 2025 20:02simpel ist immer gut finde ich ehrlich gesagt.dienstag_01 hat geschrieben: ↑Di 28 Jan, 2025 19:57
Dann komm doch gar nicht erst mit so simplen Aussagen.
Und richtig, es gibt einen Unterschied zwischen Händlern und Kameraleuten. Aber es gibt auch einen Unterschied zwischen Kameraleuten und Privatpersonen. Da kann man sich nun aussuchen, an welcher Stelle wer nun mehr oder weniger bevorzugt oder benachteiligt wird.
Es geht um eine Differenzierung zwischen "Handeln mit Kameras" (Gewinnerzielungsabsicht durch das Handeln) und "Arbeiten mit einer oder paar Kameras" wo der Verkauf dieser aber keine Gewinnerzielungsabsicht hat, sondern nur das produzieren von videos mit diesen Kameras eine Gewinnerzielungsabsicht hat.
dienstag_01 hat geschrieben: ↑Di 28 Jan, 2025 20:26
Das sind doch keine geschützten Bezeichnungen und von aussen (Kunde) gar nicht nachzuprüfen.
Dann müssten Annoncen mit einer geschützen Berufsbezeichnung ausgewiesen sein, verstehst du das nicht.Bildlauf hat geschrieben: ↑Di 28 Jan, 2025 20:45dienstag_01 hat geschrieben: ↑Di 28 Jan, 2025 20:26
Das sind doch keine geschützten Bezeichnungen und von aussen (Kunde) gar nicht nachzuprüfen.
Mit "etwas handeln" und mit etwas arbeiten, womit man aber nicht handelt (Kamera zb), ist für mich streng abgegrenzt.
Was soll es da für eine Verwechslungsgefahr geben?
Du willst mir also mitteilen, daß es nicht möglich sein soll eben zb Kameras schlichtweg als gewerblich genutzte Ware zu deklarieren und damit einen gewährleistungbausschluß zu haben (rein theoretisch)?dienstag_01 hat geschrieben: ↑Di 28 Jan, 2025 20:49
Dann müssten Annoncen mit einer geschützen Berufsbezeichnung ausgewiesen sein, verstehst du das nicht.
Es geht ja nicht um die Ware, sondern den Verkäufer. Und diese Unterscheidung muss für den Kunden eindeutig und rechtlich bindend sein.Bildlauf hat geschrieben: ↑Di 28 Jan, 2025 20:55Du willst mir also mitteilen, daß es nicht möglich sein soll eben zb Kameras schlichtweg als gewerblich genutzte Ware zu deklarieren und damit einen gewährleistungbausschluß zu haben (rein theoretisch)?dienstag_01 hat geschrieben: ↑Di 28 Jan, 2025 20:49
Dann müssten Annoncen mit einer geschützen Berufsbezeichnung ausgewiesen sein, verstehst du das nicht.
Im Gegensatz zum Handel mit Kameras.
Natürlich muss das rechtlich alles fixiert sein. Welche Formulierung man wählt, darüber müsste man sprechen.dienstag_01 hat geschrieben: ↑Di 28 Jan, 2025 21:07
Es geht ja nicht um die Ware, sondern den Verkäufer. Und diese Unterscheidung muss für den Kunden eindeutig und rechtlich bindend sein.
Dem will ich gar nicht widersprechen, aber es ist auch nicht trivial.Bildlauf hat geschrieben: ↑Di 28 Jan, 2025 21:17Natürlich muss das rechtlich alles fixiert sein. Welche Formulierung man wählt, darüber müsste man sprechen.dienstag_01 hat geschrieben: ↑Di 28 Jan, 2025 21:07
Es geht ja nicht um die Ware, sondern den Verkäufer. Und diese Unterscheidung muss für den Kunden eindeutig und rechtlich bindend sein.
Aber kriegt man doch hin so eine Reformierung, also wenn man wirklich wollte.
Nein ist nicht trivial.dienstag_01 hat geschrieben: ↑Di 28 Jan, 2025 21:29
Dem will ich gar nicht widersprechen, aber es ist auch nicht trivial.
Wenn der "Kaufmann" nicht mit dem Zeug handelt, dann kann man das nicht mit einem Händler gleichsetzen.pillepalle hat geschrieben: ↑Di 28 Jan, 2025 19:45 @ Frank
Eine Privatperson ist kein Kaufmann und für Geschäfte zwischen Nicht-Kaufleuten gelten nun mal andere Regeln.
dienstag_01 hat geschrieben: ↑Di 28 Jan, 2025 21:59 Ich kenne eine Modedesignerin, die kann viele Stücke überhaupt nicht online verkaufen, weil die Rücksendemöglichkeit inkl. möglicher Nutzung sehr schnell ihren Ruin bedeuten würde. Shirts gehen ;)
Im rein unternehmerischen Bereich bestehen für die Vertragspartner erhebliche Gestaltungsspielräume, da man hier von vielen gesetzlichen Vorschriften abweichen darf. Dagegen sind bei Verträgen zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher viele gesetzliche Vorschriften zwingend.
Beispiel 1: Nur bei Verträgen zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher hat der Käufer ein Widerrufsrecht, wenn der Vertrag beispielsweise über Ebay zustande kommt.
Beispiel 2: Bei Kaufverträgen zwischen Unternehmern können Gewährleistungsrechte ausgeschlossen werden. Bei Verträgen zwischen Unternehmern und Verbrauchern ist dies anders. Hier können lediglich Schadensersatzansprüche ausgeschlossen werden. Alle anderen Gewährleistungsrechte bleiben bestehen.
Unbedingt beachten: Wer anderen gegenüber als Verbraucher auftritt, obwohl er in Wirklichkeit Unternehmer ist, begeht einen Wettbewerbsverstoß und kann abgemahnt werden! Im Wettbewerbsrecht können die Kosten für eine Abmahnung schnell 1.000 Euro überschreiten.
2. Private oder gewerbliche Tätigkeit?
Nach dem Gesetz ist eine Person dann Verbraucher, wenn mit dem Vertrag überwiegend private Zwecke verfolgt werden (§ 13 BGB).
Dagegen ist man ein Unternehmer, wenn der Vertrag zur eigenen gewerblichen Tätigkeit gehört (§ 14 BGB).
Ja genau tun wir mal so als hätte Kleidung nicht einer der größten Gewinnmargen überhaupt und wären Rücksendungen ein Problem, wäre Zalando längst weg vom Fenster.dienstag_01 hat geschrieben: ↑Di 28 Jan, 2025 21:59 Ich kenne eine Modedesignerin, die kann viele Stücke überhaupt nicht online verkaufen, weil die Rücksendemöglichkeit inkl. möglicher Nutzung sehr schnell ihren Ruin bedeuten würde. Shirts gehen ;)
Das ist der mit Abstand geringste Anteil an Rücksendungen wenn es um Kleidung geht. Das meiste passt einfach nicht und wird direkt wieder zurückgeschickt.
Ja, inzwischen sind ja Rücksendekosten bei den Großen der Branche auch kein Tabu mehr. Allerdings geht es da ja nicht allein um die Kosten, die den Produzenten treffen, sondern auch um die Kosten für den Käufer, damit der sich nicht wahllos mit Klamotten eindecken und die ohne irgendeinen Beitrag zurückgeben kann. Als eine Art Hürde. Denn für den Produzenten gehen die Kosten nach dem Rücksenden weiter.Bildlauf hat geschrieben: ↑Di 28 Jan, 2025 22:43dienstag_01 hat geschrieben: ↑Di 28 Jan, 2025 21:59 Ich kenne eine Modedesignerin, die kann viele Stücke überhaupt nicht online verkaufen, weil die Rücksendemöglichkeit inkl. möglicher Nutzung sehr schnell ihren Ruin bedeuten würde. Shirts gehen ;)
Ist auch echt fies, individuelle Designermode für ein Event bestellen, tragen und danach zurücksenden innerhalb der 14 Tage.
Aber gibt es viel so ein Verhalten.
Offiziell sind die Platten neu… Die üblichen SMART-Abfragen (Self-Monitoring, Analysis and Reporting Technology) liefern Laufzeiten von nur wenigen Stunden, die SMART-Tests laufen durch. Eine erweiterte Abfrage der sogenannten FARM-Werte aber liefert die echten Laufzeiten. Laut den uns vorliegenden Auswertungen haben die Laufwerke zwischen 15.000 und 36.000 Stunden hinter sich, die beiden nur 4 TByte große Laufwerke sogar um 50.000 Stunden.
Einige Händler haben aufgrund der Kundenbeschwerden bereits die Rücknahme der Laufwerke zugesagt.
… auch vom Hersteller generalüberholte und rezertifizierte Laufwerke erworben. Bei diesen sind leichte Kratzer vom Einbau wahrscheinlich üblich, SMART- und FARM-Werte aber sind nach Angaben von Seagate zurückgesetzt.
Niemand bezweifelt daß es so im Gesetz steht, das heißt aber noch lange nicht, daß das Gesetz auch richtig und rechtens ist.pillepalle hat geschrieben: ↑Di 28 Jan, 2025 22:52 @ Frank
Aber er handelt eben als Unternehmer, wenn er teile seines Geschäftsvermögens verkauft. Auch wer einen freien Beruf selbstständig ausübt, hat ein Unternehmen und ist, wenn er im Rahmen der unternehmerischen Tätigkeit agiert, Unternehmer und kein Verbraucher. Ich zitiere der Einfachheit halber mal von der Webseite eines Juristen zu dem Thema:
Frank, manchmal muss ich mich wirklich wundern. Du haust hier aus voller Überzeugung Sachen raus, bei denen Dir jeder Grundschüler sofort widersprechen kann, wenn er die Grundzüge unseres politischen Systems verstanden hat. Wer beschließt Gesetze? Die Regierung? Oder vielleicht doch das Parlament? Und wo gibt es mehr öffentliche Kontrolle als im Parlament?Frank Glencairn hat geschrieben: ↑Mi 29 Jan, 2025 07:20 Regierungen können ohne irgendwelche Kontrolle Gesetze erlassen wie sie lustig sind, sogar verfassungswidrige - dafür gibt es tausende von Beispielen.
Gewaltenteilung in Deutschland?
MrMeeseeks hat geschrieben: ↑Di 28 Jan, 2025 22:53
Das ist der mit Abstand geringste Anteil an Rücksendungen wenn es um Kleidung geht. Das meiste passt einfach nicht und wird direkt wieder zurückgeschickt.
Jedes halbwegs ordentliche Geschäftsmodell bezieht die schwarze Schafe ein. Wer keinen Gewinn erzielen kann wegen der vielen Rücksendungen macht definitiv was falsch, in der falschen Branche mit den falschen Artikeln mit dem falschen Buchhalter.
Ja Deine Empathiefähigkeit/Akzeptanz für andere Meinungen als Deine eigene hält sich tatsächlich sehr in Grenzen.
So ist es. Und bei hochwertigen Einzel- (Kleinserien-) Stücken wird das dann zum Verlustgeschäft.Bildlauf hat geschrieben: ↑Mi 29 Jan, 2025 08:50MrMeeseeks hat geschrieben: ↑Di 28 Jan, 2025 22:53
Das ist der mit Abstand geringste Anteil an Rücksendungen wenn es um Kleidung geht. Das meiste passt einfach nicht und wird direkt wieder zurückgeschickt.
Jedes halbwegs ordentliche Geschäftsmodell bezieht die schwarze Schafe ein. Wer keinen Gewinn erzielen kann wegen der vielen Rücksendungen macht definitiv was falsch, in der falschen Branche mit den falschen Artikeln mit dem falschen Buchhalter.
@Dienstag erzählte von einer Modedesignerin.
Ich bin von einer kleinen Einzelunternehmerin ausgegangen, die ihre Sachen selber entwirft und näht etc.
Klar juckt das Zalando, Amazon und co nicht und ist kalkulatorisch inkludiert. Aber um diese Unternehmen ging es mir auch nicht.
Zufällig kenne ich auch eine kleine Modedesignerin und die Retourenquote ist unglaublich, eben weil viel bestellt wird für einen Anlass und dann zurück senden. Da kann man kalkulieren wie man will.
Dann sind die Klamotten tlw. mit Benutzungsspuren bei Rücksendung. Sie will aber auch keinen Streß mit den Kunden wegen Ruf und Bewertungen, steckt es tlw. weg und arbeitet die Kleidung wieder auf.
Echt schwierig.
Ist auch nicht einfach einen besten Weg für alle Seiten zu finden, der Verbraucher soll geschützt werden, aber der Gewerbebetrieb darf auch nicht ausgenutzt werden.dienstag_01 hat geschrieben: ↑Mi 29 Jan, 2025 09:40
Dieses Rückgaberecht ist ja nicht sinnlos, Klamotten müssen nicht nur schön aussehen, sondern auch passen. Allerdings bedeutet das, dass es für manche Produkte keinen Markt gibt. Oder fast keinen. Oder zu exorbitanten Preisen.
Der Ausgangspunkt war ja Gebrauchthandel mit MwSt. Hier geht es um Neuware in einer völlig anderen Branche. Nur mal zum Vergleich.