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im Rahmen eines Auftragsfilms hab ich mehrere Landschaftsaufnahmen gemacht, die auch zum Teil mit in dem bezahlten Film gelandet sind. Jetzt habe ich einen anderen Kunden, bei dem es extrem Sinn machen würde, wenn ich die Aufnahmen von dem alten Auftrag für ihn ebenfalls verwenden könnte.Wie verhält sich das
A: Mit Videoschnipseln die Haargenau so in dem bezahlten Video des ersten Auftraggebers auftauchen
B: Mit Schnipseln die diegleichen Clips verwenden aber minimal andere Einstellung sind
C: Mit dem Rest des Materials das zwar im Rahmen des Auftrags gedreht wurde aber nicht entfernt verwendet.
Also im Kern die Frage hat der 1. Auftraggeber nur das Recht an dem fertig geschnittenen Film oder an dem Material generell?
Im Vertrag hat er natürlich einen Film gekauft und keine einzelnen Clips.
Meiner Meinung nach verhält sich das wie folgt: Du hast da einen konkreten Film für einen konkreten Auftraggeber gedreht, und in diesem Zusammenhang Aufnahmen gedreht, die speziell für diesen Film entstanden sind, und die vermutlich auch in den Räumlichkeiten, auf dem Gelände oder im Beisein des Auftraggebers entstanden sind, und auf dem er und seine Leute zu sehen sind. Dieses Material würde ich nicht ohne Rücksprache für andere Filme verwenden.
Aber Du hast ja, damit der Film schöner und runder wird, zusätzlich aus eigenem Antrieb und unabhängig von den Aufnahmen beim Kunden noch weiteres Material in der Öffentlichkeit gedreht, welches nicht in unmittelbarem Zusammenhang zum Kernauftrag steht. Dieses Material hast Du als kostenlose Spende in den Film einfließen lassen. Von daher hätte ich persönlich keinerlei Bedenken, dieses Material auch noch weiter in anderen Zusammenhängen zu verwenden, da es nicht mit Rechten des Auftraggebers oder Rechten Dritter behaftet ist.
Bedenken muß man ja nicht unbdingt haben,
aber es bleiben ggf Bilder von privatem-, oder Firmengelände ohne Drehgenehmigung, wenn du was anderes filmst als vom Auftraggeber verlangt
Jott hat geschrieben: ↑Mi 11 Okt, 2023 12:39Also keine rechtlichen Bedenken, wenn die Aufnahmen neutral sind und nicht zufällig doch das Firmengebäude in der Landschaft steht.
Wobei selbst das ja rein juristisch betrachtet unkritisch wäre. Aber er wird das schon vernünftig abwägen.
Man könnte das Material mit dem Altkunden besprechen und seine (schriftliche) Zustimmung einholen. Und natürlich auch mit dem Neukunden! Der sollte es zumindest wissen. Einer von beiden wird in deutscher Tradition Bedenkenträger sein, und damit wäre das Thema vom Tisch.
Kann auch sein, dass der erste einen Preisnachlass wünscht und der zweite für sich Einsparpotentiale sieht (das Zeug ist ja schon da).
TO´s Variante C dürfte allerdings unbedenklich sein, da es ja noch nicht verwendet wurde. Vorausgesetzt, die Kunden arbeiten in sehr heterogenen Geschäftsfeldern. Trotzdem: Ärger lauert in jeder Ecke.
Er: Was ist mit dir? Sie: Nichts, was du ändern könntest. (Casablanca)
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