TomWI hat geschrieben: ↑Sa 02 Sep, 2023 15:20
Jörg hat geschrieben: ↑Sa 02 Sep, 2023 13:10
ich finde das gut, dass du solche Sorgfalt walten lässt.
Was die Justiz draus macht...?
Ich wäre da – aus eigener Erfahrung – auch skeptisch: Vor Jahren habe ich gegen einen Kunden wegen nicht gezahlter Rechnungen geklagt. Als es schließlich vor Gericht ging, hatte ich einen dicken Ordner mit akribischer Dokumentation meiner Leistungen. Der ehemalige Kunde hatte nichts, außer der Behauptung, die Leistungen seien nicht erbracht worden. Als ich Auszüge meiner Zeiterfassung vorlegte bemängelte die Richterin tatsächlich, daß die Zeiten nicht minutengenau, sondern in 5-Minuten-Intervallen erfasst und damit nicht glaubwürdig seien... (!) Mein Anwalt war glücklicherweise hartnäckig genug, so daß es letztendlich gut für mich ausging.
Ging es in Deinem Fall um Film? Wohl eher nicht, sonst hättest Du ja genug Bildbelege. Kannst Du genaueres dazu sagen?
Aber es ist ja gut ausgegangen dank Deines Anwaltes und sonst gibt es ja auch Revisionen.
Du hattest allerdings auch keine Bildbeweise sondern "lediglich" eigene schriftliche Dokumentationen, das gestaltet sich dann womöglich ein klein wenig schwieriger, das stimmt schon.
Aber es muss doch Belege gegeben haben, daß Du Leistungen erbracht hast, Emailverkehr, Links, Gespräche oder Leistungserbringungen, wo Zeugen bei waren, die man hätte aufrufen können?
Wegen der Steinfrage, fast 100% wasserdicht wäre es, wenn ich eine Kamera im DHL Shop aufstelle, dort das Mischpult teste, den Verpackungsvorgang filme und die Aufgabe des Paketes, alles ohne Schnitte in einem Take.
Aber selbst dann könnte behauptet werden, ich habe eine Maschenschaft mit dem DHL Shop Inhaber, habe nach dem Filmen das Paket von ihm wieder bekommen, aufgemacht und die Steine reingetan und der DHL Shop - Besitzer bekommt dann 30% der Mischpultsumme oder was? theoretisch müsste ich dann die Kamera laufen lassen, bis DHL kommt und die aufgegebenen Pakete abholt.....
Und auch das wäre nicht Safe, vielleicht habe ich ja einen Deal mit dem DHL Mitarbeiter und mache das Paket außerhalb des Shops dann nochmal auf.
Ach Herrjemine.....
Wiederum muss ja der Empfänger auch etwas darlegen können, zb Karton und Steine aufbewahren, die er dann gesammelt hat für seinen Betrugsversuch. Er kann das nicht einfach wegwerfen. Das ist unglaubwürdig.
Das wäre so als wenn mein beim Urintest 3 Liter Wasser vorher trinkt um die Probe zu verwässern oder die Haare vor der Haarentnahme schneidet (zb bei Abstinenznachweisen in Bezug auf Führerschein/MPU Begutachtungen oder bei gerichtlichen Auflagen zur Suchtmittelabstinenz im Rahmen von Bewährungsstrafen etc.).
Man hat da eine Mitwirkungspflicht und darf Faktoren die zur Aufklärung eines Sachverhaltes dienen "nicht nicht nutzbar" machen oder vernichten, das ist nicht zulässig.
Man könnte auch ein forensisches Gutachten erstellen lassen von einem Geologen, wo sich dann festellen ließe, daß die Steine nicht aus meiner Region kommen, sondern aus seiner Region, aufgrund der mineralischen Zusammensetzung. Sowas ist ja auch heutzutage möglich.
Wollte er sicher gehen, müsste der Empfänger dann im meine Region fahren, Steine einsammeln und zurückfahren......
Das ist jetzt auch alles recht theoretisch und den Hassel würde ich bei einem Mischpult für 230 Euro auch nicht machen mit Gutachten, Anwalt etc.. Dann soll der Steinbetrüger eben das Mischpult plus 230 Euro behalten und glücklich werden, wenn er es drauf ankommen lassen wollte.
Also Kirche im Dorf lassen ist dann irgendwann auch angesagt. Die gesamten Indizien zuzsammen zählen, klar ein gewisses Restrisiko bleibt immer.