würde mich total über euren Ratschlag zur folgenden Situation freuen:
Mein Kunde (mittelständisches Unternehmen) wird von einer größeren Videoproduktionsfirma (Mediengruppe) in eine Dokumentation aufgenommen werden. Jetzt kam die Anfrage an mich, ob ich für meinen Kunden B-Roll filmen (mehrere Tage, mehrere Standorte) und dem Kunden das Rohmaterial verkaufen kann, sodass die es weiterreichen und die Videoproduktionsfirma es in die Dokumentation aufnehmen kann.
Frage 1:
Die Übertragung der Nutzungsrechte am Rohmaterial an meinen Kunden erscheint mir etwas schräg, weil dieser ja die Rechte wieder an die Mediengruppe weitergeben muss. Wäre es nicht sinnvoller, ich übertrage die Nutzungsrechte direkt an Letztere?
Abrechnung muss halt wohl in jedem Falle über meinen Kunden erfolgen.
Frage 2:
Was würdet ihr für den Buyout veranschlagen?
Konkret wird es Material einer GH5s in 10-Bit 4:2:2 von mehreren Standorten im In- und Ausland geben, welches dann für die Dokumentation (Ausstrahlung im Internet, ggf. auch im TV) genutzt werden soll.
In jedem Falle würde ich mir vorbehalten wollen, dass ich das Material auch für eigene Zwecke (Showreel o.Ä.) nutzen darf. Würde Festplatten kaufen, das Material dort drauf ziehen, eine behalten und eine per Post an die Produktionsfirma senden.
Die Übertragung der Nutzungsrechte am Rohmaterial an meinen Kunden erscheint mir etwas schräg, weil dieser ja die Rechte wieder an die Mediengruppe weitergeben muss. Wäre es nicht sinnvoller, ich übertrage die Nutzungsrechte direkt an Letztere?
Nicht, wenn das Kundenunternehmen deine Aufnahmen später auch noch für andere Zwecke verwenden möchte, aber wo ist das Problem? Dein Auftraggeber ist der „Kunde“ und dem überträgst du die Nutzungsrechte. Ob er sie weiterverkauft oder verschenkt, kann dir doch egal sein. Btw. liegen die Nutzungsrechte nicht allein dir, schließlich filmst du im Betrieb des Kunden oder? Ein Weiterverkauf, z.B. an eine Stock-Footage-Agentur, wäre ohne sein Einverständnis ohnehin nicht möglich.
Was würdet ihr für den Buyout veranschlagen?
Wie schon oben gesagt, dein Tagessatz. Natürlich steht es dir frei, mit deinem Kunden eine andere Vereinbarung zu treffen (Wiederholungshonorar, Zweitverwertungsrechte …), aber bei Kameraleuten / Videoproducern ist das eher unüblich. Tipp in dem Zusammenhang: Wenn ich im öffentlichen Raum (!) filme und dabei denke: „Wow, das könnte ich später selbst nochmal gut gebrauchen“ (z.B. ein tolles Landschaftsmotiv), drehe ich eben ein bisschen mehr und übergebe dem Kunden nicht alles ;-)
Hey Leute
Schon mal vielen Dank für die Rückmeldungen!
Kurze Anmerkung/Rückfrage:
Inzwischen ist geklärt, dass der Kunde zeitlich und räumlich unbegrenzte Nutzungsrechte am Material haben möchte. An wen er es also künftig weiter gibt o.Ä. soll komplett er entscheiden können.
Mit dieser Anforderung bin ich vollkommen okay.
Zum Verständnis mit einem Beispiel:
Wenn mein Tagessatz 100 € wäre und ich 3 Drehtage habe, würdet ihr also 300,00 € für die Dreharbeiten plus 300,00 € für das buyout veranschlagen?
Würde mich über ein paar weitere Antworten freuen. Vielen Dank und schönes Wochenende für alle! :)
Wenn dein Tagessatz 100 Euro wäre, würdest du pro Tag 100 Euro in Rechnung stellen. Allerdings wärest du bei solchen Tagessätzen zeitnah insolvent, bzw. würdest den Leuten die Preise versauen, die von dieser Arbeit leben müssen.
Macht euch um meinen Tagessatz keine Sorgen - es handelt sich um ein Rechenbeispiel. :)
Jalue hat geschrieben: ↑Sa 20 Mär, 2021 17:49
Wenn dein Tagessatz 100 Euro wäre, würdest du pro Tag 100 Euro in Rechnung stellen. Allerdings wärest du bei solchen Tagessätzen zeitnah insolvent, bzw. würdest den Leuten die Preise versauen, die von dieser Arbeit leben müssen.
Wenn ich deine Antwort richtig verstehe, würde ich meinen Tagessatz in Rechnung stellen.
Dieser beinhaltet aber nur meine Arbeitszeit und mein Equipment. Nicht aber das Buyout. Das wird ja separat abgerechnet und gemäß der Vereinbarungen festgelegt.
Also zum Verständnis:
1.) Ihr würdet Tagessatz X PLUS nochmal den Tagessatz (für das Buyout) berechnen?
Kommt halt auf den Tagessatz an. Idealerweise ist der so hoch, dass du nicht auf Buyout-Zubrot angewiesen bist. Aber das sieht jeder anders, es gibt keine Regeln. Und: ist der Kunde eine Eintagsfliege oder auf Dauer? Spielt alles rein.
MFP hat geschrieben: ↑Sa 20 Mär, 2021 19:00
Macht euch um meinen Tagessatz keine Sorgen - es handelt sich um ein Rechenbeispiel. :)
Jalue hat geschrieben: ↑Sa 20 Mär, 2021 17:49
Wenn dein Tagessatz 100 Euro wäre, würdest du pro Tag 100 Euro in Rechnung stellen. Allerdings wärest du bei solchen Tagessätzen zeitnah insolvent, bzw. würdest den Leuten die Preise versauen, die von dieser Arbeit leben müssen.
Wenn ich deine Antwort richtig verstehe, würde ich meinen Tagessatz in Rechnung stellen.
Dieser beinhaltet aber nur meine Arbeitszeit und mein Equipment. Nicht aber das Buyout. Das wird ja separat abgerechnet und gemäß der Vereinbarungen festgelegt.
Also zum Verständnis:
1.) Ihr würdet Tagessatz X PLUS nochmal den Tagessatz (für das Buyout) berechnen?
oder
2.) Ihr würdet nur den Tagessatz X berechnen.
Du produzierst die Aufnahmen ja im Grunde als ganz normale Auftragsarbeit für den Kunden. Und für solche Jobs ist es, zumindest meiner Ansicht nach, sehr unüblich so etwas wie einen Buyout zu verrechnen. Wenn du etwas im Auftrag für den Kunden drehst, dann überträgst du in der Regel ja immer die Rechte dafür an den Kunden.
Und nur weil du jetzt zufällig weißt, dass der Kunde das Material an eine andere Produktionsfirma weiter gibt, rechtfertigt das für mich keine zusätzlichen Kosten.
Du könntest natürlich den Job ablehnen mit dem Hinweis, dass du kein Zulieferer für die Konkurrenz bist. Oder du einigst dich mit deinem Kunden auf eine bestimmte Summe zusätzlich als Buyout. Aber Anspruch darauf hast du meiner Meinung nach nicht, und es ist auch eine unübliche Berechnung.
Das verstehe ich wirklich richtig ?
Du stellst dem ja Kunden logischerweise die Vorbereitungen, den Dreh und die ganze Nachbearbeitung eines Filmes in Rechnung. Damit er nachher noch eine Rechnung für die Rechte auf das Film Material zu bezahlen hat ??
Ja hat der Kunde denn nicht schon von Anfang an das Recht mit dem für ihn gedrehten und ja von ihm bezahlten Film Material zu machen was er will ?
Das kenne ich eigentlich nicht anders.
Gruss Boris
Alles vor und rund herum um die Kamera ist für einen guten Film viel, viel wichtiger als die Kamera selber.
Darth Schneider hat geschrieben: ↑So 21 Mär, 2021 09:39
Ja hat der Kunde denn nicht schon von Anfang an das Recht mit dem für ihn gedrehten und ja von ihm bezahlten Film Material zu machen was er will ?
Das kenne ich eigentlich nicht anders.
Gruss Boris
Ich bin auch Kunde und und obwohl Warner Bros für Anonymous produziert, sind meine Rechte sehr beschnitten
Rechtliche Notiz: Wir übernehmen keine Verantwortung für den Inhalt der Beiträge
und behalten uns das Recht vor, Beiträge mit rechtswidrigem oder anstößigem Inhalt zu löschen.