So ein WLAN will ich zuhause auch :-)und soll bis zu einer Entfernung von einem Kilometer funktionieren...
Der Unterschied zu einer normalen WLAN Verbindung besteht wohl darin, dass keine zweiseitige Datenverbindung aufgebaut wird, sondern daß das Smartphone nur die ID-Daten, welche die Drohne wiederholt aussendet, irgendwie empfangen können muss.Frank Glencairn hat geschrieben: ↑So 17 Nov, 2019 17:03So ein WLAN will ich zuhause auch :-)und soll bis zu einer Entfernung von einem Kilometer funktionieren...
Gefühlt dürfte der Betrieb, wenn nicht sogar das Inverkehrbringen so einer Drohne gleich mehrere Straftatbestände erfüllen, von der App mal ganz abgesehen. Bin mal gespannt wie die das juristisch hinbiegen.
Es sind sooo viele, da ist er noch am sortieren...An welche Strafbestände denkst Du da?
Vielleicht über eine Versicherungsnummer/-ID, ähnlich wie bei einem e-Roller oder 50 ccm Moped/Roller.Bin mal gespannt wie die das juristisch hinbiegen
Meinst du die DSGVO? Was hat das damit zu tun?marcszeglat hat geschrieben: ↑Mo 18 Nov, 2019 09:47 Wie das wohl mit der Datenschutzverordnung konform sein soll, ist mir ein Rätsel!
Die normale Video-Steuerverbindung (die ja schon eine Zulassung hat) zwischen Drohne und Controller reicht ja bis zu 8 Kilometern weit und ist zugelassen, ich würde vermuten das zur ID wie bei Aeroscope das gleiche Funksignal genutzt wird, nur ist der Empfänger dann ein normales Smartphone und kein Extragerät mit großen Antennen, deswegen die kleinere Reichweite.Framerate25 hat geschrieben: ↑So 17 Nov, 2019 19:20 Gut, im Studiobetrieb schicken wir unsere Bilder (Foto) auch direkt von der CAM auf den Schlepptop und Monitor. Angabe wäre hier 150m max Übertragungsweg.
1Km finde ich auch sportlich, zumal ja gewährleistet sein muss das störende Elemente in der Verbindung (Mauern, Bäume, Metallstrukturen) überwunden werden können. Bei so einer Sendestärke sehe ich zwei Nachteile.
- läuft in die Bereiche von Funk und Telekommunikation. Also hier ne Meldung eventuell nötig beim Amt.