Moin,Markus hat geschrieben:Hallo Michael,
theoretisch müsstest Du den Verkauf der Kamera als Einnahme bei der Steuererklärung angeben.
Mein Steuerberater hatte mir den Sachverhalt im Zusammenhang mit eBay-Versteigerungen geschildert. Demnach müsse auch ein Privatmann seine privat verkauften Sachen als Einkünfte angeben, auch wenn er damit keine echten Gewinne erwirtschaftet.WeiZen hat geschrieben:Moin,Markus hat geschrieben:Hallo Michael,
theoretisch müsstest Du den Verkauf der Kamera als Einnahme bei der Steuererklärung angeben.
mit Verlaub das ist Unsinn. Das ist ein Privatverkauf.
Moin Markus,Markus hat geschrieben: Mein Steuerberater hatte mir den Sachverhalt im Zusammenhang mit eBay-Versteigerungen geschildert. Demnach müsse auch ein Privatmann seine privat verkauften Sachen als Einkünfte angeben, auch wenn er damit keine echten Gewinne erwirtschaftet.
Ob das Finanzamt nur wieder auf "Kundenfang" war?!