Servus zusammen,
ich muss/darf ein Angebot abgeben für einen Nebenjob, für mich das erste Mal, dass Equipment nicht gestellt wird.
Wie berechnet ihr euer Equipment an den Kunden weiter? Kaufpreis durch X Tage bis Amortisation? Oder ein Prozentsatz?
Gibt es branchenübliche Werte für Freelancer?
Und noch eine Frage: Evtl. umfasst der Auftrag auch Standby-Zeiten, wo man auf Abruf sein muss. Würdet ihr da einen normalen Drehtag
berechnen oder was ist hier üblich?
Ist regional in der DACH Region recht unterschiedlich, eine universelle Regel gibt es da meines Wissens nicht. Ich würde an deiner Stelle checken, was die entsprechende Ausrüstung die du mitbringst beim nächsten Filmverleih kostet und mich daran orientieren. Aber: Das ist nur meine Vorgehensweise. Andere mögen es anders handhaben.
Verleiher nehmen hier etwa 3% vom Anschaffungswert pro Tag. Dann Kulanz: eine Woche zum Preis von vier Tagen oder so was.
Stand by: wie gesagt volle Zeit, weil du ja am Stand by-Tag nichts anderes machen kannst.
Wenn „Stand by“ allerdings heißt, dass du in einem hübschen vom Kunden bezahlten Wellness-Hotel beim Drehort rumhängst und dort auf einen Anruf wartest, kannst du‘s lockerer sehen! :-)
Wenn es tatsächlich ein Nebenjob ist - wie von dir beschrieben - dann darfst du nicht noch etwas in Rechnung stellen (Stichwort Sozialversicherungsbetrug), Ausnahme du arbeitest als Privatperson für die Firma und hast noch eine Gesellschaft, die das Equipment in Rechnung stellt (z.B. GmbH - keine Privatperson).
Es gibt eine monatliche Pauschale von 50-100 €, die man für den eigenen Laptop, Hammer oder sonst was extra bekommen kann, aber nicht mehr.
Sofern es kein Nebenjob ist (du machst ja gerade ein Angebot), dann würde ich den Kunden entweder anteilig oder voll dein eigenes Equipment zahlen lassen. Nicht wie ein Verleiher - eher eine feste Summe, mit der du arbeiten kannst (der Kunde will vermutlich auch lieber einen festen Betrag, anstatt hinter das dreifache befürchten zu müssen).
filmmin hat geschrieben: ↑Do 11 Dez, 2025 13:09
Wenn es tatsächlich ein Nebenjob ist - wie von dir beschrieben - dann darfst du nicht noch etwas in Rechnung stellen (Stichwort Sozialversicherungsbetrug), Ausnahme du arbeitest als Privatperson für die Firma und hast noch eine Gesellschaft, die das Equipment in Rechnung stellt (z.B. GmbH - keine Privatperson).
Es gibt eine monatliche Pauschale von 50-100 €, die man für den eigenen Laptop, Hammer oder sonst was extra bekommen kann, aber nicht mehr.
Sofern es kein Nebenjob ist (du machst ja gerade ein Angebot), dann würde ich den Kunden entweder anteilig oder voll dein eigenes Equipment zahlen lassen. Nicht wie ein Verleiher - eher eine feste Summe, mit der du arbeiten kannst (der Kunde will vermutlich auch lieber einen festen Betrag, anstatt hinter das dreifache befürchten zu müssen).
Natürlich muss dem Kunden auch bei der "Vermietung" von Equipment im Vorfeld eine feste Summe kommuniziert werden - das ist auch bei jedem Filmverleih so. X Tage á Y Euro pro Tag fürs Equipment und gut ist. Wo daraus Unsicherheiten nach dem Motto "Was, wenn es das dreifache kostet?" rühren könnten, ist mir nicht klar.
Zur Nebenjob-Thematik kann ich mangels Wissen allerdings überhaupt nichts sagen, wenn dem so ist wie von dir beschrieben, ist das ein sehr wichtiger Hinweis.
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