Dardy hat geschrieben: ↑So 08 Jun, 2025 12:36 Ich bitte dich solche Verleumdungen zu unterlassen. Ich gebe dir 1h Zeit wenn dann diese Behauptung immer noch hier steht gibts ne Anzeige. Irgendwann ist auch schluss mit lustig.
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__187.html
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 187 Verleumdung
Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
LOL.