Man darf also Paris nicht fotografieren und die Fotos verwerten?!Jott hat geschrieben:In den genannten Städten sehr wohl. Aber lass dich nicht stören.
Eine Kommune kann z.B. Drehgenehmigungen verlangen. Das können sie aber aus ganz anderen Gründen, als aus Urheberschutz.Wenn man in Paris an gern genommenen Locations nur einen Semipro-Camcorder aus der Tasche nimmt (kein Stativ!), wird man nach wenigen Minuten freundlich, aber bestimmt vertrieben, wenn man keine Genehmigung vorweisen kann.
Deshalb wurde die Blackmagic Pocket erfunden... ;-)Jott hat geschrieben:Wenn man in Paris an gern genommenen Locations nur einen Semipro-Camcorder aus der Tasche nimmt (kein Stativ!), wird man nach wenigen Minuten freundlich, aber bestimmt vertrieben, wenn man keine Genehmigung vorweisen kann.
Klar kannst du. Es geht um die kommerzielle Verwertung. Die ist bei dem Turm zum Beispiel nicht ohne Freigabe möglich, wenn er leuchtet. Und man muss ihn korrekt mit zwei f schreiben! :-)Frank B. hat geschrieben:Ich kann in Paris nicht einfach so den Eifelturm fotografieren?
Unbelechtet ja, da sind auch die Schutzfristen abgelaufen.Frank B. hat geschrieben:Ich kann in Paris nicht einfach so den Eifelturm fotografieren?
Ich weiss jetzt nicht, wie das in Frankreich gehandhabt wird, aber natürlich durfte man den Reichstag damals fotografieren. Man durfte die Bilder aber nicht kommerziell verwerten. Ist ein Unterschied ;)kmw hat geschrieben:Unbelechtet ja, da sind auch die Schutzfristen abgelaufen.
Beleuchtet nachts nein, da die Lichtinstallation eigene Schutzfristen hat und als temporär gilt.
Vergl. Reichstag und verhüllter Reichstag von Christo.
Das ist falsch. Man durfte, zB Presse (die ja auch komerziell ist)dienstag_01 hat geschrieben:...Ich weiss jetzt nicht, wie das in Frankreich gehandhabt wird, aber natürlich durfte man den Reichstag damals fotografieren. Man durfte die Bilder aber nicht kommerziell verwerten. Ist ein Unterschied ;)
Eine eher gewagte Interpretation von dir (die Postkarten hätten auch nicht während des Events verkauft werden dürfen).Es kam auf den Zeitpunkt an.
Schon, aber du darfst das Bild weder verkaufen noch auf deiner Website abbilden. Falls doch machst du dich strafbar. Nicht schlecht, gell?Frank B. hat geschrieben:Ich kann in Paris nicht einfach so den Eifelturm fotografieren?
+!Frank B. hat geschrieben:... und andrerseits will man mir verbieten nachts den Eiffelturm zu fotografieren und auf meine Website zu stellen, während ich zeitgleich über 100 Monitore in Paris flimmere?
Wenns nicht so ernst wäre, würd ich mich vor Lachen nicht mehr einkriegen.