Ein Insolvenz-Verfahren ist kein Spaß - nur das würde dann die Haftung beenden. Mal eben für jede neue Filmproduktion eine GmbH zu gründen, wäre in der Praxis dann doch nicht so einfach.pillepalle hat geschrieben: ↑Fr 05 Dez, 2025 02:18 Fast alle Produzenten haben eine Haftungsbeschränkung (meist GmbHs). Mit anderen Worten - egal wieviel Geld versenkt wird, am Ende haftet niemand... außer mit der pupsigen Einlage. Prädestiniert für windige Geschäfte :)
VG
Oh Gott, wo haben Sie diesen Blödsinn her?iasi hat geschrieben: ↑Fr 05 Dez, 2025 08:38Ein Insolvenz-Verfahren ist kein Spaß - nur das würde dann die Haftung beenden. Mal eben für jede neue Filmproduktion eine GmbH zu gründen, wäre in der Praxis dann doch nicht so einfach.pillepalle hat geschrieben: ↑Fr 05 Dez, 2025 02:18 Fast alle Produzenten haben eine Haftungsbeschränkung (meist GmbHs). Mit anderen Worten - egal wieviel Geld versenkt wird, am Ende haftet niemand... außer mit der pupsigen Einlage. Prädestiniert für windige Geschäfte :)
VG
Übrigens haften alle, die mit der Filmproduktion in irgendeiner Form Geld verdienen wollen und dafür in Vorleistung gehen.
Der Produzent mit den Einlagen,
die Investoren,darunter auch die Kreditgeber,
die Auftragnehmer, die eine Rechnung schreiben und
auch die Gagen-Bezieher.
Insolvenzrecht.
Das ist nun einmal die wirtschaftliche Realität.MaxSchreck hat geschrieben: ↑Fr 05 Dez, 2025 12:13Oh Gott, wo haben Sie diesen Blödsinn her?iasi hat geschrieben: ↑Fr 05 Dez, 2025 08:38
Ein Insolvenz-Verfahren ist kein Spaß - nur das würde dann die Haftung beenden. Mal eben für jede neue Filmproduktion eine GmbH zu gründen, wäre in der Praxis dann doch nicht so einfach.
Übrigens haften alle, die mit der Filmproduktion in irgendeiner Form Geld verdienen wollen und dafür in Vorleistung gehen.
Der Produzent mit den Einlagen,
die Investoren,darunter auch die Kreditgeber,
die Auftragnehmer, die eine Rechnung schreiben und
auch die Gagen-Bezieher.
Ich war in exakt dieser Situation: Auftraggeber ging insolvent. Folge: Insolvenzverwalter schrieb mich an um meine Quote bei der eventuellen Verteilung des Betriebsvermögens nach Liquidation zu ermitteln. Ihrer Ansicht nach wäre ich also nicht Gläubiger, sondern wäre in der Durchgriffshaftung??? ROFL. Dann dürfte niemand mehr Aufträge einer Haftungsbeschränkten Kapitalgesellschaft annehmen.
Das ist rechtlich schlicht falsch.iasi hat geschrieben: ↑ Übrigens haften alle, die mit der Filmproduktion in irgendeiner Form Geld verdienen wollen und dafür in Vorleistung gehen.
Der Produzent mit den Einlagen,
die Investoren,
die Auftragnehmer, die eine Rechnung schreiben und
auch die Gagen-Bezieher.
freezer hat geschrieben: ↑Fr 05 Dez, 2025 16:39Das ist rechtlich schlicht falsch.iasi hat geschrieben: ↑ Übrigens haften alle, die mit der Filmproduktion in irgendeiner Form Geld verdienen wollen und dafür in Vorleistung gehen.
Der Produzent mit den Einlagen,
die Investoren,
die Auftragnehmer, die eine Rechnung schreiben und
auch die Gagen-Bezieher.
Auftragnehmer und Gagenbezieher haften nicht für die Verbindlichkeiten einer Produktionsgesellschaft. Sie sind Gläubiger, keine Schuldner. Sie tragen ein Ausfallrisiko ihrer eigenen Forderung – aber keine Haftung für fremde Schulden.
Es ist doch faktisch ein erwartbarer Verlust, wenn eine Filmproduktion, deren Buchwert letztlich aus dem Film besteht, der produziert wurde, durch die Verwertung dieses Filmes nicht die Einnahmen generieren kann, die zur Deckung der Forderungen erforderlich sind. Bei der Reihenfolge der Gläubigerbefriedigung stehen Auftragnehmer zudem nicht gerade oben auf der Liste.
Es ist faktisch so, dass wenn du bei einer Filmproduktion als Auftragsnehmer oder Gagenbezieher tätig bist, u.a. für Forderungen des Finanzamtes "haftest", da Steuerschulden zuerst bedient werden und du wahrscheinlich mit deinen Forderungen leer ausgehen wirst.freezer hat geschrieben: ↑Fr 05 Dez, 2025 16:39 Im Insolvenzfall (§§ 38 ff. InsO) melden Auftragnehmer ihre Forderungen an und erhalten gegebenenfalls eine Quote. Eine Durchgriffshaftung existiert nur bei besonderen Tatbeständen wie Vorsatz, Existenzvernichtung oder Vermögensvermischung – davon war hier nie die Rede.
Dein Verweis auf „Insolvenzrecht“ ersetzt keine konkrete Rechtsgrundlage, und Dein Beamtenvergleich ist rein rhetorisch, aber juristisch ohne Relevanz.
Kurz:
Nein, Auftragnehmer und Gagenbezieher haften nicht.
Sie können Geld verlieren – aber sie haften nicht.
Das ist keine Meinung, sondern geltendes Recht.
Nein. Genau hier verdrehst Du erneut zentrale Begriffe.iasi hat geschrieben: ↑ Indirekt investieren sie in eine Filmproduktion, wenn sie Zahlungsziele für ihre Forderungen einräumen. Sie haften somit faktisch mit dieser eigenen "Einlage".
Ein erwartbarer Verlust der eigenen Forderung ist kein „Haften für fremde Schulden“.iasi hat geschrieben: ↑ Es ist doch faktisch ein erwartbarer Verlust, wenn eine Filmproduktion … nicht die Einnahmen generieren kann …
Auch das ist juristisch falsch formuliert.iasi hat geschrieben: ↑ … für Forderungen des Finanzamtes "haftest", da Steuerschulden zuerst bedient werden …
Auch das ist rechtlich unzutreffend:iasi hat geschrieben: ↑ Du kannst dann nur froh sein, dass du – wie auch die Gesellschafter der GmbH – nur mit deinen "Einlagen", also deinen Forderungen indirekt "haftest".
Durch ein Zahlungsziel gewährst du einen Kredit. Das ist nun einmal faktisch so. Dadurch entstehen dann ja auch erst die Forderungen.freezer hat geschrieben: ↑Fr 05 Dez, 2025 22:27Nein. Genau hier verdrehst Du erneut zentrale Begriffe.iasi hat geschrieben: ↑ Indirekt investieren sie in eine Filmproduktion, wenn sie Zahlungsziele für ihre Forderungen einräumen. Sie haften somit faktisch mit dieser eigenen "Einlage".
Ein Zahlungsziel ist keine Investition.
Eine Forderung ist keine Einlage.
Ein Forderungsausfall ist keine Haftung.
In der Realität ist es nun einmal so, dass du in Erwartung von Einnahmen deine Leistung zur Verfügung stellst und die finanzielle Gegenleistung für den Zeitraum des Zahlungsziels zurückstellst.
Faktisch bekommt das Finanzamt das Geld, das du in Form des Zahlungsziel-Kredits gewährt hattest.freezer hat geschrieben: ↑Fr 05 Dez, 2025 22:27Ein erwartbarer Verlust der eigenen Forderung ist kein „Haften für fremde Schulden“.iasi hat geschrieben: ↑ Es ist doch faktisch ein erwartbarer Verlust, wenn eine Filmproduktion … nicht die Einnahmen generieren kann …
Du beschreibst hier exakt das normale Gläubigerrisiko – nicht Haftung.
Auch das ist juristisch falsch formuliert.iasi hat geschrieben: ↑ … für Forderungen des Finanzamtes "haftest", da Steuerschulden zuerst bedient werden …
Das Finanzamt wird vorrangig befriedigt – daraus folgt aber keinerlei Haftung der übrigen Gläubiger für diese Steuerschulden.
Niemand „haftet“ für das Finanzamt, nur weil er in der Rangfolge weiter unten steht.
freezer hat geschrieben: ↑Fr 05 Dez, 2025 22:27
Haftung bedeutet:
Ich muss für eine fremde Schuld mit eigenem Vermögen einstehen.
Davon ist bei Auftragnehmern und Gagenbeziehern nichts gegeben.
Was passiert tatsächlich im Insolvenzfall:
– Auftragnehmer melden ihre Forderung an (§ 38 InsO)
– Es wird eine Quote verteilt
– Der Rest der Forderung fällt aus
Das ist Vermögensverlust.
Keine Haftung.
Keine Einlage.
Kein Investment.
Deine Gewährung eines Zahlungsziels ist praktisch Haftung, Einlage und Investment
Du investierst deine Forderungen, indem du sie als Kredit gewährst.
Faktisch ist es dann eine Investition, denn du erwartest einen finanziellen Vorteil nach Fertigstellung des Filmes und den Verwertungseinnahmen: Die Begleichung deiner Forderungen.
Es ist doch in der Realität nun einmal so, dass du das Zahlungsziel gewährst - was einem Kredit entspricht - um den Auftrag und damit die Bezahlung zu erhalten.
Wenn die Produktionsfirma dann aber pleite geht, bevor du bezahlt wurdest, "haftest" du mit deinen Forderungen für deine Entscheidung, den Auftrag angenommen und das Zahlungsziel akzeptiert zu haben. Du wolltest natürlich mit dem Auftrag Geld verdienen.
Nach der Pleite gehst du dann wahrscheinlich leer aus.
Der Auftragnehmer gewährt im Zahlungszeitraum für die Begleichung seiner Forderungen einen Kredit.
Und in der Realität ist es das Unternehmerrisiko des Auftragnehmers, diese Zahlungsbedingungen akzeptiert und dem Unternehmen eine Quasi-Kredit gewährt zu haben.
Der Auftragnehmer handelt schließlich auch als Unternehmer.
Da helfen in der Realität auch nicht die juristischen Unterscheidungen und Begriffsdefinitionen.
Da ist die GmbH, die einen Film produzieren will. Sie sammelt Kapital zumeist in Form von Krediten ein und schließt mit Auftragnehmern Verträge mit Zahlungszielen nach Rechnungsstellung.
Nun erbringt ein Auftragnehmer während der Produktion eine Leistung.
Die GmbH kommt bei den Sozialkassen in Zahlungsschwierigkeiten und muss Insolvenz anmelden. Geld ist logischwerweise nicht mehr da.
Welche Werte außer dem Grundkapital der GmbH sind sonst vorhanden?
Keine.
Und das war´s dann mit der Erstattung der vertraglich vereinbarten Zahlungen für die erbrachten Leistungen.
Rechtlich sieht es nun einmal so aus, dass du als Auftragnehmer deine Forderungen nicht erfüllt bekommen wirst.freezer hat geschrieben: ↑Fr 05 Dez, 2025 22:27
Du vermischst:
– Unternehmerrisiko
– Gläubigerrisiko
– Gesellschafterhaftung
– Insolvenzquote
Das sind vier völlig unterschiedliche Rechtsbereiche.
Kurzfassung:
Niemand bestreitet, dass Auftragnehmer Geld verlieren können.
Aber Geld verlieren ist keine Haftung.
Haftung ist ein juristisch klar definierter Begriff – und der trifft hier nicht zu.
Das ist kein semantischer Streit, sondern ein rechtlicher.
Und den entscheidet nicht „wirtschaftliche Realität“, sondern das Gesetz.
Du hast unternehmerisch gehandelt und einen Auftrag mit Zahlungsziel angenommen. Damit bist du dann an den Auftraggeber gebunden, indem du ihm einen Kredit gewährt hast. Für diese unternehmerische Entscheidung "haftest" du mit deinen Forderungen.
Es ist rechtlich nun einmal so, dass das Geld, das du per Zahlungsziel auf dem Konto des Auftraggebers belassen hast, im Falle einer Insolvenz dafür genutzt wird, zunächst vorrangige Gläubiger zu bedienen. Und am Ende bleibt für dich nichts.
Nein. Das ist erneut eine Vermischung völlig unterschiedlicher Rechtsbegriffe.iasi hat geschrieben: ↑ Durch ein Zahlungsziel gewährst du einen Kredit.
Deine Gewährung eines Zahlungsziels ist praktisch Haftung, Einlage und Investment.
Auch das ist juristisch falsch.iasi hat geschrieben: ↑ Faktisch bekommt das Finanzamt das Geld, das du in Form des Zahlungsziel-Kredits gewährt hattest.
Nein.iasi hat geschrieben: ↑ Für diese unternehmerische Entscheidung "haftest" du mit deinen Forderungen.
Doch. Genau diese Unterscheidungen sind die Realität.iasi hat geschrieben: ↑ Da helfen in der Realität auch nicht die juristischen Unterscheidungen und Begriffsdefinitionen.
freezer hat geschrieben: ↑Sa 06 Dez, 2025 12:02Nein. Das ist erneut eine Vermischung völlig unterschiedlicher Rechtsbegriffe.iasi hat geschrieben: ↑ Durch ein Zahlungsziel gewährst du einen Kredit.
Deine Gewährung eines Zahlungsziels ist praktisch Haftung, Einlage und Investment.
Ein Zahlungsziel ist zivilrechtlich eine Stundung der fälligen Forderung.
Es ist kein Darlehensvertrag (§ 488 BGB).
Es ist keine Einlage (§ 13 GmbHG).
Und es ist keine Haftung.
Du beschreibst hier immer wieder dasselbe:
* wirtschaftliches Risiko
* mögliche Nichterfüllung einer Forderung
* wahrscheinlichen Forderungsausfall im Insolvenzfall
Das alles ist Gläubigerrisiko – und nichts anderes.
Du gewährst durch das Zahlungsziel einer Filmproduktionsfirma einen Kredit. Du erbringst eine geldwerte Leistung, während Banken direkt Geld zur Verfügung stellen.freezer hat geschrieben: ↑Sa 06 Dez, 2025 12:02Auch das ist juristisch falsch.iasi hat geschrieben: ↑ Faktisch bekommt das Finanzamt das Geld, das du in Form des Zahlungsziel-Kredits gewährt hattest.
Das Finanzamt bekommt kein "Dein Geld", sondern es wird aus der Insolvenzmasse nach Rangordnung bedient.
Deine Forderung ist davon unabhängig und wird nicht "umgeleitet".
Du verlierst lediglich einen Teil oder die Gesamtheit Deiner eigenen Forderung.
Diese Forderung entspricht letztlich deinem Geld, das in der Filmproduktion steckt.
Das machst du faktisch, indem du dich für deine Leistungen nicht sofort bezahlen lässt. Mit dem dir zustehenden Geld, werden dann die Schulden anderer zurückbezahlt.freezer hat geschrieben: ↑Sa 06 Dez, 2025 12:02Nein.iasi hat geschrieben: ↑ Für diese unternehmerische Entscheidung "haftest" du mit deinen Forderungen.
Du haftest nicht mit Forderungen.
Du kannst Forderungen verlieren.
Haften kann man nur mit Vermögen für fremde Verbindlichkeiten.
Das ist exakt der Punkt, den Du permanent umdeutest.
Haftung = Einstehen für fremde Schuld
Sobald du auf sofortige Bezahlung verzichtest, steckt das dir zustehende Geld in der Firma.freezer hat geschrieben: ↑Sa 06 Dez, 2025 12:02 Forderungsausfall = eigener Vermögensverlust
Das ist kein Wortklauben, sondern das Fundament des gesamten Insolvenzrechts.
Doch. Genau diese Unterscheidungen sind die Realität.iasi hat geschrieben: ↑ Da helfen in der Realität auch nicht die juristischen Unterscheidungen und Begriffsdefinitionen.
Ohne sie gäbe es kein Insolvenzverfahren, keine Rangfolgen, keine Gläubigerrechte, keine GmbH.
Du kannst wirtschaftlich argumentieren, wie Du willst – rechtlich bleibt es dabei:
Auftragnehmer und Gagenbezieher haften nicht.
Sie sind ungesicherte Gläubiger.
Mehr nicht – aber auch nichts weniger.
Dass sie dabei Geld verlieren können, wurde von niemandem bestritten.
Dass sie "haften", bleibt weiterhin falsch.
Dass du als "Muttersprachler" die relativierende Bedeutung von Anführungsstrichen nicht kennst, ist aber bedauerlich.ffm hat geschrieben: ↑Sa 06 Dez, 2025 12:27 iasi bewegt sich von der rechtlichen und ökonomischen Ebene auf eine eher sozialwissenschaftliche zu.
Es wird für ihn als Nicht-Muttersprachler hinsichtlich der Terminologie schwierig, wie man an seinen Beiträgen oft erkennen kann.
Der Begriff "Haftung" ist natürlich falsch.
Nein.iasi hat geschrieben: ↑ Die Rechtswirklichkeit ist nun einmal die, dass ein Auftragnehmer durch die Gewährung von Zahlungszielen einen Kredit gewährt.
Nein.iasi hat geschrieben: ↑ Faktisch investierst du also in die Filmproduktion.
Auch das ist falsch.iasi hat geschrieben: ↑ Das Geld, das dir zustand, geht dann ans Finanzamt.
Du stehst also mit deinen Außenständen für die Steuerschulden ein.
Nein.iasi hat geschrieben: ↑ Du haftest faktisch mit diesem Geld für andere.
Nein.iasi hat geschrieben: ↑ Das es diese rechtliche Rangfolge gibt, entsteht dadurch quasi eine Haftung.
Dein Beispiel beschreibt exakt einen klassischen Forderungsausfall durch Insolvenz.iasi hat geschrieben: ↑ Nimm mal eine fiktive Filmproduktion als plakatives Beispiel
Konsequenterweise hätte ich aus deiner Feder "invistierst" erwartet - Stringenz und so...


