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ARD Produzentenbericht 2024



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ruessel
Beiträge: 10351

ARD Produzentenbericht 2024

Beitrag von ruessel »

Frisch eingetroffen: https://www.ard.de/die-ard/ARD-Produzen ... 24-100.pdf

Laut Produzentenbericht wurden 2024 885,8 (2023: 875,8) Mio. € für Auftrags-, Ko- und Mischproduktionen und Senderechte aufgewendet. Wie im Vorjahr gingen davon 2023 676,8 Millionen Euro; (76,4%) an unabhängig Produzierende bzw. Lizenzgeber.
Gruss vom Ruessel



Drushba
Beiträge: 2619

Re: ARD Produzentenbericht 2024

Beitrag von Drushba »

Rund 6,5 Millionen für Kino, das sind weniger als 1%, aber rund 270 Millionen für Degeto! Krass...)) Wieso nicht umgekehrt? Oder auch: Hätte man die Degetogelder statt für TV-Filme lieber der Elektroautoförderung zugeschrieben, wär vermutlich viel Zukunft gewonnen, aber für den deutschen Film und fürs Publikum auch nichts verloren.)



pillepalle
Beiträge: 11342

Re: ARD Produzentenbericht 2024

Beitrag von pillepalle »

Fast alle Produzenten haben eine Haftungsbeschränkung (meist GmbHs). Mit anderen Worten - egal wieviel Geld versenkt wird, am Ende haftet niemand... außer mit der pupsigen Einlage. Prädestiniert für windige Geschäfte :)

VG
Es geht doch nichts über ein solides Halbwissen.



iasi
Beiträge: 29635

Re: ARD Produzentenbericht 2024

Beitrag von iasi »

pillepalle hat geschrieben: Fr 05 Dez, 2025 02:18 Fast alle Produzenten haben eine Haftungsbeschränkung (meist GmbHs). Mit anderen Worten - egal wieviel Geld versenkt wird, am Ende haftet niemand... außer mit der pupsigen Einlage. Prädestiniert für windige Geschäfte :)

VG
Ein Insolvenz-Verfahren ist kein Spaß - nur das würde dann die Haftung beenden. Mal eben für jede neue Filmproduktion eine GmbH zu gründen, wäre in der Praxis dann doch nicht so einfach.

Übrigens haften alle, die mit der Filmproduktion in irgendeiner Form Geld verdienen wollen und dafür in Vorleistung gehen.
Der Produzent mit den Einlagen,
die Investoren,darunter auch die Kreditgeber,
die Auftragnehmer, die eine Rechnung schreiben und
auch die Gagen-Bezieher.



ffm
Beiträge: 316

Re: ARD Produzentenbericht 2024

Beitrag von ffm »

Bitte um eine kurze Quellenangabe (am besten Gesetzestext), aus der herausgeht, in welcher Form Gagenbezieher und Aufragnehmer haften.



MaxSchreck
Beiträge: 28

Re: ARD Produzentenbericht 2024

Beitrag von MaxSchreck »

iasi hat geschrieben: Fr 05 Dez, 2025 08:38
pillepalle hat geschrieben: Fr 05 Dez, 2025 02:18 Fast alle Produzenten haben eine Haftungsbeschränkung (meist GmbHs). Mit anderen Worten - egal wieviel Geld versenkt wird, am Ende haftet niemand... außer mit der pupsigen Einlage. Prädestiniert für windige Geschäfte :)

VG
Ein Insolvenz-Verfahren ist kein Spaß - nur das würde dann die Haftung beenden. Mal eben für jede neue Filmproduktion eine GmbH zu gründen, wäre in der Praxis dann doch nicht so einfach.

Übrigens haften alle, die mit der Filmproduktion in irgendeiner Form Geld verdienen wollen und dafür in Vorleistung gehen.
Der Produzent mit den Einlagen,
die Investoren,darunter auch die Kreditgeber,
die Auftragnehmer, die eine Rechnung schreiben und
auch die Gagen-Bezieher.
Oh Gott, wo haben Sie diesen Blödsinn her?
Ich war in exakt dieser Situation: Auftraggeber ging insolvent. Folge: Insolvenzverwalter schrieb mich an um meine Quote bei der eventuellen Verteilung des Betriebsvermögens nach Liquidation zu ermitteln. Ihrer Ansicht nach wäre ich also nicht Gläubiger, sondern wäre in der Durchgriffshaftung??? ROFL. Dann dürfte niemand mehr Aufträge einer Haftungsbeschränkten Kapitalgesellschaft annehmen.



iasi
Beiträge: 29635

Re: ARD Produzentenbericht 2024

Beitrag von iasi »

ffm hat geschrieben: Fr 05 Dez, 2025 12:05 Bitte um eine kurze Quellenangabe (am besten Gesetzestext), aus der herausgeht, in welcher Form Gagenbezieher und Aufragnehmer haften.
Insolvenzrecht.

Es gibt eine klare Reihenfolge der Gläubiger, die im Falle eine Insolvenz bedient werden.

Wer sein Geld verdienen möchte, indem er einen Auftrag bei einer Filmproduktionsfirma annimmt, trägt letztlich immer auch das Insolvenzrisiko mit.

Warum sollte auch nur eine einzelne Person - gerne wird der Produzent genannt - das Risiko tragen, wenn doch viele an einer Produktion mitverdienen wollen.



iasi
Beiträge: 29635

Re: ARD Produzentenbericht 2024

Beitrag von iasi »

MaxSchreck hat geschrieben: Fr 05 Dez, 2025 12:13
iasi hat geschrieben: Fr 05 Dez, 2025 08:38

Ein Insolvenz-Verfahren ist kein Spaß - nur das würde dann die Haftung beenden. Mal eben für jede neue Filmproduktion eine GmbH zu gründen, wäre in der Praxis dann doch nicht so einfach.

Übrigens haften alle, die mit der Filmproduktion in irgendeiner Form Geld verdienen wollen und dafür in Vorleistung gehen.
Der Produzent mit den Einlagen,
die Investoren,darunter auch die Kreditgeber,
die Auftragnehmer, die eine Rechnung schreiben und
auch die Gagen-Bezieher.
Oh Gott, wo haben Sie diesen Blödsinn her?
Ich war in exakt dieser Situation: Auftraggeber ging insolvent. Folge: Insolvenzverwalter schrieb mich an um meine Quote bei der eventuellen Verteilung des Betriebsvermögens nach Liquidation zu ermitteln. Ihrer Ansicht nach wäre ich also nicht Gläubiger, sondern wäre in der Durchgriffshaftung??? ROFL. Dann dürfte niemand mehr Aufträge einer Haftungsbeschränkten Kapitalgesellschaft annehmen.
Das ist nun einmal die wirtschaftliche Realität.

Wer wirtschaftlich handelt, indem er einen Vertrag mit einem Partner abschließt, muss auch das Risko mittragen und kann sich nicht nur blind auf seinen Gewinn verlassen.
Wer dieses Risiko scheut, muss Beamter werden und darauf hoffen, dass der Staat nicht pleite geht.

Bei einer Insolvenz kann man übrigens davon ausgehen, dass nicht mehr genügend Werte vorhanden sind, um alle Gläubiger zu befriedigen - da ist es dann auch egal, um welche Gesellschaftsform es sich handelt. Zahlungsunfähigkeit ist schließlich der Grund für ein Insolvenzverfahren.
Darüber muss man sich schon auch bewußt sein, wenn man einen Auftrag annimmt.



freezer
Beiträge: 3692

Re: ARD Produzentenbericht 2024

Beitrag von freezer »

iasi hat geschrieben: Übrigens haften alle, die mit der Filmproduktion in irgendeiner Form Geld verdienen wollen und dafür in Vorleistung gehen.
Der Produzent mit den Einlagen,
die Investoren,
die Auftragnehmer, die eine Rechnung schreiben und
auch die Gagen-Bezieher.
Das ist rechtlich schlicht falsch.

Auftragnehmer und Gagenbezieher haften nicht für die Verbindlichkeiten einer Produktionsgesellschaft. Sie sind Gläubiger, keine Schuldner. Sie tragen ein Ausfallrisiko ihrer eigenen Forderung – aber keine Haftung für fremde Schulden.

Haftung bedeutet, für fremde Verpflichtungen einstehen zu müssen.
Insolvenzrisiko bedeutet, die eigene Forderung möglicherweise nicht voll realisieren zu können.
Das sind zwei völlig unterschiedliche Dinge.

Im Insolvenzfall (§§ 38 ff. InsO) melden Auftragnehmer ihre Forderungen an und erhalten gegebenenfalls eine Quote. Eine Durchgriffshaftung existiert nur bei besonderen Tatbeständen wie Vorsatz, Existenzvernichtung oder Vermögensvermischung – davon war hier nie die Rede.

Dein Verweis auf „Insolvenzrecht“ ersetzt keine konkrete Rechtsgrundlage, und Dein Beamtenvergleich ist rein rhetorisch, aber juristisch ohne Relevanz.

Kurz:
Nein, Auftragnehmer und Gagenbezieher haften nicht.
Sie können Geld verlieren – aber sie haften nicht.
Das ist keine Meinung, sondern geltendes Recht.
LAUFBILDkommission
Robert Niessner - Graz - Austria
Blackmagic Cinema Blog
www.laufbildkommission.wordpress.com



iasi
Beiträge: 29635

Re: ARD Produzentenbericht 2024

Beitrag von iasi »

freezer hat geschrieben: Fr 05 Dez, 2025 16:39
iasi hat geschrieben: Übrigens haften alle, die mit der Filmproduktion in irgendeiner Form Geld verdienen wollen und dafür in Vorleistung gehen.
Der Produzent mit den Einlagen,
die Investoren,
die Auftragnehmer, die eine Rechnung schreiben und
auch die Gagen-Bezieher.
Das ist rechtlich schlicht falsch.

Auftragnehmer und Gagenbezieher haften nicht für die Verbindlichkeiten einer Produktionsgesellschaft. Sie sind Gläubiger, keine Schuldner. Sie tragen ein Ausfallrisiko ihrer eigenen Forderung – aber keine Haftung für fremde Schulden.

Indirekt investieren sie in eine Filmproduktion, wenn sie Zahlungsziele für ihre Forderungen einräumen. Sie haften somit faktisch mit dieser eigenen "Einlage". Denn im Falle einer Insolvenz - also Zahlungsunfähigkeit - der Produktion können sie ihre Forderungen abschreiben.
freezer hat geschrieben: Fr 05 Dez, 2025 16:39 Haftung bedeutet, für fremde Verpflichtungen einstehen zu müssen.
Insolvenzrisiko bedeutet, die eigene Forderung möglicherweise nicht voll realisieren zu können.
Das sind zwei völlig unterschiedliche Dinge.
Es ist doch faktisch ein erwartbarer Verlust, wenn eine Filmproduktion, deren Buchwert letztlich aus dem Film besteht, der produziert wurde, durch die Verwertung dieses Filmes nicht die Einnahmen generieren kann, die zur Deckung der Forderungen erforderlich sind. Bei der Reihenfolge der Gläubigerbefriedigung stehen Auftragnehmer zudem nicht gerade oben auf der Liste.
freezer hat geschrieben: Fr 05 Dez, 2025 16:39 Im Insolvenzfall (§§ 38 ff. InsO) melden Auftragnehmer ihre Forderungen an und erhalten gegebenenfalls eine Quote. Eine Durchgriffshaftung existiert nur bei besonderen Tatbeständen wie Vorsatz, Existenzvernichtung oder Vermögensvermischung – davon war hier nie die Rede.

Dein Verweis auf „Insolvenzrecht“ ersetzt keine konkrete Rechtsgrundlage, und Dein Beamtenvergleich ist rein rhetorisch, aber juristisch ohne Relevanz.

Kurz:
Nein, Auftragnehmer und Gagenbezieher haften nicht.
Sie können Geld verlieren – aber sie haften nicht.
Das ist keine Meinung, sondern geltendes Recht.
Es ist faktisch so, dass wenn du bei einer Filmproduktion als Auftragsnehmer oder Gagenbezieher tätig bist, u.a. für Forderungen des Finanzamtes "haftest", da Steuerschulden zuerst bedient werden und du wahrscheinlich mit deinen Forderungen leer ausgehen wirst.
Die gesetzlichen Bestimmungen regeln diese Prioritäten.

Du kannst dann nur froh sein, dass du - wie auch die Gesellschafter der GmbH - nur mit deinen "Einlagen", also deinen Forderungen indirekt "haftest".

Wenn eine Filmproduktion mit einem Film endet, der keine nennenswerten Verwertungseinnahmen erzielt oder die Produktion abgebrochen wird, kannst du deine Forderungen vergessen.
Wie der Produzent hattest du auf Einnahmen gesetzt und bist dabei ein Risiko eingegangen.



berlin123
Beiträge: 1362

Re: ARD Produzentenbericht 2024

Beitrag von berlin123 »

iasi hat geschrieben: Fr 05 Dez, 2025 21:49
Du kannst dann nur froh sein, dass du - wie auch die Gesellschafter der GmbH - nur mit deinen "Einlagen", also deinen Forderungen indirekt "haftest".
Genau solche Diskussionen machen dieses Forum teils schwer erträglich. Du hast von Haftung geschrieben, ein paar Leute haben dich korrigiert. Anstatt das einfach als falsche Formulierung abzuhaken und zum Thema zurück zu kommen werden immer neue Beträge geschrieben um die Diskussion irgendwie zu "gewinnen".

So geht das tagein, tagaus. Einfach eine unglaubliche Verschwendung von Lebenszeit. Ich will auch nicht glauben, dass irgendjemand in seinen letzten Stunden zurück schaut und denkt: "Ich wünschte, ich hätte in meinem Leben mehr Rechthabereien in Internetforen gewonnen."



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