Die Masterrechte und das Synchronisationsrecht sind frei verhandelbar zwischen Lizenzgeber und -nehmer. Dafür gibt es keine Richtlinien. Man könnte natürlich einen Fachanwalt mit den entsprechenden Verhandlungen beauftragen, der einem das alles abnimmt, so dass man nur mit diesem Anwalt zu tun hat.Wall-E hat geschrieben:Dann gibt es sozusage keine eindeutigen Richtlinien für diese Rechte?
Oder gibt es Firmen die solche Lizenzen vergeben können?
wieder eine graniose antwort. wenn du unbedingt im worstcase ein verfahren am hals haben willst, vertraue den unglaublich weisen worten unseres dirkus. sobald du irgend ein video ins internet stellst, das mit musik unterlegt ist, an denen du keine rechte hast, kann das abmahnungen und stress bedeuten.dirkus hat geschrieben:Einfach machen!
Für kleinere Projekte lohnt es sich nicht, die Rechte abzuklären, wenn es nicht gerade eine besondere Gelegenheit dazu gibt. Zumal du bei Veröffentlichungen im Internet die Weltweiten Rechte benötigen würdest! Die Lizenzrechte können also bei vielen Inhabern in verschiedenen Ländern liegen.
Wenn dein Projekt nicht gerade ein Blockbuster ist, wird sich sowieso keiner bei den Labels um eine Freigabe kümmern, weil die meissten Musiklabels, Verlage usw, Freigaberechte grundsätzlich nicht an Privatpersonen ausstellen (Aufwand wäre zu gross).
Wenn jeder Kiddy, der sein Skatebordvideo ins Netzt stellt, die Musikrechte abklären würde, dann müssten die Plattenfirmen eine extra Abteilung dafür einrichten..;-)
Wenn du also keine Millioneneinkünfte mit den Videos erzielst, solltest du dir keine Sorgen machen. Verklagen wird dich dafür so schnell niemand.
Internetplattformen wie YT werden dein Video im allerschlimmsten Falle auf Betreiben des Contentinhabers einfach nur stummschalten oder im schlimmsten Falle löschen. Aber dann kannst du immer noch darauf reagieren!
Wie gesagt, verklagen wird dich niemand so schnell.
Du kannst aber keine Einkünfte (z.b. durch Werbeeinblendungen) mit den Videos erzielen, denn die würden dann an den Rechteinhaber abgetreten werden müssen.
Wiedermal die typische deutsche Panikmache! (Kein Wunder, dass hier niemand was zustande kriegt)dustdancer hat geschrieben: wieder eine graniose antwort. wenn du unbedingt im worstcase ein verfahren am hals haben willst,
Unabhängig von irgendwelchen Beleidigungen und Besserwissereien, kennst du irgendjemand, der für die Musiknutzung auf YT schon mal bestraft (finanziell!) wurde?dustdancer hat geschrieben:die meisten kommen wirklich ohne probleme davon, nur ab und an müssen einige tief in die tasche greifen.
So sehen das viele Labels mit denen ich zu tun habe auch.RUKfilms hat geschrieben: indirekt ist es ja auch werbung für den song...wenn das video dazu gut ist :). anders sieht es aus wenn du es verkaufen willst.
Nö;-)frm hat geschrieben:gibts das schriftlich und verbindlich von dir?
dirkus hat geschrieben:...dann kommen irgendwann vielleicht ja auch mal wieder ein paar gute Filme aus .de in die Kinos.frm hat geschrieben:gibts das schriftlich und verbindlich von dir?
Eher unwahrscheinlich, weil den Plattenfirmen alleine schon aus Imagegründen nicht daran gelegen ist.handiro hat geschrieben:Ob irgendwelche Armwälte sich das mal als Geschäftsmodell ausdenken und dann die Abmahnwahn Welle durch die vimeo und yt Gemeinde rollen wird?
metallica zB ;)dirkus hat geschrieben:Wer will schon seine Fans mit unnötigen Klagen gegen sich aufbringen?
Da scheinst Du wohl zu lange aus der AR Abt. verschwunden zu sein...warum kaufen denn noch immer Leute Xavier Nixdu und die anderen Rödlheimer Kiffer obwohl die seit Jahren mit ihren Abmahnwahnwälten anscheinend mehr Geld verdienen als mit Ihrer "Musik" ???dirkus hat geschrieben:Eher unwahrscheinlich, weil den Plattenfirmen alleine schon aus Imagegründen nicht daran gelegen ist.handiro hat geschrieben:Ob irgendwelche Armwälte sich das mal als Geschäftsmodell ausdenken und dann die Abmahnwahn Welle durch die vimeo und yt Gemeinde rollen wird?
Wer will schon seine Fans mit unnötigen Klagen gegen sich aufbringen?
Schlechte Nachrichten und schlechte Publicity über massenweise Abmahnungen kann in diesem Gewerbe niemand gebrauchen!
...ist irgendwie eher ein (sorry) deutsches Problem! (Jeder will Recht haben und scheiss was auf den anderen...)handiro hat geschrieben: Da scheinst Du wohl zu lange aus der AR Abt. verschwunden zu sein...warum kaufen denn noch immer Leute Xavier Nixdu und die anderen Rödlheimer Kiffer obwohl die seit Jahren mit ihren Abmahnwahnwälten anscheinend mehr Geld verdienen als mit Ihrer "Musik" ???
Und ich kann Dir noch reichlich mehr Exemplare raussuchen wenn nötig..
Moinsen,Wall-E hat geschrieben:Danke erst mal allen für die Komentare
So wie ich das jetz verstanden habe ist die wohl beste Lösung, einfach eigene Musik oder die von lokalen Bands zu nehmen.
Dies ist wohl eher schwierig für mich da ich nicht umbedingt gerade Kontakt zu der lokalen Musikszene habe.
dustdancer hat geschrieben:wieder eine graniose antwort. wenn du unbedingt im worstcase ein verfahren am hals haben willst, vertraue den unglaublich weisen worten unseres dirkus. sobald du irgend ein video ins internet stellst, das mit musik unterlegt ist, an denen du keine rechte hast, kann das abmahnungen und stress bedeuten.dirkus hat geschrieben:Einfach machen!
Für kleinere Projekte lohnt es sich nicht, die Rechte abzuklären, wenn es nicht gerade eine besondere Gelegenheit dazu gibt. Zumal du bei Veröffentlichungen im Internet die Weltweiten Rechte benötigen würdest! Die Lizenzrechte können also bei vielen Inhabern in verschiedenen Ländern liegen.
Wenn dein Projekt nicht gerade ein Blockbuster ist, wird sich sowieso keiner bei den Labels um eine Freigabe kümmern, weil die meissten Musiklabels, Verlage usw, Freigaberechte grundsätzlich nicht an Privatpersonen ausstellen (Aufwand wäre zu gross).
Wenn jeder Kiddy, der sein Skatebordvideo ins Netzt stellt, die Musikrechte abklären würde, dann müssten die Plattenfirmen eine extra Abteilung dafür einrichten..;-)
Wenn du also keine Millioneneinkünfte mit den Videos erzielst, solltest du dir keine Sorgen machen. Verklagen wird dich dafür so schnell niemand.
Internetplattformen wie YT werden dein Video im allerschlimmsten Falle auf Betreiben des Contentinhabers einfach nur stummschalten oder im schlimmsten Falle löschen. Aber dann kannst du immer noch darauf reagieren!
Wie gesagt, verklagen wird dich niemand so schnell.
Du kannst aber keine Einkünfte (z.b. durch Werbeeinblendungen) mit den Videos erzielen, denn die würden dann an den Rechteinhaber abgetreten werden müssen.
am besten musik von jamendo etc nehmen oder halt von lokalen bands, die bei keinem label oder nicht bei der gema gemeldet sind.