Schön das es solch ein kompetentes Forum gibt, wo man auch mal echte Tipps bekommt.
Kurze Zusammenfassung der Situation:
Wir besitzen seit kurzem ein Gewerbe und filmen u.a. verschiedene Veranstaltungen, bearbeiten das Ganze und verkaufen die fertigen DVDs wieder an interessierte Kunden.
Wir sprechen immer im Vorfeld mit dem jeweiligen Veranstalter und den teilnehmenden Künstlern (soweit welche vorhanden sind).
Ebenfalls in Vorfeld bieten wir den Veranstaltern und Künstlern an, deren Homepage im Abspann und auf unserer Homepage mit zu erwähnen.
Alle gaben immer ihr Einverständnis für die Produktion und deren anschließenden Verkauf.
Bei meinen Fragen geht es speziell um ein historisches Fest, mit mittelalterlichen Darbietungen in unserer Nachbarschaft.
Das Thema GEMA kann erstmal außer Acht gelassen werden, da jegliche Musik entfernt wurde und Hintergrundmusik durch Eigenkompositionen ersetzt wurde.
Frage 1.) Ist es sehr verwerflich wenn ich den Künstlern jeweils eine DVD anbiete, wo sie mir lediglich Porto und Materialkosten ca. 3€ dafür bezahlen? (ist diesmal in den Vorgesprächen nicht vereinbart wurden.)
Frage 2.) Gleichzeitig habe ich angeboten, einen Ausschnitt aus der DVD – den Künstler betreffend – zur Verfügung zu stellen, damit der Künstler diesen Ausschnitt auf seiner Homepage oder woanders veröffentlichen kann. Diesen BEARBEITETEN Ausschnitt würde ich mir allerdings bezahlen lassen wollen. Dann kann er mit seinem Ausschnitt machen was er will.
Einer der Künstler sagte mir nun, das sei nicht rechtens. Alle Aufnahmen des Künstlers gehören ihm allein und ich dürfe diese nicht in Rechnung stellen.
Habe ich denn nicht das U-Recht auf meine bearbeiteten Aufnahmen?
Er hatte ja sein Einverständnis vor dem gefilmt werden gegeben.
Schön wenn Ihr mir einen kurzen Tipp geben könntet, wie ich mich in diesem speziellen Fall verhalten soll.
Vielen Dank im vorraus.