Ob man die Rechte hat (oder nicht), hat mit der GEMA nur in den Fällen etwas zu tun, bei denen die GEMA auch die Nutzungsrechte verwaltet. Also eher selten. Prinzipiell zielte der Gedanke der Gemafreiheit auf Freiheit von den Aufführungszahlungen. Zumindest teilweise. Diese Zahlungen trägt bei Youtube Veröffentlichungen aber sowieso Youtube. Nicht alles in einen Topf schmeißen.Jott hat geschrieben: ↑Fr 15 Nov, 2019 12:42 1. Die Erkennungs-Algorithmen von YouTube greifen zuweilen daneben. Online Einwand erheben, Dokument uploaden (Nachweis GEMA-frei bla bla), und sie schalten sehr schnell wieder frei.
2. Häufiger Fehler bei Auslands-Portalen: "royalty free" heißt nicht "GEMA-frei".
Ein Altenheim ist kein öffentlicher Ort, sondern, wie der Name nahelegt, ein Heim. Hier darf ich nach Herzenslust Udo Jürgens auflegen, und keinen interessiert's? Von wegen! Die Gema langt auch hier zu. Dieselben Schlager funktionieren auch gut zur Animation beim Seniorenschwimmen im örtlichen Hallenbad. Da wird gejauchzt und gekreischt und mit Poolnudeln um sich geschlagen. Hey, Oma, cooler Song! Auch angemeldet? Übrigens fällt auch bei Beerdigungen eine Pauschale von 18 € an, in aller Pietät.dienstag_01 hat geschrieben: ↑Fr 15 Nov, 2019 13:01Ob man die Rechte hat (oder nicht), hat mit der GEMA nur in den Fällen etwas zu tun, bei denen die GEMA auch die Nutzungsrechte verwaltet. Also eher selten. Prinzipiell zielte der Gedanke der Gemafreiheit auf Freiheit von den Aufführungszahlungen. Zumindest teilweise. Diese Zahlungen trägt bei Youtube Veröffentlichungen aber sowieso Youtube. Nicht alles in einen Topf schmeißen.Jott hat geschrieben: ↑Fr 15 Nov, 2019 12:42 1. Die Erkennungs-Algorithmen von YouTube greifen zuweilen daneben. Online Einwand erheben, Dokument uploaden (Nachweis GEMA-frei bla bla), und sie schalten sehr schnell wieder frei.
2. Häufiger Fehler bei Auslands-Portalen: "royalty free" heißt nicht "GEMA-frei".
Das klingt happig, aber gemafreie spezielle Radiosender kosten ungefähr dasselbe. Sie sind aber nicht appetitfördernd, und das Repertoire ist so klein, dass die Belegschaft irgendwann meutert.GEMA hat geschrieben:Gastronomie: Im Bereich der Gastronomie erhöht sich die Vergütung für Tonträgerwiedergaben auf einer Fläche von bis zu 100 qm schrittweise von derzeit EUR 185,80 jährlich auf EUR 194,90 jährlich im Jahr 2019. Bei einer Fläche von bis zu 500 qm steigt die Vergütung von bislang EUR 541,30 jährlich auf EUR 682,15.
Ich hab das jetzt nur mal überflogen, aber ich denke, genau das schreibe ich oben mit dem Begriff Aufführungszahlungen an die Gema. Das hat aber nichts damit zu tun, ob ich ÜBERHAUPT das Recht habe, die Musik beispielsweise unter einen Film zu legen. Nur um diese Klarstellung ging es mir.Axel hat geschrieben: ↑Fr 15 Nov, 2019 14:08Ein Altenheim ist kein öffentlicher Ort, sondern, wie der Name nahelegt, ein Heim. Hier darf ich nach Herzenslust Udo Jürgens auflegen, und keinen interessiert's? Von wegen! Die Gema langt auch hier zu. Dieselben Schlager funktionieren auch gut zur Animation beim Seniorenschwimmen im örtlichen Hallenbad. Da wird gejauchzt und gekreischt und mit Poolnudeln um sich geschlagen. Hey, Oma, cooler Song! Auch angemeldet? Übrigens fällt auch bei Beerdigungen eine Pauschale von 18 € an, in aller Pietät.dienstag_01 hat geschrieben: ↑Fr 15 Nov, 2019 13:01
Ob man die Rechte hat (oder nicht), hat mit der GEMA nur in den Fällen etwas zu tun, bei denen die GEMA auch die Nutzungsrechte verwaltet. Also eher selten. Prinzipiell zielte der Gedanke der Gemafreiheit auf Freiheit von den Aufführungszahlungen. Zumindest teilweise. Diese Zahlungen trägt bei Youtube Veröffentlichungen aber sowieso Youtube. Nicht alles in einen Topf schmeißen.
Die Gema ist ein typisch deutscher Auswuchs. Man braucht keine als Raubritterbande wahrgenommenen Sheriffs von Nottingham, um einen rechtsfreien Raum zu vermeiden. Sehr viele Gelegenheiten zur Verwendung von Musik würden in den USA das Urheber- und Aufführungsrecht gar nicht berühren, was dort unter "fair use" zusammengefasst ist. Zitate, Hommagen, nicht-kommerzielle Veranstaltungen. Alles, was nicht die Urheberschaft in Frage stellt oder eine geschäftsschädigende Wirkung hat. Die Beweislast liegt beim Kläger, aber der Beweis fällt im Zweifelsfall nicht schwer. Dann können die Konsequenzen drakonisch sein. Aber nicht für ein Schulmädchen, das einen Popsong bei Youtube einstellt. Das wäre unverhältnismäßig und daher unfair (obwohl der Aspekt Geschäftsschädigung durchaus belegbar wäre).
Auch die Forderungen der Gema sind i.d.R. nicht unverhältnismäßig. Für Ambient-Lala im Restaurant gilt z.B.:Das klingt happig, aber gemafreie spezielle Radiosender kosten ungefähr dasselbe. Sie sind aber nicht appetitfördernd, und das Repertoire ist so klein, dass die Belegschaft irgendwann meutert.GEMA hat geschrieben:Gastronomie: Im Bereich der Gastronomie erhöht sich die Vergütung für Tonträgerwiedergaben auf einer Fläche von bis zu 100 qm schrittweise von derzeit EUR 185,80 jährlich auf EUR 194,90 jährlich im Jahr 2019. Bei einer Fläche von bis zu 500 qm steigt die Vergütung von bislang EUR 541,30 jährlich auf EUR 682,15.
Dann solltest du aber im Zusammenhang mit Youtube nicht von der Gema sprechen - Zitat: *... Dokument uploaden (Nachweis GEMA-frei bla bla),...*
Wenn man schon genau sein möchte, dann wird das was du (dienstag_01) meinst korrekterweise als "öffentliche Wiedergabe" bezeichnet und hier fungiert die GEMA "nur" als Inkasso für die GVL, die übrigens auch für die Verwertung der Musiknutzung bei privater Filmherstellung zuständig ist (ja auch dafür muss man eigentlich bezahlen):dienstag_01 hat geschrieben: ↑Fr 15 Nov, 2019 14:38Ich hab das jetzt nur mal überflogen, aber ich denke, genau das schreibe ich oben mit dem Begriff Aufführungszahlungen an die Gema. Das hat aber nichts damit zu tun, ob ich ÜBERHAUPT das Recht habe, die Musik beispielsweise unter einen Film zu legen. Nur um diese Klarstellung ging es mir.Axel hat geschrieben: ↑Fr 15 Nov, 2019 14:08
Ein Altenheim ist kein öffentlicher Ort, sondern, wie der Name nahelegt, ein Heim. Hier darf ich nach Herzenslust Udo Jürgens auflegen, und keinen interessiert's? Von wegen! Die Gema langt auch hier zu. Dieselben Schlager funktionieren auch gut zur Animation beim Seniorenschwimmen im örtlichen Hallenbad. Da wird gejauchzt und gekreischt und mit Poolnudeln um sich geschlagen. Hey, Oma, cooler Song! Auch angemeldet? Übrigens fällt auch bei Beerdigungen eine Pauschale von 18 € an, in aller Pietät.
Die Gema ist ein typisch deutscher Auswuchs. Man braucht keine als Raubritterbande wahrgenommenen Sheriffs von Nottingham, um einen rechtsfreien Raum zu vermeiden. Sehr viele Gelegenheiten zur Verwendung von Musik würden in den USA das Urheber- und Aufführungsrecht gar nicht berühren, was dort unter "fair use" zusammengefasst ist. Zitate, Hommagen, nicht-kommerzielle Veranstaltungen. Alles, was nicht die Urheberschaft in Frage stellt oder eine geschäftsschädigende Wirkung hat. Die Beweislast liegt beim Kläger, aber der Beweis fällt im Zweifelsfall nicht schwer. Dann können die Konsequenzen drakonisch sein. Aber nicht für ein Schulmädchen, das einen Popsong bei Youtube einstellt. Das wäre unverhältnismäßig und daher unfair (obwohl der Aspekt Geschäftsschädigung durchaus belegbar wäre).
Auch die Forderungen der Gema sind i.d.R. nicht unverhältnismäßig. Für Ambient-Lala im Restaurant gilt z.B.:
Das klingt happig, aber gemafreie spezielle Radiosender kosten ungefähr dasselbe. Sie sind aber nicht appetitfördernd, und das Repertoire ist so klein, dass die Belegschaft irgendwann meutert.
GVL hat geschrieben: Tarif für die Vervielfältigung zum Zwecke der nichtgewerblichen oder privaten Filmherstellung
1. Bei Filmherstellung zu nichtgewerblichen Zwecken (mit öffentlicher oder nichtöffentlicher Wiedergabe)
beträgt die Vergütung
a) für die Vervielfältigung von Tonträgern oder von Hörfunksendungen:
€ 20,-- je angefangene Spieldauerminute GVL-geschützter Darbietungen und je Kopie;
b) für die Vervielfältigung von Bildtonträgern oder von Fernsehsendungen:
€ 40,-- je angefangene Spieldauerminute GVL-geschützter Darbietungen und je Kopie.
2. Bei Filmherstellung zu privaten Zwecken (mit ausschließlich nichtöffentlicher Wiedergabe) beträgt die
Vergütung
a) für die Vervielfältigung von Tonträgern oder von Hörfunksendungen:
€ 13,-- je angefangene 10 Spieldauerminuten GVL-geschützter Darbietungen und je Kopie;
b) für die Vervielfältigung von Bildtonträgern oder von Fernsehsendungen:
€ 26,-- je angefangene 10 Spieldauerminuten GVL-geschützter Darbietungen und je Kopie.
Die Vergütungsbeträge erhöhen sich um die jeweils gültige Mehrwertsteuer.
Hamburg, den 17.12.2001
Die Geschäftsführung
Dr. Gerlach
Zombik
Es ist nicht nur die öffentliche Wiedergabe, sondern betrifft auch die Vervielfältigung.Funless hat geschrieben: ↑Fr 15 Nov, 2019 15:50Wenn man schon genau sein möchte, dann wird das was du (dienstag_01) meinst korrekterweise als "öffentliche Wiedergabe" bezeichnet und hier fungiert die GEMA "nur" als Inkasso für die GVL, die übrigens auch für die Verwertung der Musiknutzung bei privater Filmherstellung zuständig ist (ja auch dafür muss man eigentlich bezahlen):dienstag_01 hat geschrieben: ↑Fr 15 Nov, 2019 14:38
Ich hab das jetzt nur mal überflogen, aber ich denke, genau das schreibe ich oben mit dem Begriff Aufführungszahlungen an die Gema. Das hat aber nichts damit zu tun, ob ich ÜBERHAUPT das Recht habe, die Musik beispielsweise unter einen Film zu legen. Nur um diese Klarstellung ging es mir.
GVL hat geschrieben: Tarif für die Vervielfältigung zum Zwecke der nichtgewerblichen oder privaten Filmherstellung
1. Bei Filmherstellung zu nichtgewerblichen Zwecken (mit öffentlicher oder nichtöffentlicher Wiedergabe)
beträgt die Vergütung
a) für die Vervielfältigung von Tonträgern oder von Hörfunksendungen:
€ 20,-- je angefangene Spieldauerminute GVL-geschützter Darbietungen und je Kopie;
b) für die Vervielfältigung von Bildtonträgern oder von Fernsehsendungen:
€ 40,-- je angefangene Spieldauerminute GVL-geschützter Darbietungen und je Kopie.
2. Bei Filmherstellung zu privaten Zwecken (mit ausschließlich nichtöffentlicher Wiedergabe) beträgt die
Vergütung
a) für die Vervielfältigung von Tonträgern oder von Hörfunksendungen:
€ 13,-- je angefangene 10 Spieldauerminuten GVL-geschützter Darbietungen und je Kopie;
b) für die Vervielfältigung von Bildtonträgern oder von Fernsehsendungen:
€ 26,-- je angefangene 10 Spieldauerminuten GVL-geschützter Darbietungen und je Kopie.
Die Vergütungsbeträge erhöhen sich um die jeweils gültige Mehrwertsteuer.
Hamburg, den 17.12.2001
Die Geschäftsführung
Dr. Gerlach
Zombik
Ja genau das schrieb ich doch, öffentliche Wiedergabe und Vervielfältigung (denn es ist eine Vervielfältigung eines Musikstücks sobald ich das in einem Film verwende).dienstag_01 hat geschrieben: ↑Fr 15 Nov, 2019 16:07Es ist nicht nur die öffentliche Wiedergabe, sondern betrifft auch die Vervielfältigung.Funless hat geschrieben: ↑Fr 15 Nov, 2019 15:50
Wenn man schon genau sein möchte, dann wird das was du (dienstag_01) meinst korrekterweise als "öffentliche Wiedergabe" bezeichnet und hier fungiert die GEMA "nur" als Inkasso für die GVL, die übrigens auch für die Verwertung der Musiknutzung bei privater Filmherstellung zuständig ist (ja auch dafür muss man eigentlich bezahlen):
Ja und Nein, denn ...dienstag_01 hat geschrieben: ↑Fr 15 Nov, 2019 16:07 Aber, wie schon gesagt, das hat nichts mit Youtube zu tun.
Vollkommen korrekt wenn man gesetztestreu handeln möchte.dienstag_01 hat geschrieben: ↑Fr 15 Nov, 2019 16:07 Wenn man es ganz genau nimmt, müsste allerdings jeder *erstellte Film* wegen der Rechte bei der Gema eingereicht werden, so zumindest mein Verständnis der Rechtslage.
Das ist nicht notwendig, da es sich hier (auch bei YouTube) um eine Zweitverwertung handelt.
Solange du kein TV- oder Radiosender bist, ist das nicht notwendig.dienstag_01 hat geschrieben: ↑Fr 15 Nov, 2019 16:07 und eine Playlist mit Minuten- und Sekundenangaben für jedes Werk.
Die Antwort käme weitaus früher (das muss sie auch!!), dafür sorgt das Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG).dienstag_01 hat geschrieben: ↑Fr 15 Nov, 2019 16:07 Kann ja mal jemand zum Spaß machen, nicht-kommerzielle Verwendung dazu schreiben, ich würde denken, Antwort kommt so um 2030 ;)
Aber wer weiß...
Das hilft hier doch niemandem, hör einfach auf.Funless hat geschrieben: ↑Fr 15 Nov, 2019 16:42Ja genau das schrieb ich doch, öffentliche Wiedergabe und Vervielfältigung (denn es ist eine Vervielfältigung eines Musikstücks sobald ich das in einem Film verwende).dienstag_01 hat geschrieben: ↑Fr 15 Nov, 2019 16:07
Es ist nicht nur die öffentliche Wiedergabe, sondern betrifft auch die Vervielfältigung.
Ja und Nein, denn ...dienstag_01 hat geschrieben: ↑Fr 15 Nov, 2019 16:07 Aber, wie schon gesagt, das hat nichts mit Youtube zu tun.
Vollkommen korrekt wenn man gesetztestreu handeln möchte.dienstag_01 hat geschrieben: ↑Fr 15 Nov, 2019 16:07 Wenn man es ganz genau nimmt, müsste allerdings jeder *erstellte Film* wegen der Rechte bei der Gema eingereicht werden, so zumindest mein Verständnis der Rechtslage.
Das ist nicht notwendig, da es sich hier (auch bei YouTube) um eine Zweitverwertung handelt.
Solange du kein TV- oder Radiosender bist, ist das nicht notwendig.dienstag_01 hat geschrieben: ↑Fr 15 Nov, 2019 16:07 und eine Playlist mit Minuten- und Sekundenangaben für jedes Werk.
Die Antwort käme weitaus früher (das muss sie auch!!), dafür sorgt das Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG).dienstag_01 hat geschrieben: ↑Fr 15 Nov, 2019 16:07 Kann ja mal jemand zum Spaß machen, nicht-kommerzielle Verwendung dazu schreiben, ich würde denken, Antwort kommt so um 2030 ;)
Aber wer weiß...
... stimmt so leider nicht ganz und bringt noch mehr durcheinander als es eh' schon ist.pillepalle hat geschrieben: ↑Fr 15 Nov, 2019 16:54 Ein paar Dinge gehen hier durcheinander. Das Urheberrecht ist etwas anderes als das Leistungsschutzrecht. Ersteres hat z.B. der Komponist an einer eigenen Komposition, letzteres hat er zusätzlich an der Aufführung. Er bekommt beim Leistungschutzrecht also quasi Geld für's Spielen/Musizieren - ein Honorar (z.B. bei einem Konzert oder einer Aufnahme) und dafür ist die GVL verantwortlich.
Für die Nutzungsrechte die GEMA. [...]
Ich arbeite jetzt seit knapp zwei Jahren in dieser Branche und wer eine Playlist wo und bei wem abgeben muss kriege ich recht gut mit.dienstag_01 hat geschrieben: ↑Fr 15 Nov, 2019 17:52 Das hilft hier doch niemandem, hör einfach auf.
Nicht nur TV- und Radiosender müssen Playlists abgeben, sondern z.B. jeder Veranstalter. Und natürlich jeder, der einen Film macht (im Kopierwerk z.B. wird dein Auftrag ohne Gemafreigabe überhaupt nicht bearbeitet).
Wie das im Einzelfall gehandhabt wird, steht allerdings wie immer auf einem anderen Blatt.
Aber nochmal, mit Youtube hat das nichts zu tun.
(Aber klar, hier werden irgendwelche spitzfindigen Unterscheidungen zwischen Gema und GVL hervorgeklaubt, bis überhaupt niemand mehr durch sieht. Was für eine Idiotie)
Das würde ich dann eher als trauriges Beispiel für *in der Branche arbeiten* ansehen.Funless hat geschrieben:Ich arbeite jetzt seit knapp zwei Jahren in dieser Branche und wer eine Playlist wo und bei wem abgeben muss kriege ich recht gut mit.
... geschrieben hast?dienstag_01 hat geschrieben: ↑Fr 15 Nov, 2019 18:18 Ich musste für die Gemafreigabe bei Film Playlists abgeben.
Du weißt nicht, was eine Gemafreigabe ist, aber redest hier mit. Na toll.Funless hat geschrieben: ↑Fr 15 Nov, 2019 18:32 Wo habe ich denn bestritten, dass Veranstalter keine Playlists abgeben müssen? Und wo vorher war denn von Veranstaltern die Rede?
Und wo ist es bei dem von mir geposteten Link zur Musiknutzung bei privater Filmherstellung für einen einigermaßen vernünftig denkenden Menschen nicht logisch, dass die Meldung wohl anhand einer Playlist der genutzten Musikstücke erfolgt?
Und welchen Teil von "die GEMA agiert hier nur als Inkasso" hast du nicht verstanden, als du das hier ...
... geschrieben hast?dienstag_01 hat geschrieben: ↑Fr 15 Nov, 2019 18:18 Ich musste für die Gemafreigabe bei Film Playlists abgeben.
Mein lieber dienstag, ich überlasse dir weiterhin gerne deinen Job als pedantischen slashCAM-Sidekick aber wenn du schon (weshalb auch immer) deinem Drang nachkommen musst, dann versuche es doch einmal indem du im Kontext bleibst?
Na dann kannst du mich ja bestimmt mithilfe eines Quellenlinks zur Gemafreigabe erhellen um Dein Mitreden hier zu plausibilisieren. Die Links die ich gepostet habe, waren ja gemäß unseres Experten leider nicht hilfreich. Oder vielleicht reicht ja auch einfach nur die *Aussage* von dienstag_01, da braucht es dann keine Links. ;-)dienstag_01 hat geschrieben: ↑Fr 15 Nov, 2019 18:39 Du weißt nicht, was eine Gemafreigabe ist, aber redest hier mit. Na toll.
Da haste doch bestimmt auch eine Quelle für. Weil würde mich schon sehr sehr gerne interessieren wie genau diese Meldung und die Entscheidung dann anbläuft.dienstag_01 hat geschrieben: ↑Fr 15 Nov, 2019 18:39 Und zum Verständnis: gemafrei heißt, dass man trotzdem die Musikverwendung melden muß. Die Gema entscheidet dann, ob sie das anerkennt oder nicht. Oder eben Gerichte.
Aha ... ist das neuerdings bei „Anwälten“ so, dass wenn von BGH Entscheidungen geschrieben wird, plötzlich keine Aktenzeichen mehr genannt werden müssen?Fizbi hat geschrieben: ↑Fr 15 Nov, 2019 19:23 https://www.wbs-law.de/urheberrecht/was ... ung-14659/
Und inwiefern unterscheidet sich das jetzt von dieser Aussage ...
... ?
Schau dich auf der Seite der Gema unter Film plus Produzenten um.Funless hat geschrieben: ↑Fr 15 Nov, 2019 19:19Na dann kannst du mich ja bestimmt mithilfe eines Quellenlinks zur Gemafreigabe erhellen um Dein Mitreden hier zu plausibilisieren. Die Links die ich gepostet habe, waren ja gemäß unseres Experten leider nicht hilfreich. Oder vielleicht reicht ja auch einfach nur die *Aussage* von dienstag_01, da braucht es dann keine Links. ;-)dienstag_01 hat geschrieben: ↑Fr 15 Nov, 2019 18:39 Du weißt nicht, was eine Gemafreigabe ist, aber redest hier mit. Na toll.
Da haste doch bestimmt auch eine Quelle für. Weil würde mich schon sehr sehr gerne interessieren wie genau diese Meldung und die Entscheidung dann anbläuft.dienstag_01 hat geschrieben: ↑Fr 15 Nov, 2019 18:39 Und zum Verständnis: gemafrei heißt, dass man trotzdem die Musikverwendung melden muß. Die Gema entscheidet dann, ob sie das anerkennt oder nicht. Oder eben Gerichte.
pillepalle hat geschrieben: ↑Fr 15 Nov, 2019 16:54 um auf Nummer Sicher zu gehen, habe ich mich dann entschlossen nur mit Musikern zu arbeiten die keine GEMA Mitglieder sind (das wäre noch nicht einmal notwendig gewesen)
VG
Vergiss einfach, dass es gemafreie Musik geben könnte. Du kannst Nutzungsrechte erwerben. Das ist alles.No-Frills hat geschrieben: ↑Sa 16 Nov, 2019 00:21 Hallo, der Beitrag hat ja eine ganz schöne Diskussion ausgelöst.
Aber bleiben wir mal bei der Musik, die Frau Mattuscheck seinerzeit als GEMA frei verkaufte und unbegrenzte Nutzung "garantierte".
Mir ging bei dem Beitrag darum, zu erfahren, ob evtl. jemand herausgefunden hat oder Probleme bekam, weil vielleicht doch nicht alles GEMA frei ist. Bzw. Leute, die die Musik gekauft haben und evtl. heute noch nutzen, darauf hinzuweisen, dass mehr als die Faxwerbung faul sein kann.
Dass die youtube Algorithmen fehlerhaft sein können, ist mir klar.
Bei den acht Videos, die youtube als copyright claim bezeichnete, ist mir allerdings aufgefallen, dass von 6 Titeln, die Frau Mattuscheck damals verkaufte, und die in den Videos benutzt und beanstandet wurden, bis auf einen Titel alle von drei italienischen Künstlern stammen sollen, in einem Fall soll es eine Coproduktion von zwei der drei Künstler sein.
Dann die Title selbst. Bei Frau Mattuscheck hieß alles nur Track plus Nummer. In allen 6 Fällen würde ich sagen: ja genau so, wie youtube angibt, wie das Original heißen soll, so würde man das Instrumental auch nennen oder es mit dem Titel assoziieren.
Ich habe bisher noch keins der Alben oder einen der Titel gefunden, die es laut youtube wirklich sein sollen, alles keine bekannten Künstler. So lange man nicht vergleichen kann, kann man youtube nicht anpfeifen, hey, ihr irrt euch.
Dann ist da noch der von mir erwähnte Titel, der dem Intro einer US Serie aus den 80ern sehr ähnelt. Ich habe das soeben noch einmal verglichen. Das Main Theme bei Frau Mattuschecks Musik ist hart am Original, so hart, dass ich es als Plagiat bezeichnen würde. Allerdings ist alles mit digitalem Orchester so angefüllt, dass es anders und sogar besser und voller klingt.
Ich habe mich heute auch nochmal durch einige andere ihrer Titel geklickt. Bei drei Titeln habe ich den Eindruck, es könnte aus Filmmusik der 70er bis 80er Jahre abgekupfert sein, bei einem Titel erinnern mich die ersten 30 - 45 Sekunden von 3 Minuten an einen Pop Song und Ohrwurm, der vermutlich in den 70ern oder 80en dauernd im Radio plärrte, ich komme nicht drauf, was das mal war, Pop ist nicht so mein Ding, eher Metal.
Ich sehe mehrere Möglichkeiten:
1. Die Frau hat gelegentlich abgekupfert und Plagiate produziert.
2. Mögliche Plagiate wurden so bearbeitet, dass sie schwer erkennbar sind.
3. Sie hat bei Aufgabe des Gewerbes Titel und Rechte verkauft und die Käufer machen nun damit, was sie wollen.
Ja, was pasierte mit der Musik, die Frau Mattuscheck produzierte, nachdem sie ihr Gewerbe aufgab? Inzwischen ist sie wohl verstorben, wie ich einer Antwort entnehme.
Eine Frage, die für Käufer GEMA freier Musik interessant sein sollte: was, wenn der Autor aufgibt, seine Werke verkauft und der Käufer sie mit anderen Rechten versieht?
Eine Lebensaufgabe werde ich mir nicht daraus machen, obwohl ich das, was wir damals gekauft und teuer genug bezahlt haben, gerne weiter nutzen will. Ich werde die Musik vorerst nicht mehr nutzen, bei youtube aber, wenn ich Zeit dazu habe, ungeschnittene jedoch vertonte Videos als privat hochladen und nachsehen, ob wieder was ein copyright claim bekommt, wenn es ihre Musik ist.
Falls ich die Tiel und Alben der unbekannten Künstler finde, von denen youtube meint, da wurde abgekupfert, werde ich die Titel und die Tracks auf den Mattuscheck CDs, die dem entsprechen hier posten und benennen, vorher gibt es keine Namen und Titel.
Deshalb sollte man auf die Nutzungsrechte schauen, die man erworben hat (oder die einem eingeräumt wurden) und nicht auf Begriffe wie gemafrei.Steelfox hat geschrieben: ↑So 17 Nov, 2019 12:20 Das mit den Plagiaten ist so eine Sache bei gemafreier Musik. Damals wie heute versuchen diese "Kreativen" natürlich so nah wie möglich am Original zu sein, um "wahrgenommen" zu werden. Was übrigends aber nicht nur auf gemafreie Musik zutrifft. Auch normale Komponisten (Filmmusik) verwursten das eine oder andere musikalische Thema in ihren Kompositionen.
Ich weiß gar nicht wie oft ich schon ähnliches wie in Fluch der Karibik gehört habe. Definitiv nicht vom selben Komponisten. Ich habe etliche Soundtracks aus Filmen nund Games in meiner Sammlung. Da gibts schon einige "Wiederholungen".
Wie genau die jeweiligen Rechteinhaber da hinterher sind, vermag ich aber nicht zu sagen.
Keine Ahnung wie nahe man am Original sein muss, um derbe eins auf die Finger zu bekommen. Es gibts genug Prozesse über dieses Thema. Und oft liegt die Entscheidung letztendlich beim Richter, wie er es sieht.
Man könnte auch sagen, das ist eine gute Geschäftsidee (zum Leidwesen der ehrlichen Käufer): Ich kaufe die Sachen von der oben genannten Dame auf. Melde alles bei der Gema an - unter meinem Namen - und schwärze bei YT alles an, wer meine Titel verwendet. Damit ich dort Werbung schalten kann.
Nebenbei, ich hab keine Ahnung ob das so funktioniert. ;-)
Generell ist es keine schlechte Idee bei größeren Arbeiten (Filmen), mit Komponisten zusammenzuarbeiten. Hier melden sich ja auch regelmäßig welche. Wenn diese nach einer gewissen Zeit trotzdem zur Gema überlaufen, oder bei YT jedes Video mit ihrem Content melden, ist man als Filmer trotzdem aufgeschmissen. Ich habe genug musikalisches Wissen und Verständnis um meine Filmchen mit eigenen Kompositionen/Untermahlungen zu versehen. Das ist vielleicht die einzige sichere Möglichkeit.